DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Andreas Kallen ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 19. Januar 2008
Vorsicht Falle!
Nachdem die verantwortlichen deutschen Politiker endlich der Aufforderung des
DRSB e.V. gefolgt sind, von dem
„Personenkult”
um die
Agenda 2010
Abschied zu nehmen, wird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
( SGB II )
auch nicht mehr unter der politischen Bezeichnung
„Hartz – IV – Antrag”
geführt.
Der DRSB e.V. ist der Frage nachgegangen, was genau mit dem Zusatz unter dem Antragsformular und der Unterscheidung in
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld
gemeint ist und worauf deutsche Bürger bei der Antragstellung achten sollten, damit nicht gewünschte Folgen im Alter vermieden werden können.
Das aktuelle Antragsformular mit der Abkürzung
Antrag BA Allg II – 2007.07
ist als PDF – Datei beigefügt.
Das Arbeitslosengeld II ist nach seinem Erfinder
Peter Hartz,
Ex – Vorstand von VW,
mit der Bezeichnung
Hartz – IV – Modell
als untaugliches Arbeitsmarktmodell der
Agenda 2010
von der Rot / Grünen Ex – Regierung eingeführt worden.
Wichtiges Kriterium für das Bezugsrecht von Arbeitslosengeld II für Bürger im Alter von 15 bis 65 Jahren ist die Erwerbsfähigkeit, da es sich nach dem Willen der Entwickler der Agenda 2010 bei dem Hartz – Modell um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme handelt, Bürger mit äußerster Stringenz wieder in das Erwerbsleben zurückzuführen.
Bürger im Alter von unter 15 Jahren und im Alter von über 65 Jahren sowie Bürger, welche nicht erwerbsfähig sind, haben keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II.
Dieser Personenkreis hat nur Anspruch auf Sozialgeld.
Als nicht erwerbsfähig angesehen werden Bürger, die unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
Einen Anspruch auf Sozialgeld besteht aber erst nach dem Verzehr des gesamten eigenen Vermögens.
Gemäß der untauglichen
Agenda 2010
bleibt für erwerbsfähige Bürgern im Alter von 15 bis 65 Jahren noch
1. ein zukünftiger Riesteranspruch,
2. ein zukünftiger Rürupanspruch,
3. ein Altersvorsorgevermögen von 250,00 Euro pro vollendetem Lebensjahr,
das ab Rentenbeginn ausgezahlt wird,
4. eine Eigentumswohnung von bis zu 120 qm,
5. ein Eigenheim mit einer Größe bis zu 130 qm
und
6. ein PKW bis zu einem Wert von 7.500,00 Euro
für das Arbeitslosengeld II unangetastet.
Lebensversicherungen
ab einem Betrag von 16.250,00 Euro sind aufzulösen und aufzubrauchen.
Eine Förderung nach der Agenda 2010 findet somit nur statt, wenn der Bürger durch Erwerbsfähigkeit in der Lage ist, staatliche Unterstützung durch die Möglichkeit der Erbringung von Arbeitsleistung wieder an die Solidargemeinschaft zurückzugeben.
Wichtig zu Punkt II des Antrages auf der Seite 2
Umfang der Erwerbsfähigkeit
ist daher:
Lassen Sie sich im Zweifel vor einer Antragstellung auf Arbeitslosengeld II von einem Arzt Ihres Vertrauens eine Bestätigung ausstellen, dass Sie länger als 3 Stunden am Tag arbeiten können!
Für den Fall, dass Sie nicht der Lage sein sollten, mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten, besteht lediglich ein Anspruch auf Sozialgeld.
Auf der letzten Seite des Antrages haben Sie ausdrücklich die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihrer Angaben zu versichern, da Sie sich im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Gefahr eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens aussetzen würden.
Welche Auswirkungen haben aber diese quasi versteckten „Hartz – IV – Regelungen” für Bürger später in Bezug auf die invaliden privaten Rentenmodelle
Riester und Rürup?
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage wird für diese beiden Rentenmodelle damit geworben, dass sie
„Hartz - IV - sicher”
und somit nicht pfändbar seien.
Nach der gesetzlichen Regelung dürfen die immer noch so genannten Riester- und Rüruprenten frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Für erwerbsfähige Bürger besteht ein Anspruch auf „Hartz – IV” und somit eine uneingeschränkte
„Hartz – IV- Sicherheit”
nur bis zum 65. Lebensjahr.
Für erwerbsfähige Bürger, die ab dem 60. Lebensjahr aus dem Beruf ausscheiden, bliebe eine private Rente im Falle eines Rentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung von unter
660,00 Euro
( Sozialgeldgrenze )
bis zum 65. Lebensjahr unbegrenzt erhalten.
Für Bürger ab dem 65. Lebensjahr bliebe eine private Rente nur voll erhalten, wenn der Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 660,00 Euro beträgt.
Die Werbetrommel der Versicherungskonzerne und der Medien wegen der vermeintlichen „Hartz – IV – Sicherheit zu „riestern” und zu „rürupen” greift somit ins Leere, wenn in der Zukunft ein Fall von Sozialgeldbezug nicht auszuschließen ist.
Nach den gesetzlichen Regelungen zur Rüruprente werden bis zu Euro 20.000,00 je Bürger die Beitragszahlungen in eine private Altersvorsorge begünstigt, ohne jedoch eine Begrenzung für Beitragszahlungen für „Hartz – IV – Sicherheit” und Unpfändbarkeit nach oben vorzunehmen.
Für diese „besondere Art” des Altersvorsorgevermögens besteht auch dann Schutz vor einem berechtigten Zugriff von Gläubigern im Zivilrecht und / oder dem Fiskus aufgrund von Steuerschulden.
Ein Bestehen von Steuerschulden kann in Verbindung mit einem Recht auf Sozialgeldanspruch wohl ausgeschlossen werden.
Sind von dem
Brioni - Anzug - Träger
( Ex – Bundeskanzler Schröder )
im Zusammenwirken mit dem
Ex - Turnschuh - Minister
( Ex – Außenminister Fischer )
die untauglichen Rentenmodelle
Riester und Rürup
in Wahrheit nur für Topverdiener und Superreiche gemacht worden?
Wie stark haben sich SPD und Grüne
dadurch schon damals von den meisten deutschen Bürgern entfernt?
Warum halten die CDU / CSU bis heute noch so verzweifelt an der
Agenda 2010
fest?
Der rentenpolitische Sprecher der Unionsfraktion,
Peter Weiß,
forderte am 15. Januar 2008, in der Financial Times Deutschland, ein
„Modell zur Sicherung von Altersarmut”.
Zitat Peter Weiß:
Wer eine private Altersvorsorge aufbaut,
hat im Alter immer mehr als die Grundsicherung.
Gerade Niedrigverdiener seien sonst versucht,
sich auf den Staat zu verlassen.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II würden die
Riester – Ersparnisse auch nicht angetastet.
Zitat Ende.
Nach der Durchleuchtung und Analyse seiner Äußerungen wäre es sinnvoll und nützlich, dass
Peter Weiß
sein
„Modell zur Sicherung von Altersarmut”
nach Rücksprache mit dem DRSB e.V., noch einmal in Ruhe überdenkt.
Deutsche Bürger
brauchen endlich für ihren Lebensabend
sinnvolle, gerechte und leistungsfähige Rentensysteme.
DRSB
Wir kämpfen seit 20 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.