Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Welt der Extreme
Ganz egal was der Bundeskanzler Olaf Scholz [ SPD ] zur Riester-Rente und zur volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 sagen wird oder auch nicht, mit einer Offenbarung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ist kaum noch zu rechnen. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker scheinen es seit der Einführung der volksfeindlichen und volksschädlichen AGENDA 2010 im Kalenderjahr 1998 mit dem Wohl des Volkes nicht immer ganz so genau genommen zu haben. Zur Einführung der Riester-Rente versprach man eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Eine unvererbliche private Riester-Rente steht zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge im Widerspruch. Aktuell schwelgen einige Medien immer noch vom Zauber der Riester-Rente. Aus heutiger Sicht scheint das Altersvorsorgevermögen der gutgläubigen Riester-Sparer nicht mündelsicher angelegt worden zu sein. Die Sozialsysteme haben sich seit der Einführung der volksfeindlichen und volksschädlichen AGENDA 2010 im Kalenderjahr 2002 zu einer Welt der Extreme entwickelt, von der sich einige der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker womöglich verabschieden möchten. Mit dem
12 Punkte Programm
will sich die FDP von der
Welt der Extreme
vermutlich verabschieden. Als Bundesfinanzminister kennt der FDP-Vorsitzende Christian Lindner natürlich im Ursachen- und Wirkungszusammenhang die tatsächlichen Ziele der Riester-Rente. Am Tag der Veröffentlichung der Auszahlungsstatistik der Riester-Rente hat die FDP vermutlich die Reißleine gezogen. Der wirtschaftliche und politische Schaden der Riester-Rente ist qualitativ und quantitativ noch nicht zu bestimmen. Es bestehen rund 16 Millionen Riester-Verträge. Nach der Auszahlungsstatistik des Bundesfinanzministeriums [ veröffentlicht von BILD am 20. April 2024 ] betrug die Riester-Rente im Kalenderjahr 2022 durchschnittlich 1.581,12 Euro jährlich, rechnerisch circa 132,00 Euro monatlich. Laut dem Bundesfinanzministerium liegt die jährliche Rente in 80,4 Prozent der Fälle unter 2.000,00 Euro im Jahr. In 31,1 Prozent der Fälle beträgt die Rente weniger als 500,00 Euro jährlich, rechnerisch circa 40,00 Euro im Monat. Diese 31,1 Prozent der Fälle stellen vermutlich die so genannten Mini-Riester-Verträge im Umfang von 5 Millionen Verträgen dar. Nach der Einführung der Riester-Rente im Kalenderjahr 2002 verkündeten die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker zur Einführung von Hartz-IV im Kalenderjahr 2005, dass die Riester-Rente Hartz-IV-sicher sei. Die Pläne für „Solvency II“, dem Zwangsaufkaufprogramm der EU für Staatsanleihen aus dem Altersvorsorgevermögen von Bürgerinnen und Bürgern in der EU zur Erweiterung der EU und der NATO-Ost-Erweiterung sind vermutlich genauso alt wie die Pläne zur Einführung des Euro selbst. Zu keiner Zeit wurde höchstwahrscheinlich wert darauf gelegt, dass das private Altersvorsorgevermögen der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich mündelsicher angelegt wird. Die soziale Marktwirtschaft und unsere abendländische Kultur wurden vermutlich durch die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 unter dem Motto
WIR SCHAFFEN DAS
gezielt in eine Gefährdungszone geführt. Mit dem Bürgergeld wurde vermutlich gezielt eine Gleichschaltung von Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit und ohne Hintergrund einer Migration geschaffen, ohne zu fragen, in welcher Höhe zuvor Leistungen in die Sozialsysteme erbracht wurden. Rund um die Lügen- und Märchengeschichte der Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente wurde die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 höchstwahrscheinlich für eine soziale Hängematte gleichgeschaltet.
1.
Aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern, die im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und auf Empfehlung einen Riester-Vertrag geschlossen haben, ist die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 ein vergiftetes Geschenk. Die so genannten Mini-Riester-Verträge mit einem Mindesteigenbeitrag von jährlich 60,00 Euro betreffen in der Regel die Fälle, die während der Erwerbsphase kein regelmäßiges Arbeitseinkommen bezogen haben. In diesen Fällen muss kein Mindesteigenbeitrag von 4% des Bruttoarbeitslohns des Vorjahres in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten.
1.1.
In der Zeit von 2005 bis 2018 wurde den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert, dass bei dem Anspruch auf Grundsicherung die Riester-Rente nicht angerechnet wird.
1.2.
In der Zeit von 2018 bis 2022 wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein monatlicher Freibetrag der Riester-Rente bei der Grundsicherung von 100,00 Euro eingeführt. Der darüber hineingehende Betrag war zu 30% anrechnungsfrei auf die Grundsicherung.
1.3.
Mit der Zusammenführung zum 01. Januar 2023 von „Hartz IV“ und Grundsicherung zum Bürgergeld ist die Riester-Rente generell anrechnungsfrei. In 99,9% der Fälle liegt die Riester-Rente mit den Mini-Riester-Verträgen bei Anspruchsberechtigten auf Bürgergeld ab dem 65. Lebensjahr unter 100,00 Euro und wäre auch ohne die Einführung des Bürgergeldes nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2018 bereits anrechnungsfrei gewesen. Das Bürgergeld dient vermutlich nur der Angleichung.
2.
Aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern, die im Alter nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und einen Riester-Vertrag geschlossen haben, um in Eigenverantwortung entstandene Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen, wirkt die Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 wie ein persönlicher Affront. Trotz Anrechnungsfreiheit auf das Bürgergeld ist die Riester-Rente von Anfang an seit der Einführung im Kalenderjahr 2002 zu 100% steuerpflichtig. Die so genannte nachgelagerte Besteuerung der Rente betrifft die gesetzliche Rente und die so genannte Rürup-Rente. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung erfolgt schrittweise im Kalenderjahr 2005 mit 50% nach Geburtsjahrgängen und sollte ursprünglich im Kalenderjahr 2040 mit 100% enden. Mit dem so bezeichneten Wachstumschancengesetz wurde im Kalenderjahr 2024 die nachgelagerte Besteuerung um weitere 18 Jahre bis zum Kalenderjahr 2058 gestreckt, weil man sich im Bundesfinanzministerium ein „wenig“ verrechnet haben könnte. Diese Streckung um 18 Jahre hatte Olaf Scholz als Bundesfinanzminister bereits im Kalenderjahr 2021 unmittelbar nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs seinem Nachfolger im Bundesfinanzministerium hinterlassen. Dieser „Sonder-Nachlass“ ist neben dem „Sonder-Vermögen“ der Aktienrente die Erblast für Lindner im Bundesfinanzministerium. Die Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente nahm man im Kalenderjahr 2005 womöglich billigend in Kauf. Dass das Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 nochmals mit einem Wachstumschancengesetz im Kalenderjahr 2024 „nachgebessert“ werden musste, war vermutlich nicht geplant. Trotz Verlängerung um 18 Jahre wird eine bereits eingesetzte Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente nicht mehr aufgehoben. Das Bürgergeld-Gesetz und das Wachstumschancengesetz scheinen ebenfalls dem Ziel
WIR SCHAFFEN DAS
dienlich zu sein. Im Bundesfinanzministerium und im Bundesarbeitsministerium wird man vermutlich schon etwas „länger“ [ höchstwahrscheinlich von Anfang an ] auch ohne die offizielle Auszahlungsstatistik gewusst haben, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Lügen- und Märchengeschichte von der Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente für das Sozialamt sparen werden. Womöglich wollte Scholz aus der Macht als Bundeskanzler diesen Makel aus seiner Zeit als Arbeitsminister und als Finanzminister mit dem Bürgergeld und dem Wachstumschancengesetz wieder wettmachen. Für Bürgerinnen und Bürger, die in der Zeit von 2005 bis 2022 nicht auf eine Grundsicherung und ab 2023 nicht auf das Bürgergeld angewiesen sind, führt die volle Versteuerung der Riester-Rente und die nachgelagerte Versteuerung der gesetzlichen Rente zu einer
Koppelung der Steuerprogression.
Wenn Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher nach dem Eintritt in das Rentenalter daneben noch weiter arbeiten gehen, werden sie durch die
Hebelwirkung der Steuerprogression
aus verschiedenen Einkunftsarten gleich doppelt bestraft. Damit Deutschland tatsächlich die Chance auf Wirtschaftswachstum erhält, braucht Deutschland freiwillige und motivierte Arbeitskräfte. Die alten steuerlichen Regelungen der Vorsorgeaufwendungen hatten nicht zu einer hinreichenden Entlastung der Rentenversicherungsbeiträge geführt, die eine volle Besteuerung der Rente rechtfertigen könnte. Objektiv gibt es keinen Grund „Überstunden“ steuerlich besser zu gestalten als normale Arbeitsstunden, um die Koppelung und die Hebelwirkung der Steuerprogression zu begrenzen. Im Steuerrecht gibt es keine Legaldefinition für eine „Überstunde“. Wenn man zum Beispiel in einem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von einer Arbeitsstunde im Monat vereinbart, wäre jede weitere Arbeitsstunde eine „Überstünde“. Die Vielzahl der Aktionen und Maßnahmen der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 führten vermutlich zu einer vorsätzlichen Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft. Verstärkt durch die ständigen Gängelungen und Bevormundungen durch ahnungslose und unerfahrene linksgrüne Politikerinnen und Politiker werden sich die negativen Effekte in der Bundesrepublik Deutschland potenzieren. Von den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wurden mit der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 die Bürgerinnen und Bürger über 25 Jahre aus einer anfänglichen Phase der Verunsicherung über eine Phase der Ernüchterung in eine Phase des Entsetzens geführt. Zur Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland sprach man von einem Generationenvertrag. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 werden die Generationen gegeneinander ausgespielt:
Mit der Einführung des Bürgergelds
braucht keiner mehr bis zum 65. Lebensjahr arbeiten.
Mit der Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung
kann keiner mehr ab dem 65. Lebensjahr arbeiten.
Die volksfeindliche und volksschädliche AGENDA 2010 steht womöglich unter dem Motto:
Austricksen der Generationen gegeneinander
anstelle eines fürsorglichen Umgangs miteinander!
Unter dem Altkanzler Gerhard Schröder [ SPD ] stand die volksfeindliche und volksschädliche AGENDA 2010 unter dem Motto:
FORDERN UND FÖRDERN
Das
FORDERN UND FÖRDERN
in Kombination mit
WIR SCHAFFEN DAS
hat die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 im Laufe der 25 Jahre in eine Welt der Extreme und die Bundesrepublik Deutschland an den Rand des sozialen und wirtschaftlichen Untergangs geführt.
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