Dampf ablassen – 06. April 2024

DAMPF ABLASSEN

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Wer hat alles genau gekannt?

 

Mit seiner Mitgliedschaft im Unternehmensbeirat der

Signa Holding

und mit seinen Geschäftsanteilen an Signa steht der deutsche Unternehmer, Investor, Unternehmens- und Politikberater

Roland Berger

mit im Brennpunkt des Skandals um die Insolvenz der Signa-Gruppe. Jahrzehntelang hat Berger die Geschicke der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit anderen Wirtschafts- und Finanz-Eliten gestaltet. Seit  seinem ersten Auftrag für die Deutsche Bank im Kalenderjahr 1971 arbeitete Berger sehr eng mit der Deutschen Bank zusammen. Die Deutsche Bank hielt von 1988 bis 1998 den größten Anteil an der

Roland Berger Strategy Consultants,

bevor Roland Berger und seiner Partner die Geschäftsanteile wieder zurück kauften.

Roland Berger

kannte wahrscheinlich sämtliche Details zur Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung und zur Abschaffung der D-Mark. Die

Roland Berger Strategy Consultants

wird logischerweise auch die Pläne für die Abschaffung des Bargeldes und die Einführung von Giralgeld bestens gekannt haben. Als Mitglied des Unternehmensbeirat von der

Signa Holding

kennt Berger höchstwahrscheinlich sämtliche Details für den Bau des Elbtowers in Hamburg!

Vermutlich haben mehr als 90 Gesellschafter bei

Signa mehr als 14 Milliarden Euro voll in den Sand gesetzt!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Riester-Rente oder Rürup-Rente:

Das sind die Unterschiede!

Am 21. März 2024 führte t-online detailliert die Vorteile und die Nachteile der Riester-Rente und der Rürup-Rente auf.

Uns ist ganz schwindlig geworden!

Ganz knochentrocken wird wie selbstverständlich DAS aufgeführt, was der DRSB e.V. seit Jahrzehnten an den beiden Rentenmodellen beanstandet. So wird zum Beispiel zu Nachteile der Rürup-Rente ausgeführt, Zitate auszugsweise Anfang:

Während der Vertragslaufzeit können

Sie nicht auf Ihr Geld zugreifen.

Einen Rürup-Vertrag können Sie nicht kündigen.

Es ist lediglich möglich, weniger einzuzahlen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Allerdings müssen Sie bis zur Rente weiter

Verwaltungskosten aus Ihrem Guthaben zahlen.

Es existiert kein Kapitalwahlrecht.

Sie erhalten eine Rürup-Rente immer als monatliche Rentenzahlung.

Sich das Guthaben auf einen Schlag auszahlen zu lassen, ist nicht möglich.

Die Auszahlungen im Ruhestand müssen Sie versteuern.

Es ist auch grundsätzlich nicht vorgesehen, Geld aus einem Rürup-Vertrag

auf jemand anderen zu übertragen oder es zu vererben.

Dafür müssen Sie explizit einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren,

dieser schmälert aber in jedem Fall Ihre eigene Rentenhöhe,

sollten Sie Ihren Ruhestand doch erleben.

Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter gibt

es keine gesetzlichen Vorschriften.

Je nach Anbieter kann das daher gar nicht möglich

sein oder nur gegen eine Gebühr.“

Zitat auszugsweise Ende.

Bisher hatten wir die massive und noch immer anhaltende Kritik vom DRSB e.V. an der Riester-Rente und an der Rürup-Rente für übertrieben gehalten. Doch beim Nachlesen beim DRSB habe wir nun keine Übertreibung gegenüber dem Bericht in t-online feststellen können!

Was also planen verantwortungslose deutsche

Politikerinnen und Politiker noch alles mit den aktuellen und zukünftigen

Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher?

Diese Frage geht uns nicht mehr aus dem Kopf!

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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