DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
„Sperrmüll”
Spiegelbild der Gesellschaft?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 08. März 2007
In Deutschland bieten fast alle Gemeinden und Städte einen Abfallbeseitigungsservice an, der über das Beseitigen von Hausmüll hinausgeht.
„Sperrmüll”
wurde im Laufe der letzten 40 Jahre zu einem feststehenden Begriff für jeden deutschen Bürger.
Aber was ist Sperrmüll und was nicht?
Die allgemein gebräuchliche „Verwaltungsbezeichnung” für Sperrmüll ist „Sperrgut”.
Zum Sperrgut gehören sperrige Abfälle aus Wohnungen, die wegen ihres Umfangs nicht in die Hausmülltonne passen.
Als Sperrgut wird allgemein bezeichnet: |
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1. |
Große Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, wie zum Beispiel Möbel |
2. |
Große Elektrogeräte, Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher |
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( Für Unternehmen gilt allerdings die Entsorgung nach dem Elektrogesetz ) |
3. |
Städtische Abfallsäcke für Grünabfälle sowie gebündelter Strauchschnitt |
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( von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Handhabung ) |
Was gehört nicht zum Sperrgut? |
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1. |
Blaue Säcke, Gelbe Säcke, Behältnisse gefüllt mit Kleinteilen, Hausrat oder Krimskrams, Kartons und Papier |
2. |
Bauelemente wie Türen, Fenster, Deckenverkleidungen, WC’s oder Badewannen |
3. |
Bauschutt und Baumischabfälle wie Ziegel, Steine oder Dachpfannen |
4. |
Flachglas, Glasscheiben und Spiegel |
5. |
Autoteile wie Reifen, Sitze oder Stoßstangen |
6. |
Schadstoffbelastete Materialien, asbesthaltige Dachplatten, Nachtspeicheröfen, Farben, Lacke und Altöl. |
( von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Handhabung ) |
Einfach ausgedrückt, gehören also zum Sperrmüll alle die Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe und / oder ihrer Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können.
In den meisten Gemeinden und Städten haben sich im Laufe der Jahre zwei Sperrmüllsysteme durchsetzen können:
- Monatlich oder vierteljährige festgelegte „Sperrmülltermine” in wechselnden Gemeinde- und Stadtteilen.
- „Sperrmüll” auf Bestellung, wobei die Bürger als Entsorger vorher bei einer Serviceeinrichtung anrufen müssen, um dort den Sperrmüll – Dienst für einen vorbestimmten Tag zu bestellen.
In vielen Gemeinden und Städten ist dieser Sperrmüll – Dienst noch kostenfrei.
Der Sperrmüll – Dienst setzt zur Abholung des Sperrmülls in der Regel spezielle Müllfahrzeuge mit besonderer Müllpresstechnik ein.
An den festgelegten „Sperrmüll – Tagen” sah man bis vor einigen Jahren auf den deutschen Bürgersteigen den
Wohlstandsmüll,
der außer von ein paar „Lumpensammlern” und „Alteisenverwertern” kaum Beachtung fand.
Das änderte sich mit
steigender Armut
in Deutschland ab dem Jahr 1992.
Heutzutage sieht man in vielen Gemeinden am Abend vor der Abfuhr des Sperrmülls immer mehr Bürger, die den Sperrmüll nach brauchbaren Dingen durchsuchen.
Häufig werfen Bürger noch gut erhaltene und brauchbare Sachen weg, die dadurch noch eine womöglich sinnvolle Verwendung finden.
Dabei ist vermutlich den meisten Bürgern nicht bewusst, dass das unerlaubte Entfernen von Gegenständen eigentlich Diebstahl ist und das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Es scheint aber schon fast eine Tradition zu sein, den Sperrmüll anderer Bürger illegal zu durchsuchen und mitzunehmen.
Das stört die „Betroffenen” nicht weiter, da sie ohnehin den Sperrmüll loswerden wollten.
Am festgelegten „Sperrmüll – Tag” findet der Sperrmüll – Dienst meistens nur noch wenig oder in vielen Fällen überhaupt keinen Sperrmüll zum Abtransport.
Vorschnell kommen vermutlich deshalb „spezielle” Typen von Politikern auf die „famose” Idee, den Sperrmüll – Dienst vollkommen abzuschaffen.
Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache und zeigen deutlich Missstände auf, die man als ein
Spiegelbild der Gesellschaft
bezeichnen muss.
Kinderarmut, Altersarmut und allgemeine Armut,
auch bereits das
>>> Hartz – Syndrom <<<
genannt, führen schleichend und von den Politikern unbemerkt, seit Jahren zu den vorgenannten Verhaltensveränderungen in Deutschland.
Dass höchstwahrscheinlich ein
brauchbarer Gegenstand im Sperrmüll einen neuen Besitzer
findet, kann nicht das Ziel einer gerechten und sinnvollen Sozialpolitik werden.
„Sperrmüll”
darf in Deutschland nicht zum
„Einkaufstag”
der armen Bürger mutieren.
DRSB
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.