Gastbeitrag ANONYMISIERT / Schizophrenie im deutschen Steuerrecht?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Schizophrenie im deutschen Steuerrecht?

 

Mit dem Wachstumschancengesetz soll ab dem Kalenderjahr 2023 die nachgelagerte Besteuerung der Rente abgeschwächt und verlängert werden, um eine  Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden. Das Gesetz setzt sich mit der bereits in Einzelfällen eingetretenen Doppelbesteuerung der Kalenderjahre 2005 bis 2022 nicht auseinander und wirkt dem auch nicht entgegen. Die Finanzverwaltung kann ab dem Kalenderjahr 2023 den Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid nicht einfach entfallen lassen, wenn unter dem Strich alles unverändert bleibt. Eine vergleichbare Situation von vermutlich vorsätzlicher Missachtung rechtsstaatlicher Ordnung hat es im deutschen Steuerrecht noch nie gegeben. Ein solches Vorgehen würde der magischen Formel der Demokratie widersprechen. Das bereits eingetretene Chaos bleibt einfach unverändert bestehen, weil die Konstruktionsfehler und die Logikfehler im Alterseinkünftegesetz nicht beseitigt werden. Immer dann, wenn von Seiten der Gesetzgebung versucht wird eigene Fehler zu kaschieren, wird das Chaos immer größer. Das Alterseinkünftegesetz erfährt durch das Wachstumschancengesetz keine materielle Verbesserung sondern es werden die Fehlkonstruktionen um weitere 18 Jahre von bisher 2040 bis zum Kalenderjahr 2058 einbetoniert. Die womöglich schizophrene Methode der so genannten nachgelagerten Rentenbesteuerung bleibt einfach unverändert bestehen. Das Alterseinkünftegesetz ist verstärkt durch das Wachstumschancengesetz womöglich das erste deutsche Steuergesetz, das sich aufgrund von Schizophrenie von Innen selbst zerstört. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken kann die Steuerberaterkammer ihren Mitgliedern nur empfehlen, nach der Einführung des Wachstumschancengesetzes die Steuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2023 durch Einspruch offen zu halten, falls der Vorläufigkeitsvermerk für die Rentenbesteuerung im Einkommensteuerbescheid ab dem Kalenderjahr 2023 entfällt. Auch den Medien wird nach dem eigenen Wachrütteln keine andere Wahl bleiben, als den Bürgerinnen und Bürgern reinen Wein einzuschütten. Halbstaatliche Einrichtungen können es sich nicht leisten, die Bürgerinnen und Bürger trotz womöglich staatlicher Anweisung ins offene Messer laufen zu lassen. Der Staat kann sich mit Ignoranz dem Pluralismus nicht stellen.

Das Alterseinkünftegesetz war

ab dem Kalenderjahr 2005 von Anfang an – nicht erst durch das

Wachstumschancengesetz –

aufgrund der Konstruktionsfehler und der Logikfehler zum Scheitern verurteilt!

Mit einer vermutlich verfassungswidrigen Rentenbesteuerung – für mehr als 20 Millionen aktuelle Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger – sitzt die Ampel-Regierung auf einem Pulverfass.

Den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker

dürften seit dem Kalenderjahr 2006 längst sämtliche Konstruktionsfehler

und Logikfehler sowie die Lösungsansätze zu deren Beseitigung bekannt sein!

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