Brüsseler Machtspiele
Im Streit um die polnische Justizreform verhärten sich die Fronten quasi im Stundentakt. Eigentlich sollte die zermürbte, zerrissene und zerstrittene Vertragsgemeinschaft der EU ein harmonisches Zusammenwirkensouveräner, selbständig handelnder National-Staaten sein, die sich gegenseitig anerkennen, respektieren und gute nachbarschaftliche, soziale- und wirtschaftliche Beziehungen miteinander pflegen. Dies ist im sogenannten EU-Vertrag grob im -> Artikel 2 -> skizziert. Siehe hierzu:
Artikel 2 / EU-Vertrag
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
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Doch WANN, WIE und WO haben die diversen EU-Kommissionen tatsächlich einmal Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität praktiziert? Juncker, sowie seine zahlreichen, vollkommen überbezahlten Mitstreiter in Brüssel und Straßburg fordern stetig permanente Unterwürfigkeit sowie kritiklose Akzeptanz ihrer extrem kruden EU-Beschlüsse ein. Wer sich diesen irrwitzigen, unsinnigen Beschlüssen aus Brüssel oder Straßburg nicht bedingungslos unterwirft -> der wird – als erste Maßnahme -> von den willfährig der EU dienenden Medien systematisch niedergemacht. Damit möchten Juncker und seine Handlanger stets den Eindruck erwecken, dass die zermürbte, zerrissene und zerstrittene Vertragsgemeinschaft der EU eine Art von
ÜBER-STAATLICHKEIT
darstellt. Eine ÜBER-STAATLICHKEIT jedoch ist diese Vertragsgemeinschaft keinesfalls. Seit mehreren Jahren ist lediglich das Verhalten dem eigenen dubiosen Anspruch angepasst worden. Ohne großartige Widersprüche schlucken die meisten Regierungen in den vermeintlich noch souveränen Mitgliedsstaaten der EU-Vertragsgemeinschaft, die kuriosen Beschlüsse und nahezu idiotischen Verordnungen aus Brüssel oder Straßburg. Beispielsweise ist Polen ein souveräner National-Staat, wie jeder andere Mitgliedstaat es ebenfalls in der EU-Vertragsgemeinschaft sein sollte. Aus diesem klar verständlichen Grund sollte es jedem National-Staat überlassen sein, sein eigenes politisches, demokratisches Modell zu finden und zu installieren. Denn die Volksvertreter aller National-Staaten der EU-Vertragsgemeinschaft werden in freien Wahlen bestimmt. Gemäß den allgemeinen, demokratischen Spielregeln, sollten die gewählten Volksvertreter den erkennbaren Willen des Volkes durch Regierungsbildungen- und Beschlüsse in politisch umsetzbare Formen gießen. Jeder souveräne National-Staat im EU-Vertragsgebilde sollte deshalb selbstständig entscheiden können und dürfen, was zur Nutzmehrung sinnvoll und machbar erscheint. Man muss ergo selber testen, welche politischen Modelle und Systeme vom Volk angenommen werden. Falls nötig, muss eine demokratisch agierende Regierung Verbesserungen einfließen und Unsinniges fallen lassen. Solche demokratischen Prozesse muss man im Wesentlichen den jeweiligen Völkern in den National-Staaten eigenständig überlassen. Jede Art von medialer, politischer oder ideologischer Stimmungsmache, jeder von außen herbeigeführte Druckaufbau, ist, genau genommen, eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen National-Staats. Gemäß den allgemeinen demokratischen Spielregeln, ist ein solchen Gebahren
UN-DEMOKRATISCH!
Dieser völlig verdrechselte autoritäre Politik-Stil jedoch, wird seit Gründung der EU-Vertragsgemeinschaft in Brüssel und Straßburg mit Vorliebe praktiziert. Und DAS -> obwohl alle souveränen National-Staaten in Europa der zermürbten, zerrissenen und zerstrittenen Vertragsgemeinschaft FREIWILLIG beigetreten sind. Wenn man nun in Brüssel und Straßburg die Meinung vertritt, dass Polen gegen die sogenannten europäischen Werte verstößt, dann müsste zunächst einmal zweifelsfrei geklärt werden -> was man unter der frei gewählten Bezeichnung
EUROPÄISCHE WERTE
in den Mitgliedsstaaten der EU-Vertragsgemeinschaft zu verstehen hat. Erst danach könnte man darüber in Ruhe nachdenken, welche möglichen Korrekturmaßnahmen man einem souveränen National-Staat unterbreiten könnte. Doch solche feinfühligen Handlungen waren für Juncker und seine überbezahlten Mitstreiter noch nie eine politische Option. Verbissen wird am verdrechselten und autoritären Politik-Stil festgehalten. Deshalb treibt die EU-Kommission jetzt ihr dubioses und untaugliches „Verfahren“ gegen die Regierung in Warschau mit Vehemenz voran. Gemäß den Darstellungen des Vizepräsidenten der EU-Kommission -> Frans Timmermans -> wurde in Brüssel entschieden, eine schriftliche Stellungnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu übermitteln. Bereits diese Diktion Timmermans ist eine bodenlose Unverschämtheit und Respektlosigkeit gegenüber der demokratisch gewählten polnischen Regierung. Gleichzeitig ist es eine äußerst grobe Missachtung des Mehrheitswillens des polnischen Volkes. Sachlich betrachtet, ist dies sogar ein Verstoß gegen den EU-Vertrag / Artikel 2. Durch solch unverständliches Handeln schafft man keine nützlichen Lösungen -> sondern fördert -> in massiver Form -> das Entstehen von Problemen und Konflikten. Und PROBLEME und KONFLIKTE hat man in der zermürbten, zerrissenen und zerstrittenen Vertragsgemeinschaft der EU schon genug. Am 23. Juni 2016 -> ergo in nur 17 Tagen -> entscheiden die BRITEN über einen möglichen Austritt aus der Vertragsgemeinschaft. Denn die Rahmenbedingungen der EU-Vertragsgemeinschaft passen offensichtlich nicht mehr zur Souveränität Großbritanniens. In ihrer deutlich erkennbaren Hilflosigkeit machen sich die Chef-Protagonisten in Brüssel und Straßburg immer lächerlicher. Juncker und seine überbezahlten Mitstreiter dürfen sich nicht wundern, wenn sie von immer mehr Regierungen in tatsächlich noch souveränen National-Staaten nicht mehr ernst genommen werden. Noch schätzt und genießt man in Polen die vielen ökonomischen Vorteile einer Mitgliedschaft in derzermürbten, zerrissenen und zerstrittenen Vertragsgemeinschaft der EU.
Doch wie lange noch?
Denn der Streit zwischen Brüssel und Warschau hat bereits die nächste Eskalationsstufe erreicht. Die schriftlich angeforderte Stellungnahme zur umstrittenen Reform des Verfassungsgerichts hat die Regierung in Polen nicht nur überrascht -> sondern auch extrem stark verärgert. Die politische Druckausübung aus Brüssel geht wieder einmal an der Realität völlig vorbei. Denn eine von der Mehrheit des Volkes gewählte Regierung kann die Ämter von Richtern oder anderen Beamten jederzeit umbesetzen. Dieses Recht will Brüssel den Polen streitig machen und droht wieder einmal mit Sanktionen gemäß des EU-Vertrags Artikel 7.
Artikel 7 / EU-Vertrag
( 1 ) Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Der Rat hört, bevor er eine solche Feststellung trifft, den betroffenen Mitgliedstaat und kann Empfehlungen an ihn richten, die er nach demselben Verfahren beschließt. Der Rat überprüft regelmäßig, ob die Gründe, die zu dieser Feststellung geführt haben, noch zutreffen.
( 2 ) Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Europäische Rat einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat vorliegt, nachdem er den betroffenen Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme aufgefordert hat.
( 3 ) Wurde die Feststellung nach Absatz 2 getroffen, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Verträge auf den betroffenen Mitgliedstaat herleiten, einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Rat. Dabei berücksichtigt er die möglichen Auswirkungen einer solchen Aussetzung auf die Rechte und Pflichten natürlicher und juristischer Personen. Die sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen des betroffenen Mitgliedstaats sind für diesen auf jeden Fall weiterhin verbindlich.
( 4 ) Der Rat kann zu einem späteren Zeitpunkt mit qualifizierter Mehrheit beschließen, nach Absatz 3 getroffene Maßnahmen abzuändern oder aufzuheben, wenn in der Lage, die zur Verhängung dieser Maßnahmen geführt hat, Änderungen eingetreten sind.
( 5 ) Die Abstimmungsmodalitäten, die für die Zwecke dieses Artikels für das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat gelten, sind in Artikel 354 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.
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Die Politiker in Warschau vermuten jedoch andere Motive für das unverständliche und offensichtlich unsinnige Vorgehen aus Brüssel. Die aktuellen Brüsseler Machtspiele bestätigen die Sicht all jener Polen, die schon lange die Meinung vertreten, dass die EU-Kommissionen sich ständig in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates einmischen. Die Mehrheit der Polen ist sogar der Meinung, dass Juncker und seine überbezahlten Mitstreiter indirekt die polnische Opposition unterstützen möchten, weil die demokratisch gewählte Regierung zur Durchsetzung der undemokratischen und autoritären EU-Ziele zu unbequem geworden ist. In Warschau vermutet man, dass der Druck auf Polen auch noch anderen Zielen dienen soll. Offensichtlich will man mit den Brüsseler Machtspielen die polnische Regierung dazu zwingen, mehrere zehntausend Pseudo-Asylanten und Armutszuwanderer aufzunehmen. Deshalb wird Polen in letzter Instanz mit schweren Sanktion gedroht.
Man könnte Polen das EU-Stimmrecht entziehen.
Nirgends im EU-Vertrag steht jedoch geschrieben, dass ein souveräner National-Staat, der sich freiwillig der EU-Vertragsgemeinschaft anschließt, auch einen Großteil seiner Souveränität -> im Tausch gegen Rechten und Pflichten aus diesem Vertragswerk -> aufgeben muss.
Auch Polen nicht!
Und nur zur Erinnerung: Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Öffnung des Eisernen Vorhangs -> vor mehr als 25 Jahren -> waren vor allem die USA und auch die meisten westeuropäischen National-Staaten sehr froh darüber, dass der KALTE KRIEG ein Ende fand. Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Einbindung von osteuropäischen National-Staaten in westliche Systeme war ganz sicherlich sinnvoll.
Das Aufeinander-Zugehen hat sich bewährt.
Die Osterweiterung der NATO sicherlich nicht!
Die unverständlichen Brüsseler Machtspiele erwecken deshalb den Eindruck, dass die EU-Vertragsgemeinschaft lediglich dazu dient, die politischen und militärischen Ziele der USA in Osteuropa durchzusetzen. Wer nicht sklavisch und unterwürfig den USA zu Diensten sein möchte, der wird von Juncker und seinen überbezahlten Mitstreitern sowie von den willfährigen Medien als verblendete Nationalisten und in der Verschärfung sogar als bösartige Rassisten gebrandmarkt. Besessen von der US-amerikanischen Ideologie der VEREINIGTEN STAATEN VON EUROPA und der damit verbundenen sofortigen und totalen Integration, hat man offensichtlich in Washington, Brüssel und Straßburg nicht wahrgenommen, dass ganz normale Menschen -> also die Mehrheit der Bürger -> in souveränen europäischen National-Staaten Europas, den völlig übertriebenen EU- und Euro-Enthusiasmus nicht teilen. Stattdessen hängt man noch immer der vollkommen unrealistischen Traumwelt von einem Europa ohne Nationalstaaten nach. Doch wer die europäische Geschichte richtig versteht, der wird auch sofort erkennen, dass die sinnbefreiten Brüsseler Machtspiele überall in derzermürbten, zerrissenen und zerstrittenen Vertragsgemeinschaft der EU, politische und auch kulturelle Gegenreaktionen erzeugen. Bedauerlicherweise verteufeln atlantische Netzwerker in Politik und Medien diese völlig normale Entwicklung als gefährlich, illegitim und rechtsextrem. Die gesellschaftspolitischen Prozessabläufe in den 28 Mitgliedsstaaten des sterbenden Kunstgebildes der EU werfen natürlich überall Fragen auf.
Was wird zuerst kommen?
Der Rücktritt von Merkel und Juncker?
Oder der blitzartige Zerfall der EU-Vertragsgemeinschaft?
Denn die Brüsseler Machtspiele mit Warschau drohen weiter zu eskalieren. Die Sache ist bereits aus dem Ruder gelaufen. Die polnische Regierung weigert sich standhaft, ihre umstrittene Justizreform zu korrigieren. Juncker und seine willfährigen Helfer haben deshalb das Verfahren zum Schutz des Rechtsstaats formell eingeleitet. Es ist das ERSTE MAL, dass dieses untaugliche Instrument gegen einen souveränen National-Staat in der EU-Vertragsgemeinschaft eingesetzt werden soll. Dass es dazu kommt, gilt allerdings als höchst unwahrscheinlich, denn dazu wäre ein einstimmiger Beschluss aller 28 Mitgliedstaaten in der EU-Vertragsgemeinschaft notwendig. Die Regierung Ungarns hat bereits sehr deutlich gemacht, dass sie in einem solchen Fall nicht gegen Polen stimmen würde. Möglicherweise kommt das untaugliche EU-Instrument jedoch androhungsweise ZWEIMAL zum Einsatz:
Das ERSTE und gleichzeitig das LETZTE Mal.
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