Eine Frage der Gerechtigkeit
Ein altbekanntes deutsches Sprichwort sagt -> dass jeder seines eigenen GLÜCKES Schmied ist.
Nur einen „kleinen“ Unterschied sollte man beachten.
Denn wer sein GLÜCK mit einem verrosteten kleinen Hämmerchen schmieden muss -> der kommt in der Regel auf keinen grünen Zweig. Wer dagegen eine gut laufende komplette Schmiede geschenkt bekommt -> der hat gut LACHEN und kann sich seines GLÜCKES jeden Tag freuen. Damit eine gerechte und leistungsfähige Gesellschaft aufrechterhalten werden kann -> müssen Erbschaften nicht generell untersagt oder unnötig erschwert werden. Wer viel in seinem Leben viel leistet oder geleistet hat -> der soll sein Erarbeitetes auch genießen können.
Leistung muss sich lohnen!
Mit dieser Aussage ging einmal eine stark neoliberal geprägte Partei auf Wähler-Stimmenfang. So richtig genützt hat der dahinsiechenden FDP dieser Slogan nicht, denn Leistung und Leistungsbereitschaft lohnen sich in Deutschland kaum noch. Der eiskalte und gierige Neoliberalismus hat unsere soziale Marktwirtschaft fast schon zerstört. Eigentlich müsste sich jede deutsche Partei sich für mehr Leistung, Leistungsbereitschaft und Steuer-Gerechtigkeit einsetzen. Das bedeutet nicht, dass Kinder von vermögenden Deutschen mit dem eigenen Vermögensaufbau bei absolut NULL beginnen müssen. Doch das Erben von großen Vermögen ist auch stets eine Frage der Steuer-Gerechtigkeit. Den Kompromiss zur Erbschaftsteuer, den der Vermittlungsausschuss nun gefunden hat, kommt Firmen-Erben nun wieder einmal sehr weit entgegen. Die brennende Frage, wie eine gerechte Erbschaftsteuer aussehen könnte, wurde erneut nicht schlüssig beantwortet. Dieses magere Reförmchen war ganz bestimmt nicht der letzte untaugliche Versuch der Politik auf der Suche nach Steuer-Gerechtigkeit. Der sogenannte Vermittlungsausschuss hat wieder einmal verhindert, dass das Bundesverfassungsgericht die Regeln endgültig diktieren muss. Und nur zur Erinnerung: Bereits vor 2 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Bevorzugung von Firmen-Erben bemängelt und dem Gesetzgeber aufgetragen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Quasi blieb ALLES beim ALTEN!
Der Vermittlungsausschuss „justiert“ lediglich einige Detailfragen. Zukünftig wird vom Finanzamt nicht behelligt, wer ein geerbtes Unternehmen im Wert von bis zu 26 Millionen Euro 7 Jahre lang fortführt und die Arbeitsplätze erhält. Oberhalb dieser Summe muss der Erbe nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer überfordern würde. Geändert wurden also die Methoden zur Bewertung von Firmen-Werten und die Voraussetzungen für mögliche Steuerstundungen wurden angepasst. Nur Luxusgüter wie beispielsweise Luxus-Jachten, teure Kunstgegenstände und Oldtimer sollen nicht mehr steuerlich begünstigt werden. Das ganze PAKET ist kein Sieg für Steuer-Gerechtigkeit oder sogar der sozialen Vernunft.
Echte Steuer-Gerechtigkeit für alle Deutschen sieht völlig anders aus.
Eine Balance zwischen Demokratie, Freiheit und einer Gemeinwohlorientierung ist der gefundene Kompromiss nicht. In unserer Heimat -> in der alle Parteien immer von einer notwendigen Leistungsgerechtigkeit sprechen und stets an die gesellschaftliche Verantwortung der Bürger appellieren -> wird erstaunlich viel Rücksicht auf ererbtes Vermögen genommen. Die Karlsruher Richter werden sich bald wieder mit der Frage der Steuer-Gerechtigkeit befassen müssen.
Eigentlich sollte „so“ etwas die Aufgabe unserer Volksvertreter sein.
Erben betrifft also auch die Besteuerung von Betriebsvermögen. Seit Jahren schon scheitern CDU, CSU, SPD, GRÜNE und auch die FDP daran eine gerechte Form der Erbschaftsteuer zu finden. Immer mehr Deutsche haben deshalb den Eindruck -> dass die zunehmende Spaltung der deutschen Gesellschaft in ARM und REICH unseren verantwortlichen Politikern immer noch nicht schnell genug geht. Denn die jüngste Reform der Erbschaftssteuer zementiert in unserer Heimat -> dass das ARME immer arm bleiben und REICHE stets reich bleiben. Für REICHE scheint es eine ganz besondere Form von Besitzstandswahrung zu geben. Für abhängig Beschäftigte, Hartz-IV-Empfänger und Deutsche -> die bereits in Flächenarmut leben müssen -> bleibt die zwangsweise Entwertung ihrer Qualifizierung, der Verlust ihrer Besitztümer und Vernichtung jeder Hoffnung. Einkünfte aus Erbschaft zu bevorzugen bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie. So etwas beschleunigt das Entstehen von einer Mehr-Klassen-Gesellschaft. Ist es nicht vollkommen skurril -> wenn hochqualifizierte und fleißig arbeitende abhängig Beschäftigte in ihrem Leben nicht so viel Wohlstand erreichen können -> wie zum Beispiel volljährige Erben mit 18 Jahren -> die noch nie etwas für unser Land geleistet haben? Das Prinzip einer Steuer-Gerechtigkeit ist zurzeit also noch eine schreiende Ungerechtigkeit gegenüber der Mehrheit der Deutschen. Merkel hat übrigens wörtlich bestätigt, dass es ihrer Regierung am Willen und an der Bereitschaft fehlt, eine sinnvolle gerechte Lösung zu finden, die verfassungskonform ist und den verfassungswidrigen Zustand beendet. Der aktuelle Kompromiss zur Erbschaftssteuer wird deshalb vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben.
Das Allerbeste wäre ein Erbschaftssteuerrecht ohne Ausnahmen!
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