Die 6,00-Euro-Reform
Unsere vom DEUTSCHEN VOLK noch gewählten ->
VOLKSVERTRETER ->
versuchen UNS DEUTSCHE immer wieder voll zu verarschen. Je höher die Riesterzulage desto niedriger ist die Steuerersparnis. Mit dem sogenannten ->
Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ->
hört sich zunächst gut an und bewirkt genau das Gegenteil -> wurde zum 01. Januar 2018 die Grundzulage von 154,00 Euro auf 175,00 Euro erhöht. Zum Erhalt der vollen Riester-Zulage muss ein Riester-Opfer mindestens 4% von dem Brutto-Arbeitslohn des Vorjahres -> höchstens 2.100,00 Euro abzüglich Zulagen-Anspruch -> einzahlen. In dem Einkommen-Steuerbescheid wird von der Steuer-Ersparnis auf die Vorsorge-Aufwendungen die Riester-Zulage wieder abgezogen.
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Hierzu folgende Beispiele:
Bruttoarbeitslohn 52.500,00 Euro. Mindest-Eigenbeitrag 4% = 2.100,00 Euro abzüglich Zulage 175,00 = 1.925 Euro. Steuer-Ersparnis: 30% von 1.925,00 Euro = 577,00 Euro minus 175,00 Euro = 402,00 Euro.
Regelung bis 2017 ->
Mindest-Eigenbeitrag 4% = 2.100,00 Euro abzüglich Zulage 154,00 = 1.946,00 Eur. Steuerersparnis: 30% von 1.946,00 Euro = 583,00 Euro minus 154,00 Euro = 429,00 Euro. Unter dem Strich bleiben den Riester-Opfern aus der höheren Zulage von 21,00 Euro im Jahr noch ein Vorteil von ( 1.925,00 minus 402,00 = 1.523,00 abzüglich 1.946,00 minus 429,00 = 1.517 mageren 6,00 Euro im Jahr. Diese hinterlistige ->
6,00-Euro-Reform ->
hilft keinem Riester-Opfer bei der Altersvorsorge! Das ist brandgefährliches politisch gewolltes Blendwerk -> oder besser gesagt die Fortsetzung der gezielten ->
Volksverarschung!
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Weiteres Beispiel ->
bei Verheirateten mit 3 Kindern ( geboren vor 01. Januar 2008 ): Bruttoarbeitslohn 52.500,00 Euro. Mindest-Eigenbeitrag 4% = 2.100,00 Euro abzüglich Zulagen ( Grund-Zulagen 350,00 Euro; Kinder-Zulagen 3 x 300,00 Euro = gesamt 1.250,00) = 850,00 Euro Mindest-Eigenbeitrag. Steuer-Ersparnis vom Mindest-Eigenbeitrag: 30% von 850,00 Euro = 255,00 Euro abzüglich Zulagen 1.250 Euro
= 0,00 Euro!
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Weiteres Beispiel ->
bei Verheirateten mit 3 Kindern ( geboren vor 01. Januar 2008 ): Bruttoarbeitslohn 30.000,00 Euro. Mindest-Eigenbeitrag 4% = 1.200,00 Euro abzüglich Zulagen ( Grund-Zulagen 350,00 Euro; Kinder-Zulagen 3 x 300 Euro = gesamt 1.250,00)
= 0,00 Euro!
Mindest-Eigenbeitrag = Sockel-Betrag von 60,00 Euro im Jahr. Steuer-Ersparnis: 30% von 60,00 Euro = 20,00 Euro abzüglich Zulagen 1.250,00 Euro
= 0,00 Euro!
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Die sogenannten Riester-Zulagen werden direkt an die Versicherungskonzerne ausgezahlt -> bei denen die Riester-Opfer noch Kunden sind. Was nach 40 Jahren Vertragslaufzeit damit passiert steht in den Sternen. Mit dem untauglichen Riester-Modell werden abhängig Beschäftigte zur ->
ewigen Armut ->
verdammt -> weil freiwillige Zuzahlungen nicht möglich sind. Freiwillige Zuzahlungen sieht das invalide Riester-Modell nicht vor. Die völlig verunglückte Riester-Rente ist später bei Auszahlung sogar noch in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.
Außerdem ist die Riester-Rente ab dem Auszahlungstermin unvererblich!
Verstirbt ein Riester-Opfer -> dann schauen seine Familien-Angehörigen in die Röhre. Die vermutlich vollkommen rücksichtslose CDUlerin ->
Ursula von der Leyen ->
wollte mit dem Bestand von mehr als 16 Millionen Riester-Opfern gerade die unteren Einkommensschichten fördern und ließ sich in den Medien damals bereits als designierte Bundeskanzlerin feiern. Perverser geht es wohl kaum noch! Den DRSB wollte die CDUlerin Von der Leyen nicht an den Beratungen teilnehmen lassen. Den persönlichen Schriftverkehr mit der Ministerin hat der DRSB damals veröffentlicht. Mit einer asymmetrischen Förderung der Altersvorsorge durch eine unsinnige Zulagen-Regelung lässt sich kein sinnvolles Altersvorsorgesystem aufbauen.
Das untaugliche Riester-Modell blockiert sich quasi selbst!
Man kann aber auch von einem dauerhaften ->
Rohr-Krepierer ->
sprechen -> dessen Untauglichkeit und Gefährlichkeit noch immer von DEUTSCHEN POLITIKERN verschleiert und vertuscht werden soll.
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