Dampf ablassen – 17. November 2019

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

 

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Nachricht / anonymisiert

Trugbild einer sicheren Altersvorsorge

 

 

Allgemein wird angenommen, dass bei einem großen Gewinn der Versicherungskonzerne auch ein großer Gewinn bei der Altersvorsorge für den Kunden dabei herausspringt.

Das ist ein Trugbild!

Auch Versicherungskonzerne können das Geld nur einmal ausgeben. Die zukünftigen

„Gewinne“

der Kunden werden unter der Bilanzposition

„Rückstellungen“

ausgewiesen und nicht unter der Bilanzposition

„Gewinn“.

Die großen Gewinne der Versicherungskonzerne werden an die

Aktionäre

ausgeschüttet und nicht an die

Kunden.

Nach aktuellen Medienberichten können in der Zeit des Negativzinses die Versicherungskonzerne die Garantieverzinsung nicht mehr erwirtschaften. Nach dem Gesetz müssen die Versicherungskonzerne die Kunden-Einzahlungen und die Riester-Zulagen als Basis für die Altersvorsorge am Ende der Laufzeit der Verträge garantieren. Jetzt fordern die Versicherungskonzerne mit Fonds-Verträgen eine gesetzliche Begrenzung der Garantie-Zusage auf 80%. Unter diesem Vorzeichen können die Kunden ihre Ersparnisse besser unter das Kopfkissen legen und bräuchten keine Angst vor dem Verlust ihres Altersvorsorge-Vermögens mehr haben.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Die Grundrente ist ein Streit um des Kaisers Bart

 

 

 

Bei der hitzigen Diskussion um die Grundrente streiten sich Union und SPD in der GroKo „nur“ noch um die Frage, ob eine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden soll oder nicht. Damit wäre ein für alle Mal das Problem der Altersvorsorge in Deutschland gelöst.

Pustekuchen!

Betrachtet man aufmerksam auf der Internetseite des DRSB die Ursachen- und Wirkungszusammenhänge für eine sinnvolle Gestaltung der Altersvorsorge, so muss der Hebel an einer ganz anderen Stelle angesetzt werden. Dazu sind sowohl die Union als auch die SPD nicht bereit, weil ansonsten das gesamte Ausmaß der politischen Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte die Bürgerinnen und Bürger erreichen würde. Die Zustimmungswerte für die beiden ehemaligen Volksparteien würden dann noch weiter in den Keller rauschen. Die verantwortlichen Parteien haben das deutsche Volk bei der Altersarmut wissentlich ins offene Messer laufen lassen. Deshalb streiten sich CDU, CSU und SPD lieber um des Kaisers Bart.

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Bei „Anne Will“ zur Grundrente

Etwas kleinlaut gab die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer zu Fragen der Grundrente zu, dass es sich um die

„kleine Lösung“

der Rentenfragen handelt. Die

„große Lösung“

der Rentenfrage würde beherzt in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode nach dem Vorliegen des Rentenberichts angegangen. Nach dem Lesen des Sonderinfobriefes des DRSB vom 11. November 2019

„Armuts-Zeugnis verfehlter Sozial-Politik“

weiß Kramp-Karrenbauer zumindest jetzt genau, was im Einzelnen auf sie zukommt.

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

„Wie CDU-Mann Peter Altmeier….

 

…. das politische System umkrempeln will“. Nach dem Bericht in der WELT seien die Forderungen von Peter Altmeier nach der Wahl in Thüringen sehr konkret. CDU-Mann Altmeier möchte den Bundestag VERKLEINERN, die Zahl der Minister und Staatssekretäre REDUZIEREN, die Wahltermine zusammenlegen und das Vertrauen der Bürger in die Parteien zurückgewinnen. SO der Bericht in der WELT. Mit Quantität schafft man aber keine Qualität in der Politik. Obwohl der CDU-Mann auf dem richtigen Weg zu sein scheint. Jetzt muss CDU-Mann Altmeier nur noch die Abschaffung des unbezahlbar gewordenen Beamtentums fordern und sich für die DRSB-Forderung für die GRV

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE

stark machen. Dann klappts auch wieder mit dem Vertrauen der Bürger in die Politik und mit der bewährten gesetzlichen deutschen Rentensystem!

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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