Gastbeitrag
ANONYMISIERT
AGENDA 2010
DIE AGENDA DER LOGIKFEHLER
Die Gesetze der AGENDA 2010 widersprechen dem Gesetz der Logik. Der falsche logische Gedankensatz führte zu den fatalen Fehlern bei der AGENDA 2010. Das unvererbliche private Renten-Modell
RIESTER
ist aus einer falschen Blickrichtung entstanden. Eine einheitliche Regelung für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kann sinnvoll nur aus einer betriebswirtschaftlichen Blickrichtung erfolgen. Bei der Riester-Rente wählte man die Blickrichtung aus dem Berufsstand der abhängig Beschäftigten bezogen auf den Einzelfall.
In der Betriebswirtschaftslehre Erfolgt
die Blickrichtung aus dem Einzelfall auf die Gesamtheit.
Der Logikfehler bei der Riester-Rente aus dem Kalenderjahr 2001 liegt auch der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Kalenderjahr 2004 zugrunde. Bis zum Kalenderjahr 2004 wurde die gesetzliche Rente mit einem so genannten Ertragsanteil, gestaffelt nach dem Renteneintrittsalter, versteuert. Der Ertragsanteil entsprach einem rechnerischen Zinsanteil [ im Regelfall 24% ] aus den Renteneinnahmen. Der verbleibende Anteil der Rente von 76% ist eine steuerfreie Tilgung aus den zuvor eingezahlten Beiträgen.
Die Steuerwelt war in Ordnung.
Mit der Umstellung zu der so bezeichneten nachgelagerten Besteuerung als Angleichung an die volle Besteuerung von Pensionen wurde eine Übergangsregelung über einen Zeitraum von 35 Jahren [ Kalenderjahre 2005 bis 2040 ] gewählt. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Kalenderjahr 2002 müssen Renten und Pensionen gleich besteuert werden, obwohl die zivilrechtlichen und steuerlichen Grundlagen völlig unterschiedlich sind. Bei Pensionen und Renten handelt es sich um zwei verschiedene Einkunftsarten.
Pensionen
sind die Fortzahlung des Bruttoarbeitslohns nach dem Erreichen des Pensionseintrittsalters durch den Arbeitgeber, in der Regel durch den Staat.
Eine Rente basiert
auf eigenen Beitragszahlungen!
Bis zu dem Kalenderjahr 2004 wurden beim Erreichen des Renteneintrittsalters beim Finanzamt in der Regel die Akten geschlossen, weil die Ertragsbesteuerung unter der Berücksichtigung des Grundfreibetrages nicht zu einer Steuer führte. Für die meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger entfielen dadurch die im Alter zunehmend als schwierig empfundenen steuerlichen Verpflichtungen.
Es trat im wahrsten
Sinne des Wortes Altersruhe ein!
Ab dem Kalenderjahr 2005 hat sich das gravierend geändert. Die Jagd auf die „steuerhinterziehenden“ Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher wurde mit der Umstellung der Besteuerung eröffnet. So zumindest die Angstmacherei in den Medien. Die
Rheinische Post
aus Düsseldorf kündete damals sogar an, dass die Steuerfahndung zur Durchsetzung eingeschaltet würde. Aufgrund der Kritik des DRSB ruderte die Rheinische Post einen Tag später kleinlaut zurück. Beginnend im Kalenderjahr 2005 sind in der Übergangszeit die Rente mit 50% zu versteuern bis bei Rentenbeginn im Kalenderjahr 2040 die stetige Zunahme des Prozentsatzes zu einer vollen Besteuerung der Renteneinnahmen führen. Die
Rentensteuer
wächst in der Zeit von 2005 bis 2040 progressiv an und führt zu einer massiven Rentenkürzung. Für Geburtsjahrgänge ab dem Kalenderjahr 1975 und jünger ist ab dem Rentenbeginn im Kalenderjahr 2040 die gesetzliche Rente voll zu versteuern. Spiegelbildlich wurde für die geleisteten Rentenversicherungsbeiträge ebenfalls in einer Übergangsphase für den Zeitraum 2005 bis 2025 die Abzugsfähigkeit als Vorsorgeaufwendungen geregelt. Im Kalenderjahr 2005 waren 60% der Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig bis im Kalenderjahr 2025 eine Abzugsfähigkeit von 100% erreicht wird. In der gemeinsamen Höchstbetragsberechnung für den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde eine Sonderregelung geschaffen, in dem der Arbeitgeberanteil konstant zu 100% wieder abgezogen wird. Der DRSB prägte bei der Einführung des Gesetzes hierfür den bildlichen Begriff
rürupsche Herunter-Drechsel-Maschinerie.
Auch der Bundesfinanzhof war im Kalenderjahr 2019 zu der Erkenntnis gelangt, dass mit der nachgelagerten Besteuerung eine unzulässige Doppelbesteuerung eintritt, weil die Rentenversicherungsbeiträge in der Zeit zuvor nur begrenzt steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig sind. Die offizielle Entscheidung des Bundesfinanzhofes wird nach der Bundestagswahl 2021 erwartet. Anschließend müsste die Angelegenheit nochmals dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Danach könnte die Bundesregierung nochmals beauftragt werden, eine Reform einzuleiten. Das wird sich höchstwahrscheinlich noch einige Jahre hinziehen. Hätten die verantwortlichen Parteien damals einen
Feldtest zur Praxistauglichkeit
der nachgelagerten Besteuerung durchgeführt, wäre dieses rücksichtslose Ansinnen aufgefallen. Rein optisch wurden Vorsorgeaufwendungen, anfänglich mit 60%, gegenüber der Versteuerung, beginnend mit 50%, aus der Vogelperspektive in einer statischen Betrachtung günstiger gestellt. Aus dieser volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abgeleitet war man vermutlich der Auffassung, dass die Gesamtheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger während der Übergansphase bessergestellt wird.
In einer dynamischen Betrachtung des Einzelfalles
trifft diese statische Betrachtung der Gesamtheit jedoch nicht zu!
Das war der fatale Logikfehler. Es ist schon erstaunlich, dass die verantwortlichen Parteien die Hinweise des DRSB mehr als 15 Jahre beharrlich ignorierten. Ein vergleichbarer Logikfehler steckt auch in der Riester-Rente. Auch hier hatte die Politik keine Feldtests für die Praxistauglichkeit durchgeführt. Aus einer volkswirtschaftlichen Betrachtung für den Berufsstand der abhängig Beschäftigten wurde eine private Rente entwickelt, die sich einer Weiterführung bei einem Berufsstands-Wechsel in die Selbständigkeit entschließt. Die Riester-Rente ist mit den Riester-Zulagen und einer fiskalischen Förderung fest an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt. Selbständige sind nicht gesetzlich rentenversichert. Das Scheitern der Riester-Rente war durch diesen Logikfehler vorprogrammiert.
Die Berufsfalle
der Riester-Rente schnappte zu!
Nach 20 Jahren fordert der Gesamtverband der Versicherungen jetzt eine Öffnung der Riester-Rente für Selbständige. Auch hier hatten die verantwortlichen Parteien die Warnungen des DRSB vollkommen ignoriert. Bei der Beratung der Versicherungsvermittler wird in den Beratungsprotokollen kaum der Hinweis auf die Berufsfalle der Riester-Rente enthalten sein. Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat ein Recht auf freie Berufswahl. Zivilrechtlich könnte womöglich hieraus ein Anspruch auf eine kostenunschädliche Rückabwicklung der Riester-Verträge wegen eines Beratungsfehlers abgeleitet werden. Auf diese absehbaren Folgen hatte der DRSB die deutschen Parteien und die Versicherungswirtschaft eindringlich hingewiesen. Der Vorschlag zur Gründung einer konzertierten Aktion aus verantwortungsbewussten Politikerinnen und Politikern sowie Managerinnen und Managern der Versicherungswirtschaft, um gemeinsam eine Reform der Altersvorsorge zu entwickeln, wurde von der Bundeskanzlerin Merkel leider nicht weiterverfolgt. Die fatalen Logikfehler bei der Riester-Rente könnten jetzt die Versicherungswirtschaft in den Abgrund reißen.
Ein „weiter so“ kann es nicht geben!
Mehr als 16 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sind Opfer der Fehlkonstruktion Riester-Rente von SPD und GRÜNEN geworden. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen
AGENDA 2010
wurden die fürsorglichen Ziele der sozialen Marktwirtschaft vom SPD-Genossen Schröder und vom GRÜNEN Fischer zu Grabe getragen.
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