Gastbeitrag ANONYMISIERT / Endet die Kanzlerschaft von Scholz durch die Achtsamkeit der BILD-ZEITUNG?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Endet die Kanzlerschaft von Scholz

durch die Achtsamkeit der BILD-ZEITUNG?

 

Nach der Kolumne von Joachim Steinhöfel vom 19. Dezember 2022 in der BILD-ZEITUNG ->

„Parteien kungeln Verfassungsrichter aus“

steckt vermutlich die Ampel-Koalition nach einem Jahr im finalen Überlebenskampf.

Wörtlich führt Steinhöfel in seiner Kolumne aus, Zitat / Auszüge Anfang:

Die Wahl neuer Verfassungsrichter erinnert 

an die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft an Katar.

Bis heute wissen nur Eingeweihte, dass und mit wem in Kürze gleich drei Stellen in Karlsruhe neu besetzt werden. Die Parteien kungeln die neuen Posten aus, als hätten sie etwas zu verbergen. Die eine Hälfte der Verfassungsrichter wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat gewählt. Aktuell ist der Bundestag am Zug. Die Fraktionen, bis auf Linke und AfD, haben rotierende Vorschlagsrechte. Hat man sich geeinigt, werden die Kandidaten vom Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Kurz vor dem Sprung in das höchste und wichtigste deutsche Gericht stehen Rhona Fetzer, vorgeschlagen von der SPD, Thomas Offenloch, vorgeschlagen von der FDP, und Martin Eifert, der auf Vorschlag der Grünen einzieht. Die Öffentlichkeit wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Fast kein Medium berichtet oder weiß auch nur davon. Bei der Wahl neuer Richter an den Obersten Gerichtshof der USA hingegen ist der Blätterwald in Deutschland voll. An der Qualifikation der neuen Verfassungsrichter, zwei davon seit Jahren am Bundesgerichtshof, soll hier nicht der geringste Zweifel geweckt werden! Allerdings passen die mangelnde Transparenz und die unterdrückte öffentliche Diskussion über die Personen und deren Auswahl nicht zu einer modernen Demokratie. Die USA zeigen, dass es auch anders geht. Das Ansehen unseres Verfassungsgerichts ist von kaum zu überschätzender Bedeutung für unsere Demokratie. Sein guter Ruf hat in der letzten Zeit Schrammen bekommen. Durch eigene Fehler und durch Fehler der Politik. Das Abendessen der Verfassungsrichter im Kanzleramt im Sommer 2021, trotz laufender Verfahren zur Corona-Politik, war höchst unklug. Die peinliche Prozessniederlage des Verfassungsgerichts in Sachen Pressefreiheit gegen BILD (man weigerte sich, Fragen zum Kanzleressen zu beantworten) war für Juristen absehbar und kostete über 30.000 Euro. Auch die Personalie Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter, wird immer wieder thematisiert. Am 22. November 2018 wurde Harbarth, bis dahin Anwalt und nie Richter, im Bundestag zum Verfassungsrichter gewählt, schon im Mai 2020 zu dessen Präsidenten. Noch nach seiner Wahl hielt er im Bundestag für die CDU / CSU-Fraktion eine Rede zur Migration, Wahlplakate mit Angela Merkel (CDU) dokumentieren seine persönliche Nähe zur Alt-Kanzlerin. Es geht auch hier nicht darum, Zweifel daran zu nähren, ob Herr Harbarth wirklich unabhängig ist. Es geht um den Anschein, den diese Blitzkarriere an die Spitze des wichtigsten deutschen Gerichts bei der Bevölkerung erweckt. Viele Bürger werden annehmen, die Politik wolle sich Karlsruhe gefügig machen. Auch wenn das nicht zutrifft, so haben die Politik und Karlsruhe durch ihre Fehler die Vorlage für diesen Verlust an Glaubwürdigkeit zu verantworten. Die Bevölkerung dieses Landes muss völliges Vertrauen in das Verfassungsgericht haben; in die Personen, in deren Händen ihre Grundrechte liegen. Eine grundlegende Reform des Wahlverfahrens, Mitwirkung, Debatte und Transparenz wären ein überfälliger Schritt dahin, die entstandenen Schäden zu reparieren.

Ende Zitat / Auszüge der Kolumne aus der BILD-ZEITUNG.

Mit den Vermutungen wird die BILD-ZEITUNG richtig liegen!

Bei dem Ruf des Bundesverfassungsgerichts und bei dem Kungeln der Parteien um die neuen Posten der Richter geht es höchstwahrscheinlich um die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente.

Nur zur Erinnerung.…

…. im Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof in München –> als obersten Finanzgericht in Deutschland –> entschieden, dass der Grundfreibetrag nicht mit in die Berechnung für eine Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente einfließen darf. Der Grundfreibetrag muss für alle Einkunftsarten gleichwertig zur Verfügung stehen. Eine Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente ist verfassungswidrig. Im März 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht eine steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten gefordert. Als Grundlage für diese Entscheidung diente das Gutachten von Professor Bert Rürup. Im Kalenderjahr 2004 stellte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter der Rürup-Kommission das Alterseinkünftegesetz vor. Ab dem Kalenderjahr 2005 wird mit einer Übergangsregelung von 35 Jahren [ Kalenderjahre 2005 bis 2040 ] die gesetzliche Rente ratierlich der vollen Besteuerung zugeführt. Unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Mai 2021 stellte der heutige SPD-Genosse und amtierender Bundeskanzler ->

Olaf Scholz ->

in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister eine weitere Streckung der Übergangsregelung um 20 Jahre bis zum Kalenderjahr 2060 zur Abfederung der nachgelagerten Besteuerung in Aussicht, um den Anforderungen des Bundesfinanzhofes vermeintlich doch noch Genüge zu leisten. In der Ampel-Koalition ist das FDP-Projekt Aktienrente als ursprünglich geplanter Ersatz für die volksschädliche und volksfeindliche Riester-Rente endgültig gescheitert. Würde sich darüber hinaus herausstellen, dass die nachgelagerte Rentenbesteuerung verfassungswidrig ist, bliebe von den vermeintlichen Errungenschaften der ohnehin volksschädlichen und volksfeindlichen ->

Agenda 2010 ->

nichts mehr übrig. Das wäre für SPD und für Bündnis 90 / Die Grünen der absolute Mega-Gau und würde zum politischen Desaster führen. Aber auch während der 16-jährigen Kanzlerschaft der CDU-Politikerin Merkel wurde die volksschädliche und volksfeindliche ->

Agenda 2010 ->

fortgeführt. Der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag für die Wahl der neuen Richter beim Bundesverfassungsgericht dürfte mit den Stimmen von SPD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und Teilen der CDU nichts im Wege stehen. Das Bundesverfassungsgericht könnte zu der noch ausstehenden Entscheidung zur Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente zum Beispiel kaum sagen:

„Ja, aber – die damalige

Bundesregierung hatte es trotzdem ja gut gewollt.

Also bleibt es bei den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes.

Das Alterseinkünftegesetz ist nicht verfassungswidrig.“

Das wäre ein untauglicher Versuch am untauglichen Objekt. Über die Fachkompetenz des Bundesfinanzhofes in München kann sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kaum hinwegsetzen. Auch kann sich das Bundesverfassungsgericht nicht über die eindeutig mathematisch nachgewiesene Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente hinwegsetzen. Einen mathematischen Beweis kann man verbal nicht relativieren und damit aus der Welt schaffen. Das Fortbestehen der amtierenden Bundesregierung hängt deshalb womöglich am seidenen Faden der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Womöglich endet die Kanzlerschaft von Scholz frühzeitig

aufgrund der Achtsamkeit der BILD-ZEITUNG, falls die Bundesregierung

zum Verbergen der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente das

Bundesverfassungsgericht instrumentalisieren möchte, um die

verfassungsmäßige Gewaltenteilung in unserer Demokratie zwischen

Legislative, Exekutive und Judikative für politische Zwecke zu missbrauchen.

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