zweiter offener brief an herrn hanno petersen und herrn klaus heiermann

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

 

DRSB e.V. ∙ Ikenstraße 8 ∙ 40625 Düsseldorf

Herrn

Herrn

Hanno Petersen

Klaus Heiermann

Mitglied des Vorstandes

Leiter Hauptabteilung Konzernkommunikation

ARAG Versicherungen

 

ARAG Platz 1

D – 40464 Düsseldorf

 

Düsseldorf, den 21. Mai 2008

 

 

Zweiter offener Brief an

Herrn Hanno Petersen und Herrn Klaus Heiermann

ARAG Versicherungen

 

 

Deutschland Rente – Ihre Konsumrente

Hier: Ihr Schreiben vom 25. April 2008

 

 

Sehr geehrter Herr Petersen, sehr geehrter Herr Heiermann,

 

wunschgemäß hat der DRSB e.V. Ihr neues Marken- und Produktsystem einer kritischen Durchleuchtung unterzogen.

 

Nach jahrzehntelangem Stillstand im innovativen Produktentwicklungsumfeld der deutschen Assekuranz ist es zunächst bemerkenswert, dass sich Ihr Unternehmen mit einem kleineren, bis heute kaum nennenswert in Erscheinung getretenen Partnerunternehmen aus Neuss, auf produktpolitisches Neuland begeben hat.

 

Wo immer echte Pioniere unbekanntes Terrain betraten, gab es, nicht nur von den Medien, Lob und Tadel.

 

Ein innovatives Marken- und Produktsystem bedarf deshalb der besonderen Aufmerksamkeit und Sorgfalt sowie auch der Kenntnis der Materie und Prozesse, bevor es professionell kommuniziert werden sollte.

 

Im Falle der so genannten

 

- Deutschland Rente – Ihre Konsumrente -

scheinen zwingend notwendige Vorsorgemaßnahmen völlig außer Acht gelassen worden zu sein.

 

Anders ist es nicht erklärbar, dass das allgemeine Presseecho, trotz Ihres Mutes zur Innovation, sehr kritisch ausfiel.

 

Aus den vorgenannten Gründen hat der DRSB e.V. schwerpunktmäßig die Bewertungskriterien darauf ausgerichtet, inwieweit Ihr Marken- und Produktsystem

 

- sinnvoll, nutzmehrend und zukunftsfest -

 

für zukünftige Rentenbezieher sein könnte.

 

Die Leistungsfähigkeit der gewählten Tarifstruktur stand dabei zunächst nicht im Vordergrund.

 

Bereits 1995 hat der DRSB e.V.

CPB

Cross – Pay – Back Systeme

 

analysiert, bewertet und im Rahmen der satzungsmäßigen Veröffentlichungspflicht auch mit Ihrem so genannten Konsortialpartner besprochen.

 

Schon damals war deutlich erkennbar, dass die zu erwartenden europäischen Vertriebsvorschriften und die deutsche Steuergesetzgebung für den Erfolg einer Produktinnovation in diesem Vertriebsfenster ausschlaggebend sein könnten.

 

Im Rahmen der strategischen Planung Ihres neuen Marken- und Produksystems wäre es zielführend und hilfreich gewesen, im Vorfeld eine verbindliche Regelung mit der Finanzverwaltung zu Fragen der steuerlichen Behandlung einer derartigen Ergänzungsrente abzusprechen.

 

Nach Markteinführung des Marken- und Produktsystems ist eine Anfrage auf verbindliche Auskunft bei der Finanzverwaltung nicht mehr möglich.

 

Die bereits in der Presse diskutierten, breitgetretenen und offen gelegten Aspekte zu den Fragen der steuerlichen Behandlung eines

 

CPB

Cross – Pay – Back Systems

 

würde bei voller Umsetzung nach den aktuellen steuerlichen Vorschriften zu einem bürokratischen Monstrum führen.

 

Ihr Marken- und Produktsystem ist mit einer latent behafteten Steuerpflicht schwer erklärbar und verkompliziert eine Vermarktung vollkommen unnötig.

 

Mögliche Auflagen zur Dokumentation von steuerpflichtigen Anteilen des

 

CPB – Systems

 

sind unter vernünftigen kaufmännischen Aspekten nur mit überproportional hohen Verwaltungskosten umzusetzen.

 

Aus diesem Grunde wäre es für Ihr Unternehmen, sowie natürlich auch für Ihren Konsortialpartner, hilfreich und zielführend, dieses Thema umgehend offen auf politischer Ebene anzugehen, um zu erreichen, dass Ihr innovatives CPB – System keine Versteuerung von so genannten Sachbezügen auslösen kann.

 

Einige Argumentationsaspekte möchten wir Ihnen vorab gerne zur Verfügung stellen:

 

 

1.

Der Zufluss der Ergänzungsrente nach dem CPB – System findet erst im

 

 

Rentenalter – frühestens ab dem 60. Lebensjahr – statt, so dass eine zusätzliche

 

 

Versteuerung eines Sachbezuges im Vorfeld von den Bürgern als ungerecht und unsachgemäß empfunden werden könnte.

 

 

2.

Der Anteil der Selbständigen und Arbeitnehmer, welche einen Teil der

 

 

 

Ergänzungsrente aus beruflichen Vorgängen erworben haben können, ist nach den vorliegenden statistischen Erhebungen über eine mögliche Interessentenstruktur verschwindend gering.

 

 

3.

 

 

 

Dennoch sollte in einem Dialog mit der Finanzverwaltung das Gesamtkonzept offen gelegt und dargestellt werden, aus welchen Quellen die Ergänzungsrente im Rahmen eines CPB – Systems gespeist und aufgebaut wird, um dadurch eine Versteuerung von Sachbezügen zu vermeiden.

 

 

4.

Die beteiligten Unternehmen des CPB – System verzichten auf Teile ihres Umsatzes und ihres Gewinnes zugunsten ihrer Kunden für eine sinnvolle Ergänzungsrente.

 

Als Begründung für die Einführung einer Ergänzungsrente könnte es dienlich sein, dass gerade Selbständige und insbesondere so genannte Ein – Mann – Unternehmen keine ausreichende Altersvorsorge aufgebaut haben. Eine so dargestellte Altersvorsorgelücke ist insgesamt mit den bestehenden Altersvorsorgemodellen alleine nur schwerlich zu füllen.

 

Auf die Problematik einer fehlenden Altersvorsorge für Selbstständige wird deshalb vermehrt von der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen.

 

Mit einer Ergänzungsrente kann man alle deutschen Bürger im Dialog sensibilisieren und auf die Notwendigkeit einer ergänzenden privaten Altersvorsorge verweisen.

 

Jede zusätzliche sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge – über bereits bestehende gesetzliche Regelungen hinaus – führt dazu, zukünftig unnötige Belastungen des Sozialsystems zu vermeiden und ist die beste Vorbeugung gegen Altersarmut.

 

Damit der Eindruck vermieden werden kann, bei einem innovativen CPB – System handele es sich um ein Steuersparmodell, sollte der Bonus 3% der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.

 

Mit einem Angebot an die Finanzverwaltung, offen zulegen, aus welchen Quellen die

Ergänzungsrente im CPB – System angereichert werden kann, wäre es

denkbar, dass der Finanzminister Peer Steinbrück ( SPD ) das Thema

 

„Versteuerung von Sachbezügen”

fallen lassen könnte.

 

Wie 1995 vom DRSB e.V. vorgeschlagen, müsste von Seiten des Gesetzgebers eine jährliche Freigrenze und / oder Freibetrag für Sachbezüge geschaffen werden.

 

Eine allgemeine Freigrenze von jährlich 700,00 Euro könnte förderlich sein.

 

Im Falle einer Kündigung der Ergänzungsrente müsste jedoch die Verpflichtung zu einer nachträglichen Versteuerung des Sachbezuges wieder aufleben.

 

Ein weiterer Beurteilungsaspekt war für den DRSB e.V. die Kundenfreundlichkeit der Handhabung des roten Einführungspaketes.

 

Die Studienergebnisse zeigen folgendes Bild auf:

 

Handhabung und Selbsterklärung

leicht

schwer

unmöglich

 

 

 

 

Young Ager

22,3%

36,9%

28,3%

 

 

 

 

Active Ager

24,1%

41,8%

13,4%

 

 

 

 

Best Ager

14,5%

49,7%

21,2%.

 

Dass käuflich zu erwerbende Starterpaket wurde allgemein als unübersichtlich sowie verwirrend bezeichnet und sollte einer gravierenden Überarbeitung unterzogen werden.

 

Insofern ist es sicherlich angemessen, dass das so genannte Starterpaket bereits nicht mehr in den Verkaufsregalen der PLUS – Filialen angeboten wird.

 

Die Studienergebnisse zeigen aber auch überdeutlich, dass das Marken- und Produktsystem erklärungsbedürftig ist und somit ausschließlich in die Hand von ausgewiesenen, speziell geschulten Versicherungsfachkräften gehört.

 

Eine weitere Vermarktung über den Einzelhandel beschädigt nicht nur das innovative Marken- und Produktsystem, sondern wirft zu Recht viele Fragen zur mangelhaften Beratungsqualität auf.

 

Der innovative Ansatz schließt eine Verbreitung als so genanntes

 

„Low – Brain – Product”

 

über Verkaufsrampen aus, so dass lediglich eine Vertriebsflankierung im Internet noch Hilfestellung geben könnte.

 

Wenn zusätzlich noch die Rentenbezugsdauer sowie die Vererblichkeit eine spürbare Verbesserung erfahren und die garantierte Rückzahlung eingezahlter Beiträge kostenneutral zu gestalten wäre, dann sind die Vermarktungsaussichten als positiv zu bezeichnen.

 

Umfrageergebnis zu Kaufabsichten einer Ergänzungsrente in Prozent:

 

 

JA

NEIN

Arbeitnehmerhaushalte

 

 

 

 

 

Einkommen bis 30.000,00 Euro jährlich

68,4

20,8

Einkommen von 30.000,00 Euro bis 70.000,00 Euro jährlich

52,1

28,4

Einkommen über 70.000,00 Euro jährlich

37,4

52,8

 

 

 

Unternehmerhaushalte

 

 

 

 

 

Einkommen bis 30.000,00 Euro jährlich

72,9

13,5

Einkommen von 30.000,00 Euro bis 70.000,00 Euro jährlich

59,8

25,2

Einkommen über 70.000,00 Euro jährlich

29,1

64,2.

 

Besonders kritisch wurden die Logogestaltung sowie die Gesamtbezeichnung des Marken- und Produktsystems betrachtet.

Der Begriff

- Deutschland Rente –

 

erweckte Erwartungshaltungen, die das CPB – System nicht erfüllen kann.

 

Der vermutlich aus Markenrechtsgründen gewählte Zusatz

 

- Ihre Konsumrente -

 

führte überwiegend zu Assoziationsschwierigkeiten und könnte durch den harmonischen und eingängigen Begriff

 

- Ihre Ergänzungsrente -

ersetzt werden.

 

Die zielgerichtete Nutzung von Bonusprogrammen zur Anreicherung privater Rentensysteme ist allemal sinnvoller, als das Punktesammeln für – teils wertlose – Bonusgeschenke.

 

Das innovative Marken- und Produktsystem kann somit eine sinnvolle und nützliche Variante der privaten Altersvorsorge und gleichzeitig ein valides Kundenbindungsprogramm werden.

 

Wenn es Ihnen und Ihrem Konsortialpartner gelingen sollte, auch noch die Verwaltungskosten abzuspecken und die Kapitalleistungen der Rente zu erhöhen, dürfte einem durchschlagenden Erfolg kaum noch etwas im Wege stehen.

 

Vielleicht heißt es ja schon in ein paar Monaten bei vielen Versicherungsfachleuten und insbesondere in der ARAG – Außendienstorganisation:

 

Ganz Deutschland freut sich über die Ergänzungsrente;

machen auch Sie mit!

 

Höchstwahrscheinlich verdient sich dann Ihr Marken- und Produktsystem das

DRSB – Produktprädikat

 

S N Z

- sinnvoll ⋅ nutzmehrend ⋅ zukunftsfest -

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und hoffen, Ihnen mit der Durchleuchtung den Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu öffnen.

 

Mit freundlichen und besten Grüßen

Ihr

Ihr

 

 

Udo Piasetzky

Andreas Kallen

Vorstandsvorsitzender

Rechtsanwalt und Vorsitzender

DRSB e.V.

der Rechtskommission des DRSB e.V.

 

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