Sonderinfobrief – 24. November 2012 / SCHÄUBLES PLEITE – TESTAMENT

PLEITE – TESTAMENT

 

Die US – Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die diversen Rettungsversuche für die maroden Euroländer haben deutsche Banken über den Rand ihrer Leistungsfähigkeiten geführt. Groß angelegte Bankenrettungen kann sich Deutschland nicht mehr länger leisten. Szenarien wie bei HRE oder IKB wird es zukünftig nicht mehr geben. Deshalb plant der CDUler Wolfgang Schäuble ein

Pleite – Vorsorge – Testament

für deutsche Banken. Der deutsche Finanzminister will Großbanken gesetzlich dazu verpflichten, per sogenannten TESTAMENT für Krisen- und Notfälle vorzusorgen. Gerät dann eine Bank in finanzielle Not, muss bei einer möglichen Rettung unser Staat nicht mehr einspringen.

 

Gemäß der Süddeutsche Zeitung, die sich auf ein internes Papier beruft, wird Schäuble noch im Dezember 2012 oder  Anfang 2013 den Gesetzesvorschlag beraten und vom Kabinett beschließen lassen. Das

Pleite – Vorsorge – Testament – Gesetz

 

soll noch vor der Bundestagswahl 2013 verabschiedet werden. Ziel des Pleite – Vorsorge – Testament ist es, dass kriselnde oder völlig marode Banken zügig saniert oder geschlossen werden könnten, ohne dass dafür Kosten für die deutschen Steuerzahler entstehen.

 

Alle betroffenen Geldinstitute müssen nach den Vorstellungen des CDUlers einen Sanierungsplan vorlegen und der Finanzaufsichtsbehörde BaFin zur Genehmigung einreichen. Aus dem Plan muss detailliert hervorgehen, wie die einzelnen Bereiche der Bank in- und extern vernetzt sind sowie welche Risiken bei Tochtergesellschaften im Verborgenen schlummern. Das Pleite – Vorsorge – Testament  ist für alle sogenannten systemrelevanten Banken verpflichtend. Der Schäuble – Vorstoß ist zurzeit einmalig In Europa. Damit kann die CDU / CSU für den Themenkreis der Finanzaufsicht eine innovative Vorreiterrolle beanspruchen, denn gemäß der Vorstellungen von Wolfgang Schäuble müssten Vorstandsmitglieder von Pleitebanken – im Notfall – schlüssig darlegen, wie sie gedenken ihre Bank zu retten und an zusätzliches Kapital zu kommen.

 

Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin erstellt zudem für jedes Bankinstitut einen verbindlichen Abwicklungsplan. Dieser wird dann für den Fall einer Pleite aufzeigen, welche Bereiche ausgegliedert, fortgeführt oder geschlossen werden müssen und in welcher Form die Kundeneinlagen gesichert sind.

 

Ein solches Pleite – Vorsorge – Testament wäre auch für den Einsatz bei Bausparkassen, Fondsgesellschaften und Versicherungskonzerne hilfreich und sinnvoll, denn dann wüsste man frühzeitig, wo und über welche stillen Reserven verfügt wird, die dem Grunde nach der Versichertengemeischaft zustehen.

 

Endlich wird von einer deutschen Partei die Anregung und Forderung des DRSB aufgegriffen. Bei SPD, GRÜNEN und bei der FDP stieß der DRSB – Vorschlag offensichtlich auf taube Ohren. Und die LINKEN können vermutlich mit echten Regulierungssystemen im Kapitalismus nichts anfangen.   

 

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