DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 21. Dezember 2007
„Todesstoß für die Agenda 2010”
Das unselige invalide Konstrukt der Polit – Arbeitsgruppen war Ende 2003 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zustande gekommen, nachdem die ehemalige
Rot – Grüne Bundesregierung
und der von der CDU / CSU dominierte Bundesrat sich nicht einigen konnten oder wollten, wie die Betreuung der so genannten
Hartz - IV – Empfänger
sinnvoll und nützlich organisiert werden sollte.
Die damalige und heutige Regierungspartei SPD beharrte nämlich stoisch darauf, dass der Bund für die Arbeitsvermittlung zuständig sein solle, während die CDU / CSU diese stärker bei den Kommunen ansiedeln wollte.
Heraus kam wie eigentlich immer ein
oberfauler Kompromiss,
dass bundesweit überwiegend Arbeitsgemeinschaften gebildet werden sollten, die dann das Problem zu lösen hatten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am 20. Dezember 2007 ein entsprechendes Urteil bekannt, dass der Gesetzgeber bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen muss, da die 2005 in Kraft getretene Arbeitsmarkt- und Sozialreform in großen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt.
Bis dahin soll es im jetzigen invaliden Zustand verbleiben.
Damit gab Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV teilweise statt.
Aktenzeichen: zwei BvR 2433/04 und 2434/04 vom 20. Dezember 2007.
Nun muss die Betreuung von zurzeit etwa
7 Millionen
Hartz – IV – Empfängern
neu und hoffentlich besser geregelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die so genannte
„Mischverwaltung”
von Bund und kommunalen Trägern in den Hartz – IV – Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt.
Damit ist das untaugliche Reformwerk in seinem Kern getroffen.
Leider ist damit auch wieder neuer politischer Streit vorprogrammiert, wer am besten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig ist:
Die Kommunen oder die Arbeitsagenturen?.
Bundesarbeitsminister
Olaf Scholz
erklärte eilfertig, dass sich für die Hartz – IV – Empfänger vorläufig nichts ändern wird.
Zitat Olaf Scholz:
„Auch nach dem Urteil werden
alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten”.
Zitat Ende.
Der DRSB e.V. meint:
Dies ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, sondern zusätzlich eine „freundliche” Ermunterung,
jetzt endlich mit der Suche nach der besten Lösung zu beginnen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderten, die Verantwortung für die Arbeitslosen müsse unbedingt beim Bund verbleiben.
Der Deutsche Landkreistag dagegen unterstützte die Klage der Landkreise gegen die Arbeitsgemeinschaften. Der Verband favorisiert die von der CDU / CSU durchgesetzte Sonderregelung der Optionskommunen zur Betreuung der
Hartz – IV – Bezieher
in Alleinregie.
In diesem Modell erstattet ihnen der Bund den Großteil der Kosten.
Es steht aber schon heute fest:
Dieses Verfassungsurteil
könnte unseren Staat teuer zu stehen kommen.
Die Karlsruher Richter fordern eine Radikalreform der
Hartz – IV – Verwaltung.
Eine deutliche Herausforderung für die deutschen Politiker, aus allen Parteien, mit womöglich immensen Kosten, denn die Kommunen, die jetzt noch fröhlich feiern, könnten vermutlich am Ende die wahren Verlierer sein.
Drei Wünsche, sagte
Vizepräsident
Winfried Hassemer
am Ende der mündlichen Verhandlung, wolle er den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen mitgeben:
1.
Frohe Weihnachten.
2.
Ein gutes neues Jahr
und
3.
die Fähigkeit, mit dieser Entscheidung auf Dauer zu leben.
Letzteres dürfte für deutsche Politiker am schwierigsten werden.
Es wird höchstwahrscheinlich unsere
„lieben” Politiker
erneut an die Grenzen ihrer Einigungsfähigkeit bringen.
DRSB
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für
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sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
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