KONSTRUKTIVE MISSTRAUENSVOTUM!
ARTIKEL 67
des
DEUTSCHEN GRUNDGESETZES
Das endgültige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im September 2021 gab der Bundeswahlleiter ->
GEORG THIEL ->
im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin bekannt. Die Wahlbeteiligung lag bei 76,6% der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern.
Die SPD erhielt 25,7 % der Wahlstimmen.
Die CDU erhielt 18,9 % der Wahlstimmen.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erhielten 14,8 % der Wahlstimmen.
Die FDP erhielt 11,5 % der Wahlstimmen.
Die AfD erhielt 10,3 % der Wahlstimmen.
Die CSU erhielt 5,2 % der Wahlstimmen.
Die LINKE erhielt 4,9 % der Wahlstimmen.
Aus dem endgültigen Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im September 2021 ergab sich folgende Sitzverteilung:
SPD 206 -> CDU 152 ->
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 118 -> FDP 92 ->
AfD 83 -> CSU 45 -> DIE LINKE 39.
Nach intensiven Koalitions-Verhandlungen bildeten SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und die FDP eine neue Bundesregierung -> deren Ministerinnen und Minister -> am 08. Dezember 2021 vereidigt wurden. Zu der wichtigsten Aufgabe der gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Bundestag gehört die Gesetzgebung. Der Bundestag wählt auch die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und soll die Bundesregierung kontrollieren. In den „SO“ bezeichneten ->
PLENAR-DEBATTEN ->
können wichtige politische Themen diskutiert und unterschiedliche Standpunkte vorgetragen werden. Das ->
DEUTSCHE GRUNDGESETZ ->
beschreibt unmissverständlich an verschiedenen Stellen die Aufgaben des Deutschen Bundestages. Nimmt man zum Beispiel die Artikel 70 bis 82 des Deutschen Grundgesetzes als Maßstab -> dann wäre die bei weitem wichtigste Aufgabe die Gesetzgebung.
Das Parlament wird in der Lehre
von der Gewaltenteilung als Legislative bezeichnet!
Das könnte möglicherweise zu dem Missverständnis führen -> dass dem Deutschen Parlament allein nur die Aufgabe der Gesetzgebung zukommt. Im ->
DEUTSCHEN GRUNDGESETZ ->
werden jedoch auch weitere Aufgaben des Deutschen Bundestages aufgeführt -> wie beispielsweise die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers und anderer wichtiger Staatsorgane. Die Artikel 43, 44, 67 und 110 weisen gemäß des Deutschen Grundgesetzes dem Deutschen Bundestag klar verständlich auch die Aufgabe zu -> dass die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter die Bundesregierung und die Deutsche Verwaltung zu kontrollieren haben. Auf jeden Fall sollten die vom ->
DEUTSCHEN VOLK ->
gewählten deutschen Volksvertreterinnen und Volksvertreter immer im Interesse und zum Nutzen der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger handeln. Doch die Aufgaben und Bedeutung des Deutschen Bundestages gehen weit über die klassischen -> im Deutschen Grundgesetz umschriebenen Funktionen -> hinaus. Denn die gewählten deutschen Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Deutschen Bundestag sollten stets die wichtigsten politischen Themen zur Diskussion stellen und sinnvolle und nutzmehrende Lösungen und Alternativen anbieten. Denn der Deutsche Bundestag sollte die Meinung der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger immer berücksichtigen und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Sollte eine im Amt befindliche Bundesregierung erkennbar und spürbar zum sozialen, wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Schaden für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger handeln -> „SO“ kann der Deutsche Bundestag einer amtierenden Bundeskanzlerin oder einem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen -> dass der Bundestag mit der Mehrheit der gewählten deutschen Volksvertreterinnen und Volksvertreter eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt und die amtierende Bundespräsidentin oder den amtierenden Bundespräsidenten ersucht -> die im Amt befindliche Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler zu entlassen. Der
ARTIKEL 67
des
DEUTSCHEN GRUNDGESETZES
bietet mit dem ->
KONSTRUKTIVEN MISSTRAUENSVOTUM ->
dazu jederzeit die Möglichkeit. Die amtierende Bundespräsidentin oder der amtierenden Bundespräsidenten muß dem Ersuchen des Deutschen Bundestages entsprechen und die gewählte Politikerin oder den gewählten Politiker zur neuen Bundeskanzlerin oder zum neuen Bundeskanzler ernennen.
Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen!
Auf Grund der enorm vielen Fehlleistungen der amtierenden Bundesregierung -> scheint es für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nun an der Zeit zu sein -> dass sich die gewählten deutschen Volksvertreterinnen und Volksvertreter im ->
DEUTSCHEN BUNDESTAG ->
wieder einmal an den Artikel 67 im Deutschen Grundgesetz erinnern. Denn die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ermöglicht auch die Bildung von anderen Regierungs-Koalitionen zur Gründung einer neuen Bundesregierung. Die noch amtierende Bundesregierung verfügt im Deutschen Bundestag über derzeit ->
416 Sitze ->
und die in der sogenannten Opposition befindlichen Parteien lediglich über ->
319 Sitze!
Doch es zeichnet sich in allen Bundesländern immer deutlicher ab -> dass eine Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger den Verbleib von ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
in einer amtierenden Bundesregierung nicht mehr wünschen. Da die Bildung einer neuen Bundesregierung mit allen in der Opposition befindlichen Parteien zuzüglich der FDP nur über derzeit ->
411 Sitze ->
verfügen könnte -> würde die Anwendung des Artikels 67 nicht zum gewünschten Erfolg führen. Denn die Bildung einer neuen Bundesregierung aus den Oppositions-Parteien CDU, CSU, AfD und DIE LINKE gemeinsam mit der FDP dürfte kaum denkbar sein. Es bleibt den wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> wenn man die Parteien SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in einer neu zu bildenden Bundesregierung nicht mehr haben möchte -> also nur die Möglichkeit von Neuwahlen. Dazu müsste aber eine der Regierungs-Parteien die Zusammenarbeit in der Regierungs-Koalition beenden und die UNION aus CDU und CSU eventuell sogar zur Bildung eine neuen Regierung mit der AfD bereit sein. Möchte die UNION aus CDU und CSU jedoch nur mit der FDP eine neue Bundesregierung bilden -> dann müsste die UNION aus CDU und CSU wieder ein Wahlergebnis um die 38% einfahren und die FDP das Wahlergebnis vom September 2011 halten -> oder vielleicht sogar leicht ausbauen. Denn die Mehrheit der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger scheint eine Bildung einer neuen Bundesregierung aus CDU, CSU mit BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN deutlich erkennbar abzulehnen.
Denn auch die Bildung einer
sogenannten GroKo lehnt die Mehrheit der wahlberechtigten
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab!
Außerdem würde eine neue GroKo das politische Leiden der UNION aus CDU und CSU fortsetzen. Gemäß den stets zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen hofft eine Mehrheit der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> die CDU und CSU oder FDP wählen möchten -> darauf -> dass der amtierende CDU-Chef ->
FRIEDRICH MERZ ->
gemeinsam mit dem amtierende CSU-Chef ->
MARKUS SÖDER ->
die Vorstellungen und Wünsche zur möglichen Bildung einer neuen Bundesregierung berücksichtigen.
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