Die Gefahr einer neuen Stunde NULL
Eigentlich ist es völlig verrückt -> wie Behauptungen entstehen können -> dass in unserer vermeintlich aufgeklärten Zeit mit der ->
AGENDA 2010 ->
systematisch die Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft mit den bewährten Wirtschafts-, Finanz-, Steuer- und Sozialsystemen vernichtet werden sollen.
Doch mit den Methoden der Wahrnehmungssteuerung und
der Wahrheitsverdrehungen der Medien scheint das möglich zu sein!
Anderseits ist es ebenso völlig verrückt -> dass mit den Verbreitungen von Hiobsbotschaften in kürzester Zeit eine derartige Hysterie und Angst mit den Schlagworten
„Erderwärmung“ und „Klimawandel“
in einer aufgeklärten Gesellschaft zu vermeintlich notwendigen Investitionen in Billionenhöhe führen konnte. Die
AGENDA 2010 ->
ist objektiv volksschädlich und volksfeindlich. Der Vorsatz der gezielten Deregulierung werden bei der Riester-Rente -> bei Hartz IV und bei der Rentenbesteuerung immer deutlicher sichtbar. Die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
ist kaum mehr zu richten. Denn die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
richtet die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger hin. Im Kalenderjahr 1998 –> also noch zur Zeit der D-Mark –> waren die Bediensteten der Finanzverwaltung dazu bereit -> dass man Akten aus dem Keller holte -> um die Steuerbescheide für partielle Verfassungswidrigkeit des zu niedrigen Kinderfreibetrages des Kalenderjahres 1987 aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ändern. Unabhängig von der Frage -> ob die Steuerbescheide formell änderbar waren -> wurden sämtliche Steuerbescheide mit Kinderfreibeträgen einzeln geändert. Die partielle Verfassungswidrigkeit betrug in der Auswirkung circa 50,00 D-Mark [ circa 25,00 Euro ] für jedes Kind. Eine ähnliche Einsatz-Bereitschaft wird man bei den Bediensteten der Finanzverwaltung heute höchstwahrscheinlich nicht mehr vorfinden -> weil das aufkommende Unheil frühzeitig sichtbar war. Zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente im Kalenderjahr 2005 waren die Bediensteten der Finanzverwaltung nicht bereit -> die neu eingerichteten Stellen zur Veranlagung von Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher zu besetzen -> weil sie sich ihren eigenen Großeltern gegenüber sitzend sahen. Ein Nutzen war nicht zu erkennen -> der den gigantischen Aufwand rechtfertigen konnte. Im Ganzen sind die Bediensteten in der Finanzverwaltung nicht mehr die geschlossene Einheit wie vor der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010!
Aufgrund der sehr guten Berufsausbildung können die Bediensteten der Finanzverwaltung die Ziele der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
genau verfolgen, zuordnen und beurteilen.
DAS können -> oder wollen -> die vom Volk gewählten
Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Deutschen Bundestag
vermutlich noch nicht!
Jede neue Bundesregierung versucht mit immer neuen Gesetzen -> wie zum Beispiel mit dem Wachstumschancengesetz -> die Vergangenheit zu vernebeln. Seit nunmehr fast 20 Jahren führt in kleinen Schritten die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
die soziale Marktwirtschaft immer weiter tiefer in den Abgrund. Um die soziale Marktwirtschaft und um ausgewogenes und differenziertes deutsche Steuersystem hatte uns die gesamte Welt beneidet. Heute ist die Bundesrepublik Deutschland Schlusslicht und bereitet sich durch Abwanderung der Wirtschaft auf den Untergang -> auch aufgrund der Folgen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
vor. Die Finanzverwaltung wäre heute zeitlich und personell kaum noch einmal in der Lage -> eine individuelle Prüfung der Steuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2005 aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf Verfassungsmäßigkeit vorzunehmen. Bei einem Versuch sich dieser Aufgabe zu widmen -> kann man das Arbeiten gleich einstellen. Von dem unorthodoxen Steuergesetz der nachgelagerten Besteuerung würde bei einer Verfassungswidrigkeit die bestehende Regelung zur Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen unberührt bestehen bleiben.
Die erteilten Steuerbescheide sind bestandskräftig!
Die Steuerbescheide wurden wegen der aufkommenden Unruhe zu den Ungereimtheiten der Rentenbesteuerung erst später in unterschiedlicher Form in den einzelnen Bundesländern vorläufig erteilt. Die Vorläufigkeit bedeutet -> dass die Steuerbescheide nur zugunsten der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger geändert werden dürfen. Die Vorläufigkeit kann nicht zu einer so genannten Verböserung der Steuerfestsetzung führen. Die Steuervergünstigungen aus den Erhöhungen der Vorsorgeaufwendungen bleiben auf jeden Fall erhalten. Bei einer Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung müsste das Einkommensteuergesetz nochmals für die Zukunft wieder geändert werden. Aus einer Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung wäre nicht abzuleiten -> dass die Steuerbescheide automatisch geändert müssen -> beziehungsweise geändert werden können. In der Finanzverwaltung macht sich die Befürchtung breit -> dass sich die Sisyphusarbeit aus dem Kalenderjahr 1998 noch einmal wiederholen könnte. Für die Steuerbescheide 2005 bis 2023 müsste die Möglichkeit der Berichtigung und Änderung nach den differenzierten Bestimmungen der Abgabenordnung in jedem Einzelfall geprüft und falls möglich vorgenommen werden. In der Finanzverwaltung hat man die tatsächlichen Ziele der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
bei der Rentenbesteuerung ab dem Kalenderjahr 2005 genau verfolgen können. Das gesamte Ausmaß des Entsetzens kann sich deshalb auch bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern in Teilnahmslosigkeit, Antriebslosigkeit und in einen totalen Vertrauensverlust niederschlagen.
Denn es besteht die Gefahr einer neuen Stunde NULL!
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