Versagen die Eliten Teil 25

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 07. Oktober 2009

 

 

Versagen die Eliten?

 

Teil 25

Sitzen wirklich die

RICHTIGEN

in unseren Parlamenten?

 

Der Deutsche Bundestag gilt unbestritten als die einzige vom Volk gewählte Institution unseres Grundgesetzes.

Bekanntlich hat der

Deutsche Bundestag

seinen Sitz in Berlin.

Die gesetzliche Mindestanzahl seiner Mitglieder ist geregelt und beträgt

598 Parlamentarier.

Aufgrund der so genannten Überhangmandate sitzen meist einige Parlamentarier mehr in unserem Verfassungsorgan.

Eine Legislaturperiode [ Regierungszeit ] des Bundestags dauert grundsätzlich noch immer vier Jahre, obwohl einige Politiker diese Zeit sehr gerne verlängern möchten.

Wozu? Der Wechsel bringt doch Vielfalt!

Die einzelnen Mitglieder des Deutschen Bundestages [ MdB ] können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit automatisch einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus.

Dem Bundestag steht der

Bundestagspräsident

vor.

Im letzten, 16. Deutschen Bundestag,

werkelten 611 Abgeordnete.

Das bedeutet, es gab 598 reguläre Sitze und 13 so genannte Überhangmandate.

Im 16. Bundestag betrug der Frauenanteil gerade einmal 32,1% und setzte sich

- Stand Juli 2009 – wie folgt zusammen:

Fraktion

Frauen

Männer

gesamt

CDU/CSU

46

176

222

SPD

80

141

221

FDP

15

46

61

DIE LINKE.

26

27

53

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

29

22

51

Fraktionslos

0

3

3

Bundestag gesamt

196

415

611

Bei 611 Abgeordneten erwartet man zunächst, dass diese ein Spiegelbild der Gesellschaft sein könnten.

So etwas wäre sicherlich für alle Menschen in unserer Heimat ein beruhigendes Gefühl, denn wenn aus allen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten, bunt zusammengewürfelt, das geballte Fachwissen und die kumulierte Lebenserfahrung

vorhanden wäre, dann müsste für alle Bürger Sinnvolles und Nutzmehrendes aus dem Verfassungsorgan herauskommen.

Nichts wäre also besser, als wenn einige unserer erfahrenen

Manager, Unternehmer, Selbständige

und

Handwerker

ihre Kompetenz und Lebenserfahrung als Abgeordnete für vier oder maximal acht Jahre zur Verfügung stellen würden.

Wie viele neue Ideen würden die Politik beflügeln?

Wie viele Gesetze würden sofort gestrichen?

Wie viele nutzmehrende Gesetze würden auf den Weg gebracht?

Ja, wenn nur das Wörtchen „WENN” nicht wäre!

Denn in unserem Vorzeige – Parlament sitzen immer mehr Beamte, Lehrer und Gewerkschaftsfunktionäre und immer weniger Manager, Selbständige oder Unternehmer.

Die nachfolgenden unbestechlichen Zahlen belegen, dass immer weniger Manager, Selbstständige oder Unternehmer den Weg in den Bundestag suchen oder finden wollen.

Bundestag

[ 1949 bis 1953 ]

19,8%

Bundestag

[ 1961 bis 1965 ]

23,6%

Bundestag

[ 1972 bis 1976 ]

13,4%

Bundestag

[ 1983 bis 1987 ]

12,8%

Bundestag

[ 1994 bis 1998 ]

9,4%

Bundestag

ab 2005 bis heute

7,8%

Gegenüber dem Höchstwert Anfang der sechziger Jahre von rund 24% ist der Anteil der Selbständigen und Unternehmer erheblich, um zwei Drittel geschrumpft.

Mit mageren

7,8%

sind sie nur noch eine kaum wahrgenommene Randgruppe im Parlament.

Quasi im psychologischen Niemandsland.

Warum finden immer weniger Manager,

Selbstständige oder Unternehmer den Weg in den Bundestag?

Welche Ursachen sind dafür verantwortlich?

Sind die Parteien die alleinigen Schuldigen?

Die auffallendste Ursache liegt in der Entlohnung des Bundestags – Abgeordneten.

Denn das Volksmandat ist für Bürger, die außerhalb der politischen Laufbahn nur die Möglichkeit haben eine durchschnittlich bezahlte Aufgabe zu finden, äußerst attraktiv und mit hohem Sozialprestige verbunden.

Sachlich und ökonomisch betrachtet,

ist das Übergewicht von Beamten, Lehrern sowie Gewerkschaftsfunktionären im Bundestag nahezu zwangsläufig.

Ja, die reine Lehre der Ökonomie beschäftigt sich eben im Kern mit finanziellen und wirtschaftlichen Anreizen.

Da wird es verständlich, dass die vorgenannten Berufsgruppen diejenige Tätigkeit wählen, die ihnen den größten Nutzen bringt.

Und

„SCHWUPPS”

wird die gesunde Durchmischung des Parlaments torpediert.

Solange besonders mittlere Beamte, Lehrer und Gewerkschaftsfunktionäre mit einem Mandat im Bundestag auf einen Schlag ihr Jahreseinkommen

verdoppeln oder gar verdreifachen

können, werden sie wie die Bienen vom Honig magisch vom Diätengeld angezogen.

Damit möchte der DRSB e.V. keinesfalls unterstellen, dass Geld das einzige oder das wichtigste Motiv ist, den Weg in die Politik zu suchen.

Aber nüchtern und sachlich betrachtet, findet man sehr selten leitende Beamte, erfolgreiche Manager oder Unternehmer im Deutschen Bundestag.

Selbst gut verdienende Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Ärzte oder gar Journalisten sind dort kaum zu finden.

Keine Überraschung, denn ein Bundestagsabgeordneter verdient nun einmal ganz locker das Dreifache eines Lehrers.

Zum Beispiel verdient ein Lehrer in der Besoldungsstufe A 13, ledig runde

45.000,00 Euro pro Jahr.

Als Mitglied des Bundestages würde er zurzeit circa

130.000,00 Euro pro Jahr

erhalten.

Genau aus diesem Grund haben wir im

Deutschen Bundestag

so gut wie keine Selbständige, Unternehmer oder Manager.

Das derzeitige Diätensystem verlagert also [ ungewollt? ] einseitig die Zusammensetzung des Parlaments, denn die Einheitsdiäten schrecken unabhängige und tüchtige Bürger eher ab.

Verschärfend kommt hinzu, dass ein „braver” Parteisoldat, der sein Parlamentsmandat ausschließlich seiner Partei verdankt, ohne wenn und aber dem Parteiapparat ausgeliefert ist.

Wenn ein solcher Abgeordneter nicht richtig „SPURT” oder „AUFMÜPFIG” werden sollte, dann gefährdet er sofort seinen verliehenen wirtschaftlichen Status.

Und wer möchte wieder

in sein Klassenzimmer oder an seinen Schreibtisch bei der

Gewerkschaft, wenn man einmal auf dem Berliner Olymp

gestanden hat und vom süßen Nektar saugen durfte?

Wir haben also in unserer Heimat ein Bezahlungssystem für unsere Volksvertreter geschaffen, das zu einer ökonomisch zwangsläufig inferioren Zusammensetzung

unseres Parlamentes führt.

Höchstwahrscheinlich ist dieser Zustand sogar verfassungswidrig und mit dem Geist des Grundgesetzes unvereinbar.

Eine Prüfung des Entlohnungssystems für die Mitglieder des Bundestages erscheint unter dem Verfassungsaspekt notwendig.

Denn das Grundgesetz in

Artikel 48 – Absatz 3

spricht keineswegs von einer gleichen Entlohnung für alle, sondern betont ausdrücklich die Angemessenheit und Unabhängigkeit der Entschädigung der Parlamentarier.

Hier fällt sofort das Wort

Ent – Schädigung

ins Auge, die auf eine mögliche Schädigung eines Parlamentariers hinweisen möchte, die ausgeglichen werden sollte.

Der Wortlaut des Grundgesetzes legt also die Erstattung der Kosten sowie den Ausgleich des Einkommensausfalls zugrunde, wenn ein engagierter Bürger die Aufgaben eines Parlamentariers wahrnehmen möchte.

Außerdem darf gemäß

Artikel 48 – Absatz 2

niemand in unserer Heimat daran gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben.

Wenn das die Diagnose ist, wie könnte also eine Problemlösung aussehen?

Wie immer in einer echten Demokratie: Ganz einfach!

Bereits im Jahr 1989 schlug der DRSB e.V. vor, dass jeder Abgeordnete eine Bezahlung erhält, die der Höhe seines bisherigen Einkommens entspricht und das der Abgeordnete durch die Übernahme eines Mandates verliert.

Wer also vor der Übernahme eines Mandates 7.000,00 Euro im Monat verdient hat, der bekommt 7.000,00 Euro als Abgeordneter.

Wer 25.000,00 Euro im Beruf verdiente, der erhält auch als Abgeordneter 25.000,00 Euro.

Ab dem zweiten Jahr erfolgt eine Erhöhung um 3% und ab dem dritten Jahr eine weitere Anpassung um 3%.

Allerdings sollten Mindest- sowie Höchstgrenzen Fehlanreizen entgegenstehen.

Dadurch könnte das so genannte

Brauksiepe – Syndrom

durchbrochen werden, dass jemand direkt von der Universität in den Deutschen Bundestag wechselt und quasi die monatlichen Diäten wie einen Lottogewinn empfinden muss.

Wäre ein solches System wesentlich gerechter?

Oh ja,

denn ein solches Entlohnungsmodell ist weitaus gerechter als das heutige.

Warum soll jemand durch die Übernahme eines Mandates sein Jahreseinkommen um das dreifache steigern?

Immer mehr Bürger, die dieses obsolete System durchleuchten und richtig verstehen, empfinden eine absurde Perversion, denn dadurch werden eindeutig die

Falschen

angelockt und dazu animiert, einen Weg ins Parlament zu suchen.

Das vom DRSB e.V. vorgeschlagene Entlohnungsmodell wäre nicht nur gerechter und demokratischer, sondern auch wesentlich verfassungskonformer als das Bestehende.

Die deutschen Abgeordneten üben eine extrem wichtige Funktion für die Gesellschaft aus und müssen immer wirksam agieren können.

Schon deshalb sollte das baldige Ende der Berufspolitiker eingeläutet werden, damit eine gesunde Durchmischung der Parlamente mehr Nutzen für die Bevölkerung bringen kann.

Wer jetzt erwartet, dass die heutigen Politiker den DRSB – Empfehlungen folgen, der wird vermutlich vorläufig noch enttäuscht werden müssen.

Denn eine Reform des Diätensystems hin zu einer echten Entlohnung im Sinne einer Entschädigung ist von keiner der etablierten Parteien zu erwarten.

Die Hoffnung des DRSB e.V. stützt sich deshalb auf ein mögliches Volksbegehren, dass das Bundesverfassungsgericht dazu hinführen könnte, die Weichen für eine herausragende Dimension der Demokratie zu stellen.

Die falsche Besetzung unserer Parlamente mit überwiegend ökonomisch von den Parteien abhängigen Parlamentariern ist das Hauptübel manch unsinnigen Gesetzes.

Mit einer anderen Zusammensetzung

unserer Parlamente hätten wir spätestens nach einer Legislaturperiode ein repräsentativeres, leistungsstärkeres und vermutlich besseres Parlamentswesen.

 

 

 

 

DRSB

 

Wir kämpfen seit 21 Jahren mit der Stimme der Demokratie

für

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,

sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.

 

 

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