Dampf ablassen – 25. September 2023

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Echte Begeisterung für E-Automobile sieht völlig anders aus!

 

Gemäß einer veröffentlichten Online-Umfrage von

YouGov

bereuen mehr als 50% der Käuferinnen und Käufer eines E-Automobils den Kauf.

Echte Begeisterung sieht völlig anders aus!

Dabei soll es sich nach Angaben der britischen Analyse-Spezialisten um 6.500 Autofahrerinnen und Autofahrer handeln, die im Auftrag eines dänischen Software-Herstellers Monta für Ladestationen durchgeführt wurde. Von den Autofahrerinnen und Autofahrer, die bereits ein E-Automobile erworben haben oder fahren, bereuten über 50% den Umstieg von einem Automobil mit Benzin- oder Dieselmotor auf ein Automobil mit batterieelektrischem Antrieb.

In der Bundesrepublik Deutschland liegt der Anteil bei 52%

und in Frankreich sogar schon über bei 54%!

Die meisten der befragten Autofahrerinnen und Autofahrer könnten sich auch nicht vorstellen, in Zukunft erneut ein Elektro-Automobil zu erwerben.

Für die geplante Mobilitätswende der „noch“ amtierenden

Bundesregierung und für das ohnehin marode EU-Kunstgebilde sind solche

Umfrage-Ergebnisse ein Beweis für politisches Total-Versagen!

Der am häufigsten genannte Grund ist logisch und einfach nachvollziehbar. Der Strom an den öffentlichen Ladesäulen ist entweder zu teuer oder nicht klar erkennbar ausgewiesen.

Was eine vollständige Aufladung der Batterie kostet

ist den meisten E-Autofahrerinnen und E-Autofahrer absolut unbekannt!

Hinzu kommen auch noch die Anschaffungskosten für eine sogenannte WALL-BOX, damit man auch zuhause das E-Automobil aufladen kann.

Die Gesamt-Kosten hierfür bleiben meistens in Dunkeln!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie die Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Jeder zweite E-Auto-Fahrerin und E-Auto-Fahrer bereut den Erwerb eines E-Autos

 

Was eine Ladung einer leeren Batterie tatsächlich kostet, wissen viele E-Auto-Fahrerin und E-Auto-Fahrer nicht. Nach der Auf-Ladung seines E-Autos weiß man nicht, wie viel das Aufladen gekostet hat. An der Steckdose zuhause an der Wall-Box erfährt man das frühestens mit dem Erhalt der Stromrechnung. Beim Aufladen an öffentlichen Strom-Säulen erst mit der monatlichen Rechnung des Lade-Säulen-Anbieters. Dass ausgerechnet die Firma

Monta

eine Online-Umfrage von

YouGov

in Auftrag gab, dürfte eigentlich niemand verwundern. Schließlich kümmert sich das Software-Unternehmen

Monta

auch um das automatisierte Auf-Laden und um Einrichtung von individuellen Ladestrategien oder die Verbesserung des Lade-Erlebnisses. Ein wachsender Frust unter den E-Autofahrerinnen und E-Autofahrern über zu hohe Strompreise und zulange Wartezeiten für das Aufladen von E-Automobilen sind schon seit dem Beginn des Hypes mit der Elektromobilität überall bekannt. Ebenso die völlig Intransparenz in der öffentlichen Lade-Infrastruktur.

Lade-Frust ist auch Lust-Verlust am Weiter-Fahren mit E-Automobilen!

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DIE VERFASSER

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DSGVO

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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