was kann eine allgemeine versicherungspflicht fuer die private rente rechtfertigen

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Was kann eine allgemeine Versicherungspflicht

für die

private Rente

rechtfertigen?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Steuerberater Hans – Josef Leiting

Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 07. August 2006

 

Der Begriff

Rente

 

wird in Deutschland vielfach als Synonym für eine Rente aus der

 

GRV

gesetzlichen Rentenversicherung

 

verwendet.

 

Davon sind sowohl die Pensionen der Beamten zu unterscheiden, die aus Steuermitteln und Rücklagen finanziert werden sollen, als auch die

 

privaten kapitalbasierenden Renten.

 

Die

GRV

gesetzlichen Rentenversicherung

 

ist ein Bestandteil der deutschen Sozialversicherungssysteme. Sie hat ihre Grundlage im

SGB VI

Sozialgesetzbuch VI.

 

Die GRV bildet, zusammen mit den anderen gesetzlichen Altersvorsorgeformen

 

Alterssicherung der Landwirte,

berufsständische Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe

und der

Beamtenversorgung,

 

die erste der sogenannten

 

Säulen des deutschen Alterssicherungssystems

 

neben der als zweite Säule bezeichneten

 

betrieblichen Altersversorgung

 

und der auf

privater Vorsorge

 

aufbauenden eigenständigen Absicherung.

 

Hauptmerkmale der gesetzlichen Rentenversicherung sind der Zwangscharakter und die nicht erzielbare Kapitalrendite.

 

Die meisten Bürger als Arbeitnehmer sind dort pflichtversichert und können die eingezahlten Beiträge nicht gewinnbringend anderweitig anlegen.

 

Aufgrund der Ausplünderung der

GRV

gesetzlichen Rentenversicherung

 

am Anfang der 90. Jahre des vorigen Jahrhunderts stieg der Beitragssatz enorm an und auch die Unterstützung aus dem Steuersack musste immer größer werden.

 

Die damalige Rot / Grüne Ex – Regierung wollte ihren Reformgeist unter Beweis stellen und ging mit den Rentenmodellen

 

Riester und Rürup

 

konsequent und gezielt in die falsche Richtung.

Wo

Wissen und Können

fehlen, hilft auch Experimentieren

nicht wirklich weiter.

 

Riesterrente und Rüruprente

 

sind strategische und taktische Fehlleistungen ohne Beispiel in der deutschen Geschichte.

 

 

Doch lässt sich diese Fehlentwicklung noch aufhalten?

Die Antwort lautet: ja!

 

Die neue Rot / Schwarze Regierung hat noch immer die Chance, einen Richtungswechsel vorzunehmen.

 

Mit ihrer unverständlichen Politik der

 

Hinwendung zu weniger Staat

 

begeistert sie zwar nur die neoliberalen Kräfte in Deutschland, doch die waren schon immer in der absoluten Minderheit.

 

Erfolgreiche Rentenpolitik ist auch gleichzeitig erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Dabei sind die Grundprinzipien für eine Erfolg versprechende Renten- und Wirtschaftspolitik sehr einfach.

 

Die Erfolgsformel:

Verlässlichkeit und Konstanz,

Gerechtigkeit und Klarheit

 

verbunden mit verständlichen ordnungspolitischen Grundsätzen schafft in kurzer Zeit ein Klima des Vertrauens.

 

Aber gerade hier versagen womöglich seit einiger Zeit die

 

Hobby - Experten und Amateur - Ökonomen

 

die unsere Politiker vermutlich nach bestem

 

Wissen und Können

 

beraten möchten.

 

Egal ob

 

Hans - Adalbert genannt: BertRürup, Peter Hartz oder Roland Berger

 

keiner ist bis heute auf die Idee gekommen, ein

 

ordnungspolitisches Gesamtkonzept

 

in Verbindung mit einem

geschlossenen Reformprogramm

zu entwickeln.

 

Eigentlich kein großes Wunder, denn

 

neoliberale Orientierungslosigkeit

 

verträgt nun einmal keine

 

Grundprinzipien für soziale Sicherungssysteme.

 

Auch hier ist die Erfolgsformel denkbar einfach:

 

Man verbindet das

 

Prinzip der Subsidiarität

mit dem

Prinzip der Äquivalenz

 

und erhält für alle sozialen Sicherungssysteme eine hohe Validität.

 

Das Äquivalenzprinzip besagt dem Grunde nach, dass die Leistung und Gegenleistung so weit wie möglich einander entsprechen, also äquivalent sein sollen.

 

Von größerer Bedeutung ist das

 

Subsidiaritätsprinzip,

 

das als Prüfstein für staatliche Eingriffe in die Entscheidungsprozesse der Bürger gilt.

 

Die Politiker müssen erst einmal die Fragen klären:

 

1.    Wie sinnvoll, notwendig und nützlich ist es, wenn der Staat seine Bürger verpflichtet, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen zu bezahlen?

 

2.    Besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, die Versicherungsarten ausschließlich in staatlicher Regie zu betreiben?

 

3.    Welche Sicherungsmöglichkeiten bieten die staatlich vorgeschriebenen Leistungen für die Bürger?

 

4.    Lässt sich eine weitere Versicherungspflicht rechtfertigen und ist sie sinnvoll und nützlich?

 

5.    Wäre es denkbar, dass bei kostengünstiger und steuerentlastender Planung private Rentensysteme teilverpflichtend gestaltet werden?

 

6.    Wie hoch muss der Umfang der Versicherungspflicht sein?

 

Die vorgenannten Fragen standen 1988 am Anfang der DRSB - Überlegungen für ein

zukunftsgerichtetes und modernes System der sozialen Sicherungseinrichtungen.

 

Mit der im Jahr 1989 vorgestellten

 

Initiative 20 / 70

 

lässt sich eine Bereitstellung durch den deutschen Staat nicht nur rechtfertigen, das

System drängt sogar danach, mit staatlicher Hilfestellung und Ordnungsmerkmalen

eine Versicherungspflicht für eine

 

deutsche Privatrente

 

einzuführen.

 

Kern ist und bleibt dabei das bewährte

 

Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung

 

mit modernen staatsentlastenden Elementen.

 

Darüber hinaus wird eine definierte Privatrenten – Versicherungspflicht, ähnlich wie

bei der Kfz – Haftpflichtversicherung, mit einer darauf abgestimmten

 

Versicherungsleistung von geprüften Versicherungsunternehmen

 

die gesetzlichen Rentenleistungen ergänzen.

 

Eigentlich ganz einfach, werden jetzt vielen DRSB – Leser sagen.

 

Warum hat man das System noch nicht eingeführt?

 

Diese Frage müssen alle Bürger ihren Abgeordneten an ihrem Wohnort stellen.

Denn die Grundidee der

 

Initiative 20 / 70

 

ist einfach zu lesen und auch für Nichtakademiker leicht verständlich.

 

Auszug aus dem DRSB – Grundsatzprogramm Initiative 20 / 70:

 

Bemessungsgrundlage für die Private Pflichtrente:

 

Gesamtbetrag der positiven Einkünfte

maximal:

Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung

 

Beitragssatz für die Private Pflichtrente:

 

  1. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte:

    4,0 % der Bemessungsgrundlage

  2. andere (z.B. Selbständige, Bundestagsabgeordnete)

    8,5 % der Bemessungsgrundlage

 

Beitragspflichtige Personen:

 

Nach Abschluss der Berufsausbildung, spätestens ab dem 27. Lebensjahr, bis zum 60.

Lebensjahr

 

Ordnungspolitischer Rahmen:

 

Abrechnungsmitteilung des Wohnsitzfinanzamtes an den Bürger über

Bemessungsgrundlage zur privaten Rentenversicherung.

 

Verzicht auf Erteilung einer Abrechnungsmitteilung bei Überschreitung des

Höchstbetrages zur gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Abrechnungsmitteilung des Vorjahres ist Beitragsbemessungsgrundlage des

laufenden Jahres.

 

Weiterleitung der Abrechnungsmitteilung von dem Bürger an private

Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens.

 

Beitragsmitteilung über Abrechnung der Versicherungsbeiträge und Mitteilung der

vierteljährlichen Vorauszahlungen zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15.

Dezember von Versicherungsgesellschaft an Bürger.

 

Erteilung einer Originalbescheinigung über geleistete Private

Rentenversicherungsbeiträge von Versicherungsgesellschaft an Bürger für Zwecke

der persönlichen Einkommensteuererklärung.

 

Anrechnung der Beiträge aus einer betrieblichen Altersvorsorge bei der privaten

Altersvorsorge.

 

Sanktionen:

 

Pflichterhebung aus Konsortium von Versicherungsgesellschaften.

 

Vererblichkeit:

 

Die Frage einer Vererblichkeit ist zwischen dem Bürger und einer

Versicherungsgesellschaft frei vereinbar.

 

Die Versicherungsgesellschaft muss dem Bürger ein Optionsrecht auf Vererblichkeit

unter Abänderung einer Versicherungstarifes fest einräumen.

 

Die Faktoren der Vererblichkeit sind zwischen dem Bürger und einer

Versicherungsgesellschaft frei vereinbar und folgenden Rahmenbedingungen:

 

Die Vererbung erfolgt ebenfalls zugunsten einer privaten Leibrente des

Erbberechtigen, beginnend ab dem 60 Lebensjahr.

 

Ausnahme hierzu:

 

Auszahlung als Einmalbetrag an staatliche Versicherungsstelle für Gewährleistung

der Berufsausbildung von Kindern.

 

Basis für Erbanspruch:

 

Durchschnittliche Lebenserwartung des Bürgers abzüglich bereits in Anspruch

genommener Leibrente.

 

Mindestlaufzeit für Leibrente nach Eintritt des Versicherungsfalles.

 

Verfahrensrechtliche Bestimmungen:

 

Bundeseinheitliches Steuernummern-System für alle Bürger =

Versicherungsidentifikations-Nummer für private Rentenversicherung

 

Ende des Auszugs aus dem DRSB – Grundsatzprogramm Initiative 20 / 70:

 

Die staatliche Versicherungspflicht für eine deutsche Privatrente lässt sich auch

zusätzlich damit rechtfertigen, dass es bei einer neoliberalen Marktlösung in

spätestens 5 Jahren zu einer massiven Überforderung der Sozialhilfesysteme

kommen wird.

 

Wenn die Einsicht in die Notwendigkeit fehlt, ist der Staat verpflichtet, das

auftauchende latente Problem des

moral hazard

> moralisches Risiko <

 

in den Griff zu bekommen und den einzelnen Bürger zu schützen.

 

Eine richtungweisende und konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips

der

Initiative 20 / 70

 

bedeutet damit eine gestufte fiskalisch unterstützte

Versicherungspflicht

für die

deutsche Privatrente

 

vollkommen unabhängig davon, wie die Bürger ihr Einkommen erzielen.

 

Für die deutsche Versicherungswirtschaft bedeutet das gleichzeitig:

 

Aufgabe der linearen Strukturen

Einführung vernetzter Systeme,

 

Verzicht auf Misstrauenselemente

Rückkehr zur Vertrauenskultur,

 

Abkehr von Überwachungsmechanismen

Einsatz selbststeuernder

MKV-Systeme,

 

Abbau von Inkompetenz der Datenadmin

Schaffung effizienter

SDM-Mechanismen.

 

Unser deutsches Wirtschaftssystem lebte immer davon, dass die Bürger ihre Zukunft besser einschätzten als die Gegenwart.

 

Die neoliberalen Kräfte müssen aufhören, den Bürgern gezielt Angst zu machen.

 

Wir müssen weg von der Bürgermeinung:

 

Merkel reformiert >< der Bürger verliert.

 

Nur dann sind deutsche Bürger auch bereit,

offensiv ihre Lebensplanung auszurichten.

 

 

DRSB

Wir kämpfen seit 1988 für sinnvolle,

lernfähige und sichere Rentensysteme

sowie für

dauerhafte und sichere Arbeitsplätze

in Deutschland

 

 

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