DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Beantwortung von E-Mail Anfragen
> Wer erhält nach meinem Tod die Gelder aus der Lebensversicherung ? <
> Lebensversicherung erhält ausschließlich Bezugsberechtigter <
Landgericht München I, Aktenzeichen: 25 O 15565/03
Ein Mann schloss 1980 eine Lebensversicherung ab, bei der seine damalige Frau als bezugsberechtigte Person eingetragen worden war. Nach der Scheidung heiratete er erneut und seine zweite Ehefrau setzte er testamentarisch als Alleinerbin ein.
Nach dem Tode des Mannes wollte die Witwe die mehr als
> 100.000 Euro Versicherungssumme <
einklagen, sie blieb jedoch erfolglos. Nur der
> Bezugsberechtigte <,
der im Versicherungsantrag genannt wurde, hat Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag blindlings unterschrieben hat und auf dem Versicherungsschein der Berechtigte nicht eigens genannt wird.
Lesen Sie hierzu auch die Zeitungsartikel:
Financial Times Deutschland, Freitag, 16. Dezember 2005
> Verbraucherschützer warnen vor Rürup-Rente <
Von Nina Luttmer
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