zweiter offener brief an peer steinbrueck

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

 

DRSB e.V. Rudolf – Lensing – Ring 75 40670 Meerbusch

Einschreiben mit Rückschein

Herrn

Peer Steinbrück

Bundesfinanzminister

 

c/o Bundesministerium der Finanzen

 

Wilhelmstraße 97

D – 10117 Berlin

 

 

Meerbusch, den 21. Juni 2006

 

 

Zweiter offener Brief an

Herrn Peer Steinbrück

Bundesfinanzminister

 

 

Alterseinkünftegesetz

Hier: DRSB e.V. Schreiben vom 17. Mai 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

 

auf unser Schreiben vom 17. Mai 2006 zu Fragen der praktischen Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes haben wir von Ihnen bis heute zu unserem Bedauern noch keine Antwort erhalten.

 

Von der Rot / Grünen Ex-Regierung wurde die Umstellung der Rentenbesteuerung von der so genannten

 

> vorgelagerten Versteuerung <

 

zu der so genannten

> nachgelagerten Versteuerung <

 

als modern und zukunftsweisend gehuldigt.

 

Wem aber nützt die Umstellung der Rentenbesteuerung wirklich?

 

Dem Bürger?

 

In der Steuerfachwelt hatte so richtig keiner mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Kalenderjahr 2002 gerechnet, demnach Renteneinkünfte und Pensionseinkünfte steuerlich gleich zu behandeln wären.

 

Im Nachhinein wäre womöglich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Kenntnis des Ausmaßes des Rürup-Desasters um die Versteuerung von Alterseinkommen anders ausgefallen.

 

Zu Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auf den DRSB-Schriftverkehr mit den beiden Regierungsparteien und den DRSB-Artikel:

 

Alterseinkünftegesetz verfassungswidrig?

 

Die Vergangenheit zeigt, Steuergesetze kompliziert zu gestalten, ist einfach; einfache und sinnvolle Gesetzestexte zu schaffen, gestaltet sich dagegen in Deutschland als zu schwer.

Sind wir in Deutschland bereits tatsächlich auf den Hund gekommen, dass Deutschland seine Staatsfinanzen über aktuelle und zukünftige Rentenbezieher sanieren muss?

 

Ist es notwendig, dass Rentner noch immer verunsichert sind, welche Folgen die neuen Bestimmungen für sie haben?

 

Macht es gesellschaftspolitisch wirklich Sinn, ältere Bürger mit Übergangsregelungen bis ins Jahr 2040 zunehmend in den Sog von Steuererhebungsverfahren zu führen und scheibchenweise mit Steuerfestsetzungen zu messern?

 

Ist es darüber hinaus tragbar, ältere Bürger, nur wegen der Rente, mit der Möglichkeit eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung zu konfrontieren?

Vor der

> Jahrhundertreform <

 

führten etwa 14 Prozent der Renten zu Steuern.

 

Nach der

> Jahrhundertreform <

 

sind nun 23 Prozent der ausgezahlten Renten steuerpflichtig. Stellt sich nur die Frage: Welche Rentner betrifft es im Einzelnen?

 

Die Versteuerung von Renteneinkünften nach den bisherigen Regelungen des

 

Einkommensteuergesetzes in Höhe des Ertragsanteils stellt eine klassische und sachgerechte Behandlung dar.

 

Dieser Regelung bedurfte es nach Auffassung des DRSB e.V. ausnahmsweise im deutschen Steuersystem keiner Änderung, auch wenn es für Politiker unmodern erscheinen mag.

 

Für Bürger war diese Regelung ebenfalls eingängig und nachvollziehbar.

 

Wäre es daher nicht sinnvoller, die Ursachen für das Rürup-Desaster zu beheben, als in weiterhin sinnlosen Diskussionen die Wirkungen zu bekämpfen?

 

Genügen die warnenden Hinweise der Verbraucherschutzverbände zu den

 

> invaliden Rürup-Modellen <

immer noch nicht?

 

Der Gordische Knoten wurde mit dem Alterseinkünftegesetz nicht gelöst, vielmehr wurde ein Steuerwirrwarr geschaffen, welches die Bürger nicht verstehen und auch von ihnen nicht verstanden werden kann.

 

Warum wird nunmehr nicht einfach der

> Rürupsche Knoten <

 

durchschlagen?

 

Wann schaffen Sie endlich Klarheit, Herr Bundesfinanzminister?

 

In Erwartung Ihrer schriftlichen Rückantwort verbleiben wir

 

mit freundlichen und besten Grüßen aus Meerbusch

 

 

 

Andreas Kallen

Hans-Josef Leiting

Rechtsanwalt und Vorsitzender der Rechtskommission

Steuerberater und Vorsitzender der Rentenkommission

 

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