Dampf ablassen – 26. September 2023

DAMPF ABLASSEN

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Steigende Zahl von E-Auto-Bränden wird befürchtet und erwartet!

 

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von E-Autos rechnen Feuerwehr-Wachen in unserer Heimat auch mit einer steigenden Zahl von Bränden bei E-Autos. Insgesamt sind jedoch Fahrzeugbrände relativ selten, wenn man den Gesamtbestand der Fahrzeuge in unserer Heimat betrachtet.

Überall müssen Feuerwehr-Frauen und Feuerwehr-Männer

trotzdem für Einsätze an in Brand geratenen E-Autos

ganz besonders geschult werden!

Denn die Brand-Ereignisse sind meistens sehr kritisch, besonders wenn verletzte Personen aus brennenden E-Autos gerettet werden müssen. Wie man in Brand geratene E-Autos schnell löscht und auf Dauer ein neues Entflammen verhindert, dass wissen die meisten Feuerwehr-Wachen in unserer Heimat. Die damit verbundenen Maßnahmen sind jedoch bekanntlich sehr aufwendig und extrem kostenintensiv.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Besondere Gefahr? Brennende E-Automobile!

 

Damit alle Feuerwehrleute in Deutschland wissen, wie sie im Brandfall schnell an die brennenden Batterien herankommen können, dürfen Feuerwehren jederzeit die entsprechenden Datenblätter der unterschiedlichen Fahrzeug-Modelle und Fahrzeug-Hersteller abrufen. Darin finden alle Feuerwehrleute in Deutschland die notwendigen Informationen, wie man gefahrlos Rettungs-Scheren oder Rettungs-Spreizer an Brennende E-Automobile angesetzt, damit weder verletzte Insassen noch Feuerwehrleute unnötig in Gefahr geraten. Denn die gezielte

Brandbekämpfung auch von E-Automobilen

aller Art ist schon länger ein enorm wichtiger Bestandteil der Feuerwehr-Ausbildung für die tägliche Einsatzpraxis. Eine besondere technische Ausstattung ist dafür nicht erforderlich, wenn man das notwendige Abtauchen in mit Wasser gefüllten Containern von abgelöschten E-Automobilen außeracht lässt.

Denn das soll lediglich das häufige

Wiederentflammen der Batterien verhindern!

Trotzdem müssen sogar mögliche zusätzlichen Gefahren für die Einsatzkräfte bei der

Brandbekämpfung von E-Automobilen

berücksichtigt werden. Berufs-Feuerwehrleute sowie auch Feuerwehr-Frauen und Feuerwehrmänner von freiwilligen Feuerwehren, die schon Brände an E-Automobilen löschen und unter Kontrolle bringen mussten, bezweifeln immer öfter den Sinn, Zweck und Nutzen von Automobilen mit batterie-elektrischen oder sogenannten hybrid Antrieben.

Das ist überall in der ganzen

Bundesrepublik Deutschland bestens bekannt!

Doch darüber berichten die deutschen Medien

nur ganz selten oder gar nicht!

Möglicherweise will man das totale

Versagen der Politik in Bezug auf die Elektro-Mobilität

nicht noch weiter offen darlegen!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie die Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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