Was ist die wahre Zielsetzungen der Jahrhundertreform 2011 05 12

Was sind die wahren Zielsetzungen der

Jahrhundertreform?

 

12. Mai 2011

 

Bereits nach wenigen Jahren hat die sogenannte Jahrhundertreform

Agenda 2010

ihre zerstörerischen Spuren im deutschen Sozialsystem hinterlassen. Zurzeit häufen sich Meldungen über Zulagen – Rückforderungen im Rahmen der Riesterrente. Selbst mit der nötigen Sorgfalt beim Ausfüllen der Anträge kann dies kaum vermieden werden, denn abhängig Beschäftigte in der

prekären Leiharbeit

haben oftmals erheblich schwankende Monatseinkommen. Das vermeintliche Flaggschiff der Agendapolitik, die Riesterrente, ist auch dadurch an den eigenen hinterlistigen Fallen gescheitert. Der 11. April 2011 hat mit der Rückforderung der Riesterzulagen in 1,5 Millionen Fällen erneut die Konstruktionsfehler schonungslos offen gelegt. Das konkurrierende Folgemodell „Rürup” mit den fast deckungsgleichen Konstruktionsfehlern der Unvererblichkeit, Unkündbarkeit, nachgelagerten Besteuerung und der vermeintlichen Hartz – IV – Sicherheit wurde nur von wenigen Menschen in unserer Heimat akzeptiert.

Denn, was man nicht versteht das kauft man nicht.

Kein Politiker möchte heute mehr an seine Pläne für eine

ZwangsriesterundZwangsrürup

erinnert werden. Mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung ab dem Kalenderjahr 2005 werden mit einem Übergangszeitraum von 35 Jahren sämtlichen Formen der privaten Altersvorsorge [ gesetzliche Rentenversicherung, Riesterrente, Rüruprente ] der vollen Versteuerung zugeführt. Dieser Regelung liegt die denkwürdige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 06. März 2002 zugrunde, die eine steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten forderte, obwohl es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Einkunftsarten handelt. Bei der Riesterrente hatte man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 06. März 2002 bereits im Kalenderjahr 2001 „umgesetzt” und von Anfang an ohne Übergangsregelung der vollen Versteuerung unterworfen.
Von dem Übergangszeitraum von 35 Jahren sind zwischenzeitlich mehr als 5 Jahre vergangen, wobei als „Reformbestandteil” nur noch die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung übrig geblieben ist, da die Rüruprente zwischenzeitlich – selbst von den Versicherungsvermittlern – in aller Ruhe zu Grabe getragen wurde.
Die zuvor gültige Regelung der Steuerfreiheit des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch die hinterlistige Herunterdrechselmaschinerie der Vorsorgeaufwendungen der rürupschen Betonreform still und heimlich aufgehoben. Das Grundprinzip der paritätischen Aufteilung der Sozialversicherung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Modell der sozialen Marktwirtschaft wurde steuerlich einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer aufgehoben.
Unterstellt einmal, die Steuer-, Wirtschafts- und Sozialgesetze blieben nach dem heutigen Stand für die nächsten 30 Jahre unverändert bestehen, stellt sich somit die
Frage:

Welche Folgen sind aus der
verbleibenden Übergangsfrist von 30 Jahren noch zu erwarten
?

Aufgrund des Nachhaltigkeitsgesetzes sinken in den kommenden Jahren die zukünftigen Rentenanwartschaften nachhaltig. Mit dem Alterseinkünftesetz steigt der steuerliche Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung stetig an. Die eingeführte nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung führt ab dem Kalenderjahr 2005 aber zu keinem nennenswerten Steueraufkommen, wenn nicht noch weitere andere Einkünfte der aktuellen Rentenbezieher hinzukommen. Bei der Finanzverwaltung und den Betroffenen ist eine Dauerbeschäftigung mit den Einkommensteuererklärungen von Rentenbeziehern gewährleistet, die aber wirtschaftlich eher als unsinnig zu bezeichnen wäre. Die laufende Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rente in der 35jährigen Übergangsfrist bis zum Kalenderjahr 2040 wird sich höchstwahrscheinlich mit der Verminderung der Anwartschaften aufgrund des Nachhaltigkeitsgesetzes kompensieren. Aufgrund der aktuellen Entwicklung bleibt die Versicherungswirtschaft auf dem stark gerupften Rentenversicherungsmodell sitzen. Der sogenannten Riesterrente droht – wie schon oftmals berichtet – eine Kündigungswelle der frustrierten Kunden.
Guter Rat ist bei der privaten Altersvorsorge teuer und vor allem aber selten.
Das haben bis heute alle Untersuchung feststellen müssen. Ob nun Versicherungsmakler, Generalagenten oder Strukturvertriebler – oftmals wurden Testkunden Verträge aufgeschwatzt, die sie sich nicht leisten konnten oder nicht haben wollten. Falscher Rat für Testkunden ist also keine Ausnahme, sondern viel eher die Regel. Schlechte Beratung steht seit dem Vertriebsbeginn der sogenannten Riesterrente in der Kritik, denn für die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben interessierte sich kaum ein Versicherungsvermittler. Die Beratungsgespräche werden häufig mit der Frage eröffnet, was man denn monatlich einzahlen könne. Bei Strukturvertrieblern wurden noch vor dem Abschluss oftmals sogar bis zu vier Verträge angeraten. Die Untersuchungen vom DRSB sind beileibe nicht die einzigen, die gravierende Mängel in der Beratung bei einem so wichtigen Thema wie der privaten Altersvorsorge aufweisen. Besonders bei Strukturvertrieblern entsteht sehr oft der Eindruck, dass sich die vermeintlichen Berater im Wesentlichen für ihre Provision und nicht für das Wohl der Kunden interessieren. Die Folgen von Systemfehlern und Falschberatung sind verheerend:

Das Vertrauen der abhängig Beschäftigten in die
private Altersvorsorge schwindet in einem rasanten Tempo.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge steht ohnehin in einer wachsenden Kritik. Es entsteht sogar der völlig falsche Eindruck, dass den größten Nutzen von der Riesterrente Banken, Bausparkassen oder Versicherungen haben, die in den Verträgen vermeintlich hohe Kosten verstecken und die staatliche Förderung weitgehend abschöpfen. Die sogenannte Riesterrente wird deshalb von vielen nicht mehr angenommen, obwohl rund 14,4 Millionen Verträge bereits abgeschlossen wurden. Selbst wenn die staatliche Förderung vereinfacht würde so bleibt ein exponentiell ansteigendes Problem:

Wer keine Reserven besitzt
und nur wenig Geld sparen kann, sollte zunächst Rücklagen auf
einem Tagesgeldkonto bilden.

Die systembedingten Riester – Fehler sowie die häufig schlechte Beratungsqualität und der daraus resultierende zusätzliche Vertrauensverlust in die Altersvorsorge werden dazu führen, dass ein beträchtlicher ansteigender Teil der Bevölkerung bedauerlicherweise der Problematik völlig den Rücken zukehrt.
Ohne frühzeitige ambitionierte Vorsorgemaßnahmen stehen aber die meisten zukünftigen Rentenbezieher vor einer unvermeidbaren Altersarmut und werden sozial ausgegrenzt, denn die verfügbaren Informationen zur

Riesterförderung

bieten kaum taugliche Hinweise oder Alternativen.

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