DAMPF ABLASSEN
Das demokratisch soziale Ventil
Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.
Bitte schreiben Sie uns
Ihre Kommentare
als Brief, Telefax oder E-Mail.
Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.
Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!
Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem
Zufalls-Generator
ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden
Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
================================================
Nachricht / anonymisiert
Was passiert mit unserem Bargeld?
Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sieht in dem Gesetz den ersten Schritt zur Abschaffung des Bargelds. Obwohl der Paragraf 16a im Geldwäschegesetz verbietet Immobilien, Grundstücke, Häuser und Wohnungen in bar zu bezahlen. Doch eine Bargeldobergrenze ist unabhängig davon von vielen linksgrün geprägten Politikerinnen und Politikern im Gespräch.
Ein längerer Blick in das Grundgesetz könnte vielen
völlig durchgeknallten linksgrün geprägten Politikerinnen und Politikern
sicherlich weiterhelfen den richtigen Weg zu finden!
Eine Abschaffung des Bargelds ist nur sehr schwer mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Vor allem die Menschenrechte und Artikel 2, Absatz 1 im Grundgesetz machen eine mögliche komplette Abschaffung des Bargelds unwahrscheinlich. Dennoch geben viele völlig durchgeknallten linksgrün geprägten Politikerinnen und Politikern nicht auf.
Nach meiner Ansicht hilft nur noch ein Mittel!
Solche Politikerinnen und Politiker und Parteien sollte man in kein deutsches Parlament mehr wählen, denn dann ist endlich Ruhe!
______________
Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!
______________
DIE VERFASSERIN
================================================
Nachricht / anonymisiert
Linksgrüne Eingriffe in die Freiheit
Das Kern-Argument von Bargeld-Befürworterinnen Bargeld-Befürwortern ist logisch:
Seit seiner Einführung sorgt Bargeld im Handel
für Anonymität und Selbstbestimmtheit der Bürger und Bürgerinnen!
Denn eine Nachverfolgung des Bargeldflusses ist quasi unmöglich!
Trotzdem verbeißen sich noch immer einige Politikerinnen und Politiker in das Thema
Abschaffung von Bargeld!
Diese Frage steht seit 1998 [ erste ROT-GRÜNE BUNDESREGIERUNG ] intensiv zur Debatte, obwohl Bargeld ist für viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ein hochemotionales Thema. Bargeld-Befürworterinnen Bargeld-Befürwortern sehen in Geld-Münzen und Geld-Scheinen Freiheit, Anonymität und einen Schutz. Moralistinnen, Moralisten und vor allem die linksgrünen Gutmenschen träumen davon, dass die Abschaffung von Bargeld gegen Drogenhandel, Geldwäsche und Korruption wirkt.
In veröffentlichten Geld-Prognosen der deutschen Bundesbank
für das Jahr 2037 ist das Bargeld zumindest in der Bundesrepublik Deutschland
noch nicht verschwunden!
Es gibt sogar deutliche Anzeichen dafür, dass Nationalstaaten,
die bereits das Bargeld abgeschafft haben diesen unsinnigen Schritt
wieder rückgängig machen möchten!
______________
Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!
______________
DIE VERFASSERINNEN
================================================
_____________________
EU-Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->
BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!
ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!
Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.
_________________________
Das Wichtigste zur
datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.
_________________________