Gastbeitrag ANONYMISIERT / Mein ELSTER

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Mein ELSTER

 

Im Mai 2022 erhielten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eine persönliche Information zur Grundsteuerreform mit Grundangaben zu ihrem Immobilieneigentum. Hierin wird mit dem drakonischen Hinweis auf die

öffentliche Bekanntmachung vom 30. März 2022

darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet sind eine Steuererklärung zur Feststellung des Grundstückswerts auf den Stichtag 01. Januar 2022 dem Finanzamt einzureichen. Die neue Grundsteuer soll ab dem Kalenderjahr 2025 von den Städten und Gemeinden erhoben werden. Die Erklärungen sind im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 im elektronischen Wege mit der amtlichen Bezeichnung

Mein ELSTER

dem Finanzamt einzureichen. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht über einen Zugang zum Internet verfügen, können ausnahmsweise die Erklärungen in Papierform einreichen. Es wird empfohlen, Hilfe durch Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig wird von den Statistischen Landesämtern zum Stichtag 15. Mai 2022

eine gesetzlich angeordnete Zählung aller Gebäude mit Wohnraum im Online-Verfahren

zensus2022

durchgeführt. In den Anschreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet wird. Nachdem der SPD-Genosse Olaf Scholz im März 2018 zum Bundesfinanzminister ernannt wurde, hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden, dass eine Reform der Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit des bestehenden Verfahrens aufgrund fehlender Steuergerechtigkeit notwendig sei. Im November 2018 stellte Scholz sein Modell der Grundsteuer-Reform vor.

Aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland

traten nicht alle Bundesländer dem „Modell Scholz“ bei.

In den Medien wird das Bundesmodell der Grundsteuerreform als „Modell Scholz“ bezeichnet. Die 16 Bundesländer haben sich auf  7 verschiedene Modelle festgelegt:

1.

Bundes-Modell

[ Modell Scholz ]

Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt,

Schleswig-Holstein und Thüringen

2.

Bodenwert-Modell

Baden-Württemberg

3.

Einfaches Flächenmodell

Bayern

4.

Wohnlage-Modell

Hamburg

5.

Flächen-Faktor-Modell

Hessen

6.

Flächen-Lage-Modell

Niedersachsen

7.

Abgewandeltes Bundes-Modell

Saarland, Sachsen

Nach dem „Modell Scholz“ ist vorgesehen, dass für jede einzelne Wohnung eine Steuererklärung einzureichen ist. Bei mehr als 35 Millionen Grundstücken in Deutschland mit entsprechender Anzahl von Wohnungen kann sich grob geschätzt die Notwendigkeit der Erreichung von 100 Millionen elektronischen Steuererklärungen ergeben. Auch auf große Heuschrecken-Gesellschaften, mit verstreuten Wohnungsbeständen von teilweise mehr als 100.000 Wohnungen in ganz Deutschland, kommen somit umfassende und differenzierte Aufgabenstellungen zu.

Die Grundsteuer als Realsteuer und Substanzsteuer

ist die größte Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.

Von einer Erhöhung der Grundsteuer wären die unteren Einkommensschichten am stärksten betroffen. Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Rente und durch eine denkbare Erhöhung der Grundsteuer wären älteren Bürgerinnen und Bürger als aktuelle Rentenbezieher am stärksten betroffen, die sich ihr Reihenhaus oder ihre Eigentumswohnung vom Munde abgespart haben. Diese Reihenhäuser und Eigentumswohnungen sind die so genannte vererbliche Steinrente. Aber auch Mieter sind von der Grundsteuer genauso betroffen, weil die Grundsteuer als Nebenkosten umlagefähig ist. Vermutlich hatten vorbeugend die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker verkündet, dass es nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer durch die Grundsteuer-Reform kommen wird. Bisher haben die Städte und Gemeinden die Grundsteuer mit der Hilfe der Finanzverwaltung über Einheitswerte ermittelt, ohne dass es Steuererklärungen der Bürgerinnen und Bürger bedarf. Womöglich stellt die Grundsteuer-Reform ebenfalls ein Modell zur Gegenfinanzierung dar. Als damaliger Bundessozialminister hatte Scholz dazu beigetragen, dass die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit aus der Verlagerung des Arbeitslosengeldes II von den Arbeitsämtern [ mit dem Gesetz „Hartz I“ umbenannt in Bundesagentur für Arbeit ] über die Jobcenter als Hartz-IV von den Städten und Gemeinden zu tragen sind. Als zuständiger Bundessozialminister hatte Scholz die Konzerne erheblich um Lohn- und Lohnnebenkosten entlastet. In der Sendung „Monitor“ blieb Scholz zu den Lügen- und Märchengeschichten der Hartz-4-Sicherheit der Riester-Rente ebenso wie später in den Cum-Ex- Untersuchungsausschüssen sämtliche Antworten schuldig. Nach Medienberichten sind diese extremen Soziallasten aus Hartz-IV der Grund für die prekäre Finanzlage der Kommunen. Vermutlich im Wege der Einwandvorwegnahme hatte Scholz zur Überbrückung als Zwischenlösung für die desolate Finanzlage der Städte und Gemeinde um eine von ihm so bezeichnete

„Schuldenhilfe ohne Eifersucht“

geworben. Entsprechend dem Bericht von ZEIT. Online vom 21. Dezember 2019

Altschulden

Olaf Scholz wirbt für Schuldenhilfe „ohne Eifersucht“ war vorgesehen, dass von den mehr als 10.000 Kommunen bei 2.500 Kommunen die Schulden der Bund übernimmt. Entsprechend den Maastrichter Verträgen sei hierfür eine Zustimmung der EU nicht notwendig, da es sich bei der Regulierung der Schulden nicht um Neuschulden sondern nur um eine Umschichtung bestehender Schulden handeln würde.

Nichts ist passiert!

Die Übergangszeit bis zur Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 wird höchstwahrscheinlich für notwendige Plan-Rechnungen genutzt. Vermutlich wird es zu einer höheren Grundsteuer-Festsetzung kommen, weil Kommunen über den Grundsteuer-Hebesatz die Grundsteuer selbst festlegen. Vermutlich werden die Kommunen aufgrund ihrer prekären Notlage an einer Erhöhung nicht vorbeikommen. Im März 2018 wollte Scholz womöglich mit den Plänen für eine „Agenda 2010 2.0“ genau an der Stelle fortfahren, wo Rot/Grün im Kalenderjahr 2005 mit der volksschädlichen und volksfeindlichen „Agenda 2010“ aufgehört hatte. Das Strickmuster für die jetzige Einführung der Grundsteuer-Reform ist identisch mit dem Strickmuster zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente im Kalenderjahr 2005. Die Renten-Reform erfolgte aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus März 2002. Womöglich wurde schon zur damaligen Zeit das Bundesverfassungsgericht zur Durchsetzung von neoliberalen Zielen instrumentalisiert und der gute Ruf des Bundesverfassungsgerichts bei den Bürgerinnen und Bürger missbraucht. Mit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzliche Rente und einer Reform der Grundsteuer werden womöglich gezielt die unteren Einkommensschichten belastet und wirken wie eine kalte Enteignung.

Sämtliche Umschichtungen aus der volksfeindlichen und

volksschädlichen Agenda 2010 wurden den Bürgerinnen und Bürgern

als „Reform“ verkauft.

So wird es vermutlich bei „Hartz-IV“ und so war es bei der „Riester-Rente“. Als ehemaliger Bundessozialminister, Bundesfinanzminister und heutiger Bundeskanzler gibt sich Scholz gerne als reformfreudiger Politiker. Zum 01. Januar 2005 wurde ebenfalls im Namen der Steuergerechtigkeit mit der so bezeichneten nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Der Grund soll gewesen sein, dass Renten und Pensionen zur Erhaltung der Steuergerechtigkeit gleich zu behandeln sind, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Einkunftsarten handelt. Mit einer Übergangsfrist von 35 Jahren [ 2005 – 2040 ] wurde schrittweise die Besteuerung der gesetzlichen Rente von anfänglich 50% im Kalenderjahr 2005 bis 100% bei Renteneintritt im Kalenderjahr 2040 eingeführt. Die Geburtsjahrgänge 1975 und jünger müssen nach heutigem Stand ihre gesetzliche Rente voll versteuern. Der Bundesfinanzhof, das oberste Finanzgericht in Deutschland, hatte mit dem Urteil aus Mai 2021 darauf hingewiesen, dass mit der „Renten-Reform“ eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung eintreten kann. Der Bundesfinanzhof hatte in dem Urteil der damaligen Bundesregierung nahegelegt, noch im Kalenderjahr 2021 eine Änderung der Gesetze auf den Weg zu bringen. Vermeintlich spontan hatte im letzten Jahr Scholz im Amt des Bundesfinanzministers angekündigt, die Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung als vermeintliche Lösung um weitere 20 Jahre bis zum Kalenderjahr 2060 zu strecken.

Nichts ist passiert!

Nach dem heutigen Stand ist völlig unklar, ob die erteilten Einkommensteuerbescheide für aktuelle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher der letzten 16 Jahre rückwirkend geändert werden müssen, rückwirkend geändert werden sollen oder rückwirkend überhaupt geändert werden können. Auch zukünftige Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher wissen bis heute nicht, was genau auf sie zukommt. Mit der Einführung der privaten Riester-Rente zum 01. Januar 2002 hatte man die so bezeichnete nachgelagerte Besteuerung bereits eingeführt, obwohl diese Art der Besteuerung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. März 2002 erstmals für die gesetzliche Rente ins Leben gerufen wurde. Nach den Worten des damaligen Bundesfinanzministers und SPD-Genossen

Hans Eichel

diente die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen. Die Gegenfinanzierung ist nichts anderes als eine Umschichtung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zwischen den Generationen. Aufgrund der Identität des Vorgehens könnte daher die Grundsteuer-Reform der Gegenfinanzierung von „Hartz IV“ dienen. Durch den Wirecard-Skandal und durch den Cum-Ex-Skandal steht das deutsche Finanz- und Bankensystem bereits auf tönernen Füßen. Die Pläne von Scholz zur Einführung einer Schuldenvergemeinschaftung in der EU könnte durch Umschichtung das Ende der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Auch sind 2 Billionen Euro Schulden zur

vermeintlichen Rettung des Klimas in der EU nicht notwendig.

Mit den Cum-Ex-Geschenken an die Geschäftsbanken hätte man Städte und Gemeinden fast vollständig entlasten können. Hartz-IV, Riester-Rente und die nachgelagerte Besteuerung der Renten gehören abgeschafft. Womöglich hat der Deutschlandbank-Skandal das Fass zum Überlaufen gebracht. Die Belastungen durch den Andrang von womöglich mehr als 10 Millionen Wohnungs-Suchende und zusätzlichen Hartz-IV-Empfängern aus der Ukraine aufgrund des Krieges können die deutschen Wirtschafts-, Sozial- und Finanzsysteme nicht mehr verkraften. Durch die bewusste Dehnung und Fortsetzung des Krieges in der Ukraine mittels gezielter Waffenlieferungen des Westens will man Russland in die Knie zwingen.

Der Schuss kann für Deutschland und Europa nach hinten losgehen.

Die bereits entstandenen zusätzlichen finanziellen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für den Staat aufgrund von Inflation und Wirtschaftseinbruch sowie das zu erwartende Auseinanderbrechen der EU-Vertrgsgemeinschaft und der Zusammenbruch des Euro sind nicht mehr zu leugnen. Ähnlich wie zur Einführung der Renten-Steuer im Kalenderjahr 2005 sträuben sich die Bediensteten der Finanzverwaltung, die neuen Planstellen für die Grundsteuer-Reform zu besetzen. Die Finanzverwaltung versucht zurzeit mit mäßigem Erfolg, qualifiziertes Personal für die Bearbeitung der Grundsteuer-Reform über Stellenausschreibungen zu finden. Aufgrund der Corona-bedingten zusätzlichen Arbeitslastungen tauschen sich Steuerberater und Steuerberaterinnen untereinander aus, ob freie Kapazitäten für die Übernahme von Mandanten aufgrund des eigenen Bearbeitungsrückstaus vorhanden sind. Die Steuerberatungsbranche treibt die Sorge, dass sie mit der Bearbeitung der Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter für ihre Kunden und den Beitrags-Meldungen für die Krankenkassen, den Finanzbuchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ins Hintertreffen zu geraten. Spiegelbildlich ist die Situation in der Finanzverwaltung deckungsgleich. Finanzverwaltung und Steuerberatung ergänzen sich zum gegenseitigen Nutzem wie eine Symbiose. Im Klartext ist die Steuerberatung der verlängerte Arm des Fiskus zur Gewährleistung der Staatsaufgaben durch eine geordnete Einpflege der Steuereinnahmen. Durch die Verlängerung der Abgabefristen von Steuererklärungen konnte eine Eskalation des Bearbeitungsrückstaus bisher vermieden werden. Es besteht die Gefahr, dass das bisher reibungslos funktionierende System der abgestimmten Arbeitsteilung zwischen Steuerberatung und Finanzverwaltung kollabiert. Die Arbeitsbelastungen aus zusätzlichen 100 Millionen Steuererklärungen zur Feststellung von Immobilienwerten können weder Finanzverwaltung noch Steuerberatung mit dem vorhanden Personal bewältigen. Die besondere Bearbeitungsproblematik bei Online-Steuererklärungen liegt nicht im Umfang der Arbeit sondern im Fehlen von vereinzelten Informationen, um die elektronischen Bearbeitungshinweise und Fehlerhinweise abarbeiten zu können. Ansonsten ist die Online-Übermittlung der Steuererklärungen an die Finanzverwaltung nicht möglich, weil das programmgesteuerte und ach so intelligente Online-System blockiert ist. Diese Hindernisse in der Bearbeitung sind in der Finanzverwaltung in deren EDV-System deckungsgleich. Die Drähte aus den informellen Kontakten zwischen Finanzministerien und Steuerberaterkammern laufen wieder heiß, wie eine Kommunikation und wie eine weitere Motivation der Mitglieder der Steuerberaterkammern noch möglich erscheint. Denn die  verantwortlichen Politikerinnen und Politiker und die Vertreterinnen und Vertreter der Kammern müssen sich bei der Grundsteuer-Reform – womöglich nur zeitlich begrenzt vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 – auf Chaostage in Deutschland einrichten. Mit der „Online-Gläubigkeit“ und mit der „Digitalisierungs-Hysterie“ haben die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker erneut zu einem Höhenflug in

„Mein ELSTER“

angesetzt.

___________________________________

Die Inhalte der Gastbeiträge geben die Auffassungen und Vorstellungen der Verfasser wieder. Der DRSB macht sich die Inhalte der Verfasser von Gastbeiträgen nicht zu eigen.

___________________________________

Der von uns dem DRSB zur Verfügung gestellte Artikel kann zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der DRSB-Rubrik

GASTBEITRAG

verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Der DRSB kann unsere Namen, die Adressen sowie alle E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir unsere uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen!

 

DER DEUTSCHE DENKERKREIS

___________________________________

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>