Gastbeitrag ANONYMISIERT ============================= GIGANTISCHES RISIKO-SPEKTAKEL ============================= Gemäß der Gliederungsvorschrift des § 266 Handelsgesetzbuch sind -> GELEISTETE ANZAHLUNGEN -> auf der Aktivseite und „erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen und dürfen -> nach dem…