Dampf ablassen – 02. März 2024

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Nachricht / anonymisiert

Warteschleife Finanzamt

 

Nach dem Bericht der MAIN POST vom 16. Februar 2024 unter dem Titel

„Rente 2023: Wann fällt die Doppelbesteuerung weg?“

hat die Ampel-Regierung beschlossen, dass die Doppelbesteuerung der Rente ab 2023 vermieden werden soll. Alles begann im Kalenderjahr 2005 mit einer Einführung der so bezeichneten nachgelagerten Rentenbesteuerung mit dem Alterseinkünftegesetz.

In der MAIN POST wird am 16. Februar 2024 ausgeführt,

auszugsweise Zitate Anfang:

Laut dem Finanzministerium sind für die Umsetzung „gesetzliche Regelungen im Bereich der Rentenbesteuerung anzupassen“. Wie lange das allerdings noch dauert, ist nicht klar. Auf Nachfrage sagte das Finanzministerium: „Die Bundesregierung arbeitet konsequent an der Umsetzung dieser gesetzlichen Anpassungserfordernisse, um eine „doppelte Besteuerung“ in jedem Einzelfall zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen. Einen genauen Zeitrahmen gibt es demnach noch nicht. Bis entsprechende Gesetze in Kraft treten, sollen mit einer Übergangsfrist Renten bis zu 100 Prozent steuerpflichtig werden. So soll Doppelbesteuerung verhindert und ein Übergang zur vollen Besteuerung der Rente geschaffen werden. Zunächst war das Jahr 2040 für Erreichen der 100-prozentigen Besteuerung angesetzt worden. Derzeit wird diskutiert, ob die Übergangszeit bis ins Jahr 2060 gestreckt werden sollte. Das Finanzministerium sieht ein Erreichen der „vollständigen nachgelagerten Besteuerung“ im Kalenderjahr 2058 vor. Der Koalitionsvertrag sehe für die Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung unter anderem den langsameren Anstieg des Besteuerungsanteils ab dem Jahr 2023 um jährlich nur noch einen halben Prozentpunkt anstatt bisher einem Prozentpunkt vor, sagt das Finanzministerium auf Nachfrage. „Das Führt im Ergebnis für Renteneintrittsjahrgänge ab dem Jahr 2023 zu einem höheren, dauerhaft festzuschreibenden Rentenfreibetrag und wirkt sich mithin auf die Vergleichsgröße der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse aus.“ Der steuerpflichtige Anteile der Bruttorente stieg von 205 – damals lag der steuerpflichtige Rentenanteil bei 50 Prozent – bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Auf Neurentnerinnen und –Rentner kam also Jahr für Jahr eine Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils um zwei Prozent zu. Seit 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung pro Jahr nur noch um ein Prozent – mit dieser Rechnung wäre mit in 2040 bi einer 100-prozentigen Besteuerung angekommen. Da ab diesem Jahr der Satz auf 0,5 Prozent sinkt, wird diese voraussichtlich 2058 erreicht. Weitere Maßnahmen, um die Doppelbesteuerung abzuschaffen oder zu verhindern, werden laut dem Finanzministerium derzeit geprüft. Die Zuständigen gehen aber davon aus, dass die Umsetzung der beiden bisher genannten Maßnahmen „in einer Vielzahl von Fällen eine im Vergleich zu einer Fortgeltung der Rechtslage des Jahres 2022 gegebenenfalls im Einzelfall eintretende ‚doppelte Besteuerung’ vermeiden“ werde.

Zitate und Auszüge Ende.

Das HÖRT sich ALLES nicht gut an!

Wie VERRÜCKT soll ALLES noch werden?

Ruft man bei seinem Finanzamt über die Zentralstelle an, hängt man in einer Warteschleife fest. In der Ansage bei der Zentrale im Finanzamt heißt es:

„Drücken Sie bitte die 1 bei Fragen zur

Besteuerung von Renten und Pensionen“!

Zwischen der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Rente im Kalenderjahr 2005 – vor 19 Jahren – und einem wie auch immer ausgestalteten Auslauf im Kalenderjahr 2060 – in 36 Jahren – hängen die Bürgerinnen und Bürger mit der Rentenbesteuerung theoretisch 55 Jahre in einer Warteschleife fest!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Die Zeche zahlen am Schluss alle Steuerzahler

 

Auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erfolgt eine Inflation des so genannten Sondervermögens. Zunächst wollte Finanzminister

Christian Lindner  [ FDP ]

jährlich 10 Milliarden Sondervermögen in die Altersvorsorge stecken. Danach folgte der Verteidigungsminister

Boris Pistorius [ SPD ]

mit Sondervermögen von 100 Milliarden für die Bundeswehr. Aktuell will der Verteidigungspolitiker

Roderich Kiesewetter [ CDU ]

300 Milliarden Sondervermögen für die Bundeswehr. Am Ende müssen die Zeche die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und die Bürgerinnen und Bürger das vermeintliche Sondervermögen mit einer Neuauflage der Vermögensabgabe begleichen.

Sondervermögen ist als Vorbote nur die blumige

Umschreibung für die unendliche Geldvermehrung durch Giralgeld!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Mission erfüllt?

 

Mit den Aussagen >

Der Euro ist alternativlos

und

Geschäftsbanken sind systemrelevant <

hatte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre eigentliche Mission vermutlich bereits erfüllt. Im Kalenderjahr 2008 begannen im Bundeskanzleramt mit der Geburtstagsparty für den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann womöglich die Vorbereitungen für die Alternativlosigkeit des Euro und der Systemrelevanz der Geschäftsbanken. Über die

Projektstudie PANTHER

der US-Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey sollte Wirecard vermutlich als  FinTech-Konzern anonym die Deutschlandbank übernehmen.

Als Nachfolger von der CDU-Politikerin Merkel soll

der SPD-Genosse Scholz im Bundeskanzleramt die Mission

von Merkel vermutlich fortsetzen!

Mit seiner Verkündung der Gründung der Deutschlandbank im März 2019 durfte sich Scholz womöglich anschließend im Bundeskanzleramt in das gemachte Netz setzen. Zuvor hatte Scholz vermutlich als Bürgermeister von Hamburg die Vorbereitungen für das neue Domizil der Deutschlandbank im Elbtower im Hamburger Hafen getroffen.

Hamburg ist als Stadtstaat dazu bestens geeignet!

Aber- irgendwie scheint alles mit der

gesamten Mission in Unordnung geraten zu sein!

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