WER MACHT SICH
SORGEN UM DIE RENTE?
Für die Beantwortung dieser Frage braucht man seit rund 4 Jahren keine Umfragen mehr von Meinungs-Forschungs-Instituten. Wer eine verlässliche Beantwortung der Frage haben möchte ->
WER MACHT SICH
SORGEN UM DIE RENTE? ->
der braucht sich nur einmal im Freundes- und Bekannten-Kreis sowie in der Verwandtschaft umhören. Denn dort wird intensiv über die gesetzliche Rente -> kurz GRV genannt -> gesprochen. Auch die Millionen Opfer der Riester-Rente tappen noch völlig im Dunkeln -> was am Ende der Laufzeit von Riester-Verträge tatsächlich übrigbleiben wird. Der DRSB durchleuchtet seit seiner Gründung die GRV und alle auf dem Markt befindlichen privaten Renten-Modelle. Gemäß den stets zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen antworten derzeit ->
68% ->
der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit ->
JA! ->
ich mache mir ernsthafte Sorgen um meine spätere Rente.
23% ->
der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger antworten mit ->
NEIN! ->
und glauben daran ausreichend abgesichert zu sein. Zu den 23% gehören Beamtinnen, Beamte sowie Politikerinnen und Politiker sowie Berufs-Gruppen mit eigenständigen Versorgungs-Werken -> die sie von der Einzahlung in die GRV befreien.
9% ->
der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben zu den Themen gesetzliche und private Renten-Versicherung ->
KEINE MEINUNG!
Zu den 9% gehören ermutlich fast alle Personen und Personen-Gruppen -> die man im Volksmund DIE REICHEN oder DIE MILLIONÄRE nennt -> sowie alle VERMÖGENDEN -> die von Beitragszahlungen in die gesetzliche Rente befreit sind. Es gibt sogar Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die -> STEIF und FEST -> die Behauptung aufstellen -> dass die gezahlten Renten-Beiträge verlorenes Geld sind.
DAS IST EIN FATALER
UND GEFÄHRLICHER IRRTUM!
In den deutschen Medien veröffentlichte Studien-Ergebnisse zeigen eindeutig -> dass die GRV noch immer eine sehr zuverlässige und bewährte Einrichtung in unserer Heimat war und noch immer ist. Dass die GRV eine beschissene Einrichtung sein soll -> wird hauptsächlich von Anbietern von ->
PRIVATEN RENTEN-MODELLEN ->
und von einigen deutschen Politikerinnen und Politiker behauptet -> die das sehr zuverlässige und bewährte System der GRV -> vermutlich zu Gunsten von AKTIEN-HÄNDLERN, FONDS-ORGANISATION oder VERSICHERUNGS-KONZERNEN -> abschaffen möchten. Auch gibt es seit Jahren Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und deren Organisationen und Verbände -> die in massiver Form die GRV kritisieren und am allerliebsten den sogenannten ->
ARBEITGEBER-ANTEIL ->
an der GRV abschaffen möchten. Man täuscht vorsätzlich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger über die zwingende Notwendigkeit sowie über die tatsächliche Leistungsfähig der GRV! Doch die große Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen nicht mehr reihenweise auf solche abscheulichen ->
TÄUSCHUNGS-MANÖVER ->
herein. Man kennt die Bedrohungen durch die Alters- und Flächenarmut und weiß -> welche sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Schäden die schreckliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
bis heute angerichtet hat. Es ist auch längst kein Geheimnis mehr -> dass im direkten Vergleich zu Beamtinnen, Beamten und Pensionärinnen sowie Pensionären sich zukünftige und aktuelle Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher deutlich benachteiligt fühlen. Darüber berichtet der DRSB -> seit seiner Gründung -> regelmäßig und fordert immer noch die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten ->
PARLAMENTARIERINNEN
und
PARLAMENTARIER ->
auf -> sich intensiver und mehr um die GRV zu kümmern. Denn Renten-Beiträge sind kein verlorenes Geld! Sie sollten nur von allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gezahlt werden und zwar von ->
ALLEN EINKUNFTS-ARTEN!
Deshalb fordert auch 2021 der DRSB alle deutschen Politikerinnen, Politiker und Parteien auf -> endlich für die deutliche Verbesserung und dauerhafte Stabilisierung der GRV einzutreten und das DRSB-SYSTEM ->
ALLE VON ALLEN FÜR ALLE ->
unverzüglich einzuführen! Zudem muss die Entwicklung von Einkommen, den Beitrags-Sätzen in den anderen Sozial-Versicherungen-Arten für die Zukunft neu justiert werden. Wer als deutsche Politikerin, Politiker oder Partei diese Herausforderung nicht annehmen möchte und weiterhin die GRV negativiert -> der sollten bei Wahlen zukünftig keine Wahlstimmen mehr von aktuellen und zukünftigen Renten-Bezieherinnen und Renten-Beziehern bekommen. Die Bundestagswahl 2021 wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Sie soll am ->
26. September 2021 ->
stattfinden -> wenn es nicht zu einer Auflösung des Bundestages nach Artikel 63 oder Artikel 68 oder einer Verlängerung der Wahlperiode im Verteidigungsfall nach Artikel 115 h unseres GRUNDGESETZES kommt. Noch müssen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht befürchten -> dass die noch amtierende Bundeskanzlerin -> gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten -> auf die völlig absurde Idee kommen und in unserer Heimat den ->
VERTEIDUNGSFALL
GEGEN DAS COVID-19-VIRUS ->
ausrufen.
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GRUNDGESETZ ARTIKEL 115h
(1) 1-Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. 2-Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. 3-Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.
(2) 1-Wird eine Neuwahl des Bundeskanzlers durch den Gemeinsamen Ausschuss erforderlich, so wählt dieser einen neuen Bundeskanzler mit der Mehrheit seiner Mitglieder; der Bundespräsident macht dem Gemeinsamen Ausschuss einen Vorschlag. 2-Der Gemeinsame Ausschuss kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.
(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.
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Ein solcher politischer Irrsinn dürfte für die große Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf jeden Fall eine total unerwartete große Überraschung sein. Umso mehr lohnt sich ein kritischer Blick auf die Hintergründe der bisherigen Beschneidungen des GRUNDGESETZES zu werfen -> die durch die COVID-19-PANDEMIE -> gemäß den Ansichten der noch amtierenden Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten -> vermeintlich notwendig waren. Selbst durch eine gigantische ->
SCHÖN-FÄRBEREI ->
der deutschen Medien sowie durch massive Meinungs-Manipulationen -> dürfte das Legitimieren und politische Durchsetzen eines ->
VERTEIDUNGSFALLS
GEGEN DAS COVID-19-VIRUS ->
auszuschließen sein. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet neben der sogenannten ALTERS-RENTE auch weitere Absicherungs-Möglichkeiten für viele tausend Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Zum Beispiel die Hinterbliebenen-Renten für Witwen- und Witwer sowie die Waisen-Renten. Aber -> die GRV leistet auch Zahlungen bei Erwerbsminderung -> wenn es zu einer Arbeits-Unfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen kommen sollte. Daher ist die zuverlässige und jahrzehntelang bewährte GRV ganz und gar nicht unattraktiv. Die COVID-19-PANDEMIE sollte deshalb nicht von Politikerinnen und Politiker als Vorwand genutzt werden können -> dass man die GRV verschlechtert -> oder sogar wieder rücksichtslos die Renten-Kasse plündert -> damit man die explodierenden Haushalts-Schulden in Berlin und Brüssel ein wenig ausgleichen kann.
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