Freiheit in der Pandemie
Die DEUTSCHEN GRUNDRECHTE sollten gemäß der Väter des GRUNDGESETZES die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor übereifrigen und überehrgeizigen Politikerinnen und Politikern und gegen einen zu übergriffigen Staat beschützen. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wollte man NICHTS dem Zufall und der Willkür überlassen. Die zwölfjährige Schreckens-Herrschaft des National-Sozialismus hatte damals tiefe Spuren im Denken hinterlassen -> denn ein Kernsatz der National-Sozialisten ->
RECHT IST WAS DEM VOLKE NÜTZT ->
hatte viel juristisches Unheil angerichtet. Zu diesem Zeitpunkt kannte man noch nicht die später geprägte und verbreitete Aussage in der ehemaligen DDR ->
FREIHEIT
IST DIE EINSICHT IN DIE NOTWENDIGKEIT!
Das GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> trat im Jahr 1949 in Kraft -> nachdem der Parlamentarische Rat von 1948 bis Juni 1949 in Bonn getagt und das GRUNDGESETZ im Auftrag der 3 westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet hatte -> dass von den 3 westlichen Besatzungsmächten genehmigt wurde. Das GRUNDGESETZ wurde von allen deutschen Landtagen in den sogenannten 3 Westzonen mit Ausnahme des bayerischen angenommen.
Eine Volksabstimmung über
das GRUNDGESETZ gab es damals nicht!
Die GRUNDRECHTE wurden als SCHUTZ unmittelbar dem geltenden Recht vorangestellt. Quasi als allgemeine Natur-Rechte -> die der Staat nicht gewährt und deshalb auch nicht nehmen kann. Genau das wurde den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern fortan gelehrt. Daran haben 72 Jahre lang Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geglaubt -> obwohl es nach dem Zusammengehen von BRD und DDR keine Volksabstimmung über eine neue ->
DEUTSCHE VERFASSUNG ->
gab -> wie es im GRUNDGESETZ der BRD eigentlich vorgesehen war.
ZITAT / AUSZÜGE
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an
dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Doch eine neue DEUTSCHE VERFASSUNG wurde nicht beschlossen! Bis zum Ausbruch der ->
COVID-19-PANDEMIE ->
dachte die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht daran -> dass eine Bundesregierung einmal auf die Idee kommen könnte -> dass man das ->
DEUTSCHE GRUNDGESETZ ->
beschneidet und GRUNDRECHTE einfach -> quasi wie eine lästige und überflüssige ->
SCHÖN-WETTER-VERFASSUNG ->
einkassiert -> die für schwierige PANDEMIE-ZEITEN nichts taugt und nur das Handeln von deutschen Politikerinnen und Politikern behindert. Doch das ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT ->
hat mit dem veröffentlichten Urteil am 30. November 2021 deutlich klar gemacht -> was die große Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zukünftig von den verbrieften ->
GRUNDRECHTEN ->
noch erwarten dürfen. Kurz vor dem Weihnachtsfest und dem bevorstehenden Jahres- und Regierungs-Wechsel -> fiel den meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern nicht direkt auf -> welche weitreichende Bedeutung das veröffentlichten Urteil vom 30. November 2021 in der BRD haben könnte. Heute -> 2 Monate später werden immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger den Eindruck nicht mehr los -> dass das ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT ->
die strittigen Corona-Zwangs-Maßnahmen der letzten Bundesregierung der CDU-Politikerin MERKEL einfach durchgewunken hat. Überall hört man in der BRD die Worte ->
JA-SAGER aus KARLSRUHE!
Denn gemäß der Auffassung von vielen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern hat das Bundesverfassungsgericht die strittigen Corona-Zwangs-Maßnahmen von Bundeskanzlerin MERKEL und der Bundesregierung einfach nur ->
„MAL SO KURZ“ ->
durchgewunken. Nicht nur im Internet kreist seitdem die Meinung der Kritikerinnen und Kritiker des Urteils-Spruchs -> dass sich auf das ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT ->
nur noch einer verlassen kann -> die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten Politikerinnen und Politiker in der Bundesregierung und in den 16 Länderregierungen. Am 30. November 2021 segneten die Richterinnen und Richter die sehr weitreichende und gravierenden ->
Grundrechts-Beschränkungen ->
wegen der anhaltenden Corona-Pandemie als verhältnismäßig ab.
Was befürchtet wurde ->
das ist seit November 2021 wahr geworden!
Mehr als 8.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wehrten sich zum Beispiel mit Klagen gegen die Grundrechts-Eingriffe, gegen nächtliche Ausgangs-Sperren, gegen Kontakt-Beschränkungen, gegen Schul-Schließungen und Lockdowns. Trotzdem winkten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe alle strittigen Corona-Zwangs-Maßnahmen der Bundesregierung einfach durch. Man übernahm quasi die Argumentation der deutschen Politikerinnen und Politiker zum Themen-Bereich ->
BUNDES-NOT-BREMSE!
Vielleicht ist das auch der Grund dafür -> dass man überall in der BRD bereits den Begriff vom „SO“ bezeichneten ->
BUNDES-ABNICK-GERICHT ->
hört. Sicherlich ist es eine sehr schwierige Aufgabe über ein ausgewogenes Maß an Freiheit für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sowie auch über ein Mindestmaß zu richten -> dass der Allgemeinheit Schutz vor gefährlichen Viren bieten soll. Es ist jedoch keine unlösbare Aufgabe in einen freiheitlichen Rechtsstaat -> für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> die ihre Grundrechte jeden Tag in Anspruch nehmen möchten -> dauerhaft aufrecht zu erhalten. Das Politikerinnen und Politiker müssen jeder Pandemie wirksam begegnen müssen -> das steht außer Frage! Ebenso -> dass man eventuell individuelle Freiheit zugunsten kollektiver Sicherheit beschränken muss! Doch man sollte dabei niemals als vom DEUTSCHEN VOLK gewählte Politikerin oder Politiker zu weit gehen. Auf das höchste deutsche Gericht müssen sich alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> auch in Krisen-Zeiten -> verlassen können und nicht nur die Machthaberinnen und Machthaber in Bundes- oder Länderregierungen. Nach nunmehr 2 Monaten macht sich in der BRD das Gefühl breit -> dass eine echte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Klägerinnen und Kläger in Karlsruhe nicht stattfand. Sogar die nächtlichen Ausgangs-Sperren wurden als zulässig angesehen -> obwohl eine Infektions-Gefahr nachts draußen faktisch nicht bestand. Womöglich sollten die nächtlichen Ausgangs-Beschränkungen dazu dienen -> dass man Partys und Treffen in Innenräumen von Wohnungen und Häusern verhindern konnte und solche Zusammenkünfte für Polizei- und Ordnungskräfte besser zu kontrollieren waren. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe gestanden erstmals den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zu -> dass deren Kinder einen Anspruch dem Staat gegenüber auf schulische Bildung haben. Schul-Schließungen sind ein schwerwiegender Eingriff und haben den Richter-Spruch wieder verwässert. Den „SO“ bezeichneten ->
Distanz-Unterricht ->
schätzte man in Karlsruhe als nicht „SO“ schlimm ein -> obwohl nach den Erkenntnissen von erfahrenen Ärztinnen, Ärzten, Psychologinnen und Psychologen enorm viele Schülerinnen und Schüler unter den Schul-Schließungen gelitten haben. Deshalb ist überall in der BRD die Frage zu hören ->
Haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe
zur Kenntnis genommen -> wie die Realität in der BRD aussieht?
Distanz-Unterricht gab es an vielen Schulen. Ein einigen Schulen funktionierte es relativ reibungslos -> doch an den meisten Schulen klappte gar nichts mehr. Besonders Schülerinnen und Schüler aus sogenannten bildungsfernen Familien -> in denen die überforderten Eltern keine Unterstützung leisten konnten -> wurden von der Bildung abgehängt. Belastbare Lernstands-Erhebungen belegen es sehr deutlich. Die Depressionen, Ängste und psychische Störungen bei vielen Schülerinnen und Schülern haben massiv zugenommen. Eine vermutlich völlig überforderte Verwaltung in der überbürokratisierten föderalen BRD schaffte es nicht -> in vertretbarer Zeit chancengleichen Distanz-Unterricht zu organisieren. Solche Probleme können auch Richterinnen und Richter natürlich nicht lösen. Als die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin MERKEL die „SO“ dargestellte ->
BUNDES-NOT-BREMSE ->
ins Leben riefen -> da war in der BRD nur eine Minderheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geimpft.
Das hat sich belegbar geändert!
Die Kinder waren gemäß der Einschätzung von medizinisch gebildeten Expertinnen und Experten durch die ->
COVID-19-PANDEMIE ->
weniger gefährdet als die meisten Erwachsenen. Auch für Kinder gibt es heute offensichtlich verlässliche Impfstoffe. Wenn jetzt immer noch viele deutsche Politikerinnen davon ausgehen -> dass ein Zwangs-Maßnahmen-Katalog notwendig erscheint –„SO“ können sie sich auf das Urteil aus Karlsruhe abstützen. Gemäß diverser Medien-Berichte haben sich jedoch die Richterinnen und Richter in Karlsruhe von den gleichen vermeintlich sachkundigen Expertinnen und Experten beraten lassen -> die auch die Bundesregierung beraten hatten. Deshalb gibt es in der BRD schon seit mehreren Wochen die Kritik -> ob die nötige Kontrolle durch das ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT ->
überhaupt möglich war. Viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erheben bereits den Vorwurf der Einseitigkeit. Man übt sogar massive Kritik an der Besetzung der Richterstellen am ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT!
Obwohl sich die Väter des GRUNDGESETZES enorm viele Gedanken zur ->
GEWALTEN-TEILUNG ->
in der BRD machten und nichts dem Zufall zu überlassen wollten -> hat man offenbar in 16 Jahren MERKEL-REGIERUNGEN -> geeignete Mittel und Wege gefunden die Gedanken der Väter des GRUNDGESETZES systematisch auszuhebeln. Immer öfter ist selbst in Kreisen von Juristinnen und Juristen der Vorwurf zu hören ->
MANUS MANUUM LAVAT!
Auf gut DEUTSCH -> eine Hand wäscht die andere. Das lateinisches Sprichwort ist die Übersetzung eines Verses des griechischen Komödien-Dichters ->
Epicharm durch Seneca.
In seinem satirischen Werk Apocolocyntosis -> in der sogenannten Verkürbissung wird nämlich im Sinne von Veräppelung gesprochen -> gemäß dem Motto ->
GIB ETWAS UND DU BEKOMMST ETWAS!
Eine Übertragung ins DEUTSCHE findet man auch bei Goethe im Gedicht ->
WIE DU MIR -> SO ICH DIR!
Obwohl die Bedeutung nicht vollkommen dem lateinischen Original entspricht. Nach der Veröffentlichung des Richter-Spruches aus Karlsruhe hat das lateinische Sprichwort wieder Verwendung gefunden -> wenn man kritisch das Verfahren durchleuchtet -> mit dem die Richterinnen und Richter in der MERKEL-ÄRA bestellt wurden. Sie sollen RECHT sprechen -> aber nicht eigenständig denken dürfen. Das ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT ->
musste abwägen zwischen den Grundrechten der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers und dem Anspruch der Gesellschaft auf Schutz der Gesundheit. Diese Aufgabe haben die Bundeskanzlerin MERKEL und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidenten mit den Anordnungen der Corona-Zwangs-Maßnahmen wahrgenommen. Jedoch wahrgenommen vor dem Hintergrund einer Gesellschaft -> in der bedauerlicherweise eine immer größer werdende Anzahl von Menschen sich vor allem ausschließlich um die individuellen Rechte kümmert -> ohne Rücksicht auf die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu nehmen. Diese rücksichtslose Güterabwägung haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe keineswegs durchgewunken -> aber auf die Reduzierung von über 4.500 Intensiv-Betten und Pflege-Personal hatte man keinerlei Einwirkungs-Möglichkeiten. Doch hier versteckt sich eine bedrohlichen Entwicklung in nahezu allen Bundesländer -> die die gewählten Politikerinnen und Politiker -> die noch Minister-Ämter bekleiden dürfen -> zu den meisten Corona-Zwangs-Maßnahmen veranlasst haben. Vermutlich wären im sogenannten ->
VOR-MERKEL-DEUTSCHLAND ->
als es offensichtlich noch eine nach rechtsstaatlichen Grundsätzen funktionierende Gewaltenteilung gab -> die verhängten Corona-Zwangs-Maßnahmen durch das ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT ->
unverzüglich wieder aufgehoben worden.
Doch in der MERKEL-ÄRA
wurde nichts dem Zufall überlassen.
Bedingt durch die MERKEL-NETZWERKE wurden an allen wichtigen Institutionen die MERKEL-GETREUEN installiert. Nur dadurch war es möglich Politikerinnen, Politiker in Regierungen und Parlamente sowie die Medien weitgehend in Richtung der gewünschten Politik gleichzuschalten. Aber offensichtlich haben nicht nur Logik, Wahrheit und Vernunft einen schweren Stand in der BRD -> sondern auch schon die normale Wahrnehmung der schlichten Realität. Zwar phantasieren auch die Ampel-Koalitionäre noch von einer freiheitlichen Demokratie herum und machen sich vor -> sie würden in einer solchen leben. Eines jedoch lässt sich wohl nicht bestreiten -> dass bedingt durch die verhängten Corona-Zwangs-Maßnahmen die Gesellschaft in der BRD tief gespalten wurde -> weil man den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern etwas aufzuzwingen wollte -> was die Mehrheit nicht will. Auch der politisch gewollte Abbau der Intensiv-Betten und des Pflege-Personals zwang die Politikerinnen und Politiker in die Situation eine Notlage zu verhängen und mit Grundrechts-Beschränkungen zu erklären. In einer bürokratischen Herrschaft -> wo an die Stelle des Gesetzes die Verordnung trat wurde permanent politisch gehandelt -> bevor Recht gesprochen werden konnte. Man stellte damit alle deutschen Richterinnen und Richter vor vollendete Tatsachen. Wenn sich politisches Handeln aber auf dem Verordnungswege dauerhaft vollzieht -> dann ist es auch für das ->
BUNDES-VERFASSUNGS-GERICHT ->
extrem schwierig wieder Normalität, Ausgewogenheit oder Balance zu schaffen. Denn es ist längst für Politikerinnen und Politiker kein Geheimnis mehr -> dass man auf dem Verordnungswege immer außerordentlich schnell und auf dem Rechtswege dagegen immer nur verhältnismäßig langsam politisch Resultate erzielen kann. Es ist daher immer ein sehr schlimmes Zeichen von überbordenden bürokratischen Herrschafts-Wahnsinn -> wenn Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nur noch über Proteste, Demonstrationen oder Gerichte zum Recht gelangen können. Die damit stets verbundene Machtlosigkeit -> in der Willkür und Zufall -> das Leben bestimmen erodiert die Basis der Demokratie. Eine definitiv tief gespaltene deutsche Gesellschaft hat zwangsläufig Aus- und Rückwirkungen auf das Gedeihen der BRD. Einen großen Teil der Gesellschaft vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen und der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger etwas aufzuzwingen -> was man nicht will -> daß lässt kurzfristig Politikerinnen und Politiker triumphieren -> die tatsächlich glauben -> man hätte einen Sieg davon getragen. Das böse Erwachen kommt jedoch völlig unerwartet -> wenn erkennbar wird -> dass eine in sich gespaltene, feindselig sich gegenüberstehende Bevölkerung keinen Gemeinsinn mehr entwickeln kann. Denn eine Gesellschaft kann auf Dauer nicht prosperieren -> wenn ein Teil in ihr sich entrechtet und ausgegrenzt fühlt und sich entsprechend verhält. Eine Gesellschaft -> in der immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nur noch Dienst nach Vorschrift macht -> wird relativ schnell ernsthafte Probleme bekommen. Das sind geschichtlich belegbar die Elemente und ist der Ursprung der totalitären Herrschaft.
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