Versagen die Eliten – Teil 522 / Größtmögliche Nutzer-Freundlichkeit?

Größtmögliche Nutzer-Freundlichkeit?

 

 

Gemäß Paragraf 24 des neuen ->

Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ->

kurz TTDSG genannt -> ist die Speicherung von Informationen auf End-Geräten oder der Zugriff darauf nur zulässig -> wenn die End-Nutzerin oder der End-Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Einwilligung muss nach den Bestimmungen und Vorgaben der ->

Datenschutz-Grundverordnung ->

kurz DSGVO genannt -> erfolgen -> die im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft beschlossen wurden. Ausnahmen sind zulässig -> wenn deren alleiniger Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist. Oder wenn das unbedingt erforderlich ist -> damit der Anbieter eines Telemedien-Dienstes einen von End-Nutzerinnen oder der End-Nutzern ausdrücklich gewünschten Telemedien-Dienst zur Verfügung stellen kann. Gemäß Paragraf 24 des neuen ->

Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ->

betrifft der Paragraf nicht nur Computer und Smart-Phones -> sondern auch eine Vielzahl von Geräten und Einrichtungen im Internet -> die über einen WLAN-Router an das öffentliche Kommunikationsnetz angeschlossen sind. Im Bereich von Smart-Home-Systemen können das beispielsweise Alarm-Systeme, Küchen-Geräte oder auch Heizkörper-Thermostate sein. Also quasi „SO“ alles -> was kriminelle Hacker anzapfen können -> um ein umfassendes Bewegungs- und Lebens-Profil von Nutzerinnen und Nutzern erstellen zu können. Vom Paragraf 24 nicht betroffen sind Geräte und Einrichtungen -> die nicht an ein öffentliches Telekommunikationsnetz angeschlossen sind. Zum Beispiel sind das geschlossene Firmen-Netzwerke -> in denen Firmen-Intern kommuniziert wird. Eine solche Regelung wurde sogar im Mai 2020 vom Bundesgerichtshof -> kurz BGH genannt -> gefordert. Nach jahrelanger Verzögerung möchte die Bundesregierung die „SO“ bezeichnete ->

COOKIE-RICHTLINIE ->

umsetzen -> die vom Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft 2009 beschlossen wurde. Diese „SO“ bezeichnete EU-COOKIE-RICHTLINIE ist genau genommen eine Novelle der E-Privacy-Richtlinie. Die Bundesregierung regelt nun die Zustimmung zum Nutzer-Tracking im Internet neu. Dazu verabschiedete das Kabinett am 10. Februar 2021 den Entwurf für ein ->

Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz!

Tatsächlich sinnvolle oder freundliche Regelungen für Nutzerinnen und Nutzer wurden jedoch gestrichen -> obwohl das Speichern von Cookies nur erlaubt ist -> wenn die sogenannten End-Nutzerinnen und End-Nutzer darüber gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung informiert wurden und auch eingewilligt haben. Eine Möglichkeit mit einer Vor-Einstellung des Browsers Nutzer-Tracking zu erschweren wurde im Entwurf der Bundesregierung gestrichen -> obwohl eine solche Vor-Einstellung Brüssel und Straßburg mit der E-Privacy-Verordnung verpflichtend machen wollte. Doch das haben die Lobbyisten der Werbe-Branche und der Verlage in der BRD verhindert. Auch eine geplante Regelung -> für anerkannte Dienste zur Verwaltung persönlicher Informationen -> konnten die Lobbyisten erfolgreich abwehren. Für die Zulassung solcher Daten-Treuhänder oder „SO“ dargestellte ->

Personal Information Management Services ->

kurz PIMS genannt -> soll zukünftig nur noch der Bundesdatenschutz-Beauftragte zuständig sein. Das hat bis heute nie „SO“ ganz richtig funktioniert. Es gibt jedoch eine Neu-Regelung in Paragraf 4. Gemäß dieser Neu-Regelung haben Erbinnen, Erben oder andere berechtigte Personen nun die Möglichkeit die Rechte -> zum Beispiel einer verstorbenen Nutzerin oder eines Nutzers -> gegenüber Telekommunikations-Diensten wahrnehmen zu können.

Übrigens….

…. der BGH hatte im September 2020 entschieden -> dass Facebook den Eltern eines gestorbenen Mädchens den kompletten Zugang zu deren Account ermöglichen musste -> weil das Fernmelde-Geheimnis der Wahrnehmung dieser Rechte nicht entgegen steht. Die Bundesregierung möchte also mit der Neu-Regelung in Paragraf 4 lediglich die deutsche Rechtsprechung zeitverzögert umsetzen.

Größtmögliche Nutzer-Freundlichkeit?

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müssen also noch immer für das Nutzer-Tracking ihre Zustimmung geben. Wer also demnächst im Internet herumsurft und zu lesen bekommt ->

DIESE WEB-SEITE VERWENDET COOKIES ->

und die Zustimmung dazu gibt -> der sollte auf jeden Fall wissen -> dass man im Rahmen des „SO“ bezeichneten ->

ONLINE-MARKETING ->

durch das sogenannte Tracking -> auch oftmals ->

WEB- oder USER-TRACKING ->

genannt -> die Bewegungen und das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern im Internet exakt verfolgen kann. Das sogenannte ->

WEB- oder USER-TRACKING ->

ist eine enorm wichtige Voraussetzung für die Durchführung von Erfolgs-Kontrollen im ONLINE-MARKETING. Damit kann man die Leistungs-Fähigkeit -> auch Performance genannt -> von Werbe-Kampagnen oder deren Nutzer-Freundlichkeit -> auch genannt Usability -> von WEB-Seiten überprüfen. Mithilfe des sogenannten ->

WEB- oder USER-TRACKING ->

ist leicht herauszufinden -> über welche WEB-Seiten oder Back-Links Besucherinnen oder Besucher auf WEB-Seiten gekommen sind. Für den ONLINE-HANDEL ist das sogenannte ->

WEB- oder USER-TRACKING ->

quasi eine Überlebens-Garantie. Man kann zum Beispiel Waren- oder Dienstleistungs-Bestellungen sowie das Kauf-Verhalten von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern erfassen und leicht nachvollziehen -> welche Waren- oder Dienstleistungen sowie Produkt-Gruppen von welcher Alters-Klasse bevorzugt werden. Auch ist die Selektions-Möglichkeit gegeben -> wie viele weibliche oder männliche Personen bestimmte WEB-Seiten aufsuchen. Für internetgestützte Vertriebs-Arten -> wie zum Beispiel für das „SO“ bezeichnete ->

AFFILIATE-MARKETING ->

sind ständige Erfolgs-Kontrollen zwingend notwendig -> damit die partnerschaftliche Zusammenarbeit und die Provisions-Zahlungen zwischen einem VERKÄUFER -> MERCHANT genannt -> und einem WEB-SEITEN-BETREIBER -> AFFILIATE genannt -> zum Verkauf und Reichweiten-Verlängerung optimal genutzt werden können. Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung werden das „SO“ bezeichnete ->

AFFILIATE-MARKETING ->

sowie den Daten-Austausch nicht einschränken oder sogar verhindern.

_______________________

Möchten Sie sich unabhängig und sachlich korrekt informieren?

Ohne Beeinflussung von Werbe- oder Produktpartnern.

Ohne Beeinflussung von Geheimdiensten oder angeschlossenen Tarnorganisationen, Geheimbünden oder dubiosen NGO´s.

JA!

Dann lesen Sie regelmäßig kostenfrei die DRSB-Internetseite mit den aufklärenden Artikelserien.

Nutzen Sie die Vorteile der Demokratie.

Bilden Sie sich Ihre unabhängige Meinung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel, Versagen die Eliten

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>