Wann erfolgt die
Rück-Zahlung der Renten-Steuer?
Gemäß den vollmundigen Worten unserer Politikerinnen und Politiker stellt die Gewalten-Teilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive das ->
Fundament unserer Demokratie ->
dar. Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Kalenderjahr 2002 wurde die ->
Renten-Besteuerung ->
neugestaltet. Mit dem „SO“ bezeichneten ->
Alters-Einkünfte-Gesetz ->
wurde anschließend -> ab dem Kalenderjahr 2005 -> die „SO“ dargestellte nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt. Das Gutachten für die vermeintlich notwendige steuerliche Gleich-Behandlung von Pension und Rente lieferte Professor ->
Hans-Adelbert Rürup ->
obwohl es sich steuerlich um 2 verschiedene Einkunfts-Arten handelt. Eine Pension ist nachträglicher Arbeits-Lohn im Ruhestand ohne eigene Beitrags-Zahlungen. Ein Renten-Anspruch basiert auf der Grundlage von eigenen Beitrags-Zahlungen während der Phase des aktiven Erwerbslebens. Nach dem Verkünden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht wurde im Kalenderjahr 2002 umgehend die „SO“ bezeichnete ->
Rürup-Kommission ->
zur politischen Umsetzung der Entscheidung ins Leben gerufen. Im Kalenderjahr 2004 stellte die Rürup-Kommission ihr Arbeits-Ergebnis vor. Zur besten Sendezeit in der Tageschau war es der damaligen Vorsitzenden der GRÜNEN ->
Claudia Roth ->
ermöglicht worden -> die Einführung der „ACH SO“ modernen Form der nachgelagerten Besteuerung der Rente den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zu verkünden. Um die ->
LAUT-SPRECHERIN DER GRÜNEN ->
ist es -> in ihrem heutigen Amt als Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestages -> zum Thema der Renten-Besteuerung etwas ruhiger geworden. Denn im letzten Jahr verkündete der zuständige Richter beim Bundesfinanzhof -> der obersten Stufe der Finanzgerichtsbarkeit -> dass die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente verfassungswidrig sei. Seitdem steigt der Verärgerungs- und Zorn-Pegel der betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf etablierte Parteien sowie auf Politikerinnen und Politiker. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl 2021 ein enorm schlechtes Vorzeichen für alle deutschen Parteien -> die dann noch immer an der nachgelagerten ->
RENTEN-BESTEUERUNG ->
sklavisch festhalten. Denn man könnte schlagartig viele Millionen Wählerinnen und Wähler verlieren. Besonders die deutschen Parteien -> die maßgeblich an der Konstruktion der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
und deren Einführung beteiligt waren -> also SPD und GRÜNE -> stehen seit 2020 wieder vermehrt im Brenn-Punkt des Interesses. Es steht die Wählergunst von 21 Millionen Renten-Bezieherinnen und Renten-Beziehern auf dem Spiel. Gemäß diverser Medien-Berichte soll die Entscheidung vom Bundesfinanzhof vorgezogen und noch in diesem Jahr verkündet werden. Damit wäre wahrscheinlich der Weg frei -> dass das Bundesverfassungsgericht mit neuen Erkenntnissen noch einmal über die nachgelagerte ->
RENTEN-BESTEUERUNG ->
entscheidet. Einiges deutet darauf hin -> dass es noch vor der Bundestagswahl im November 2021 juristisch Klarheit geben könnte. Für die SPD und die GRÜNEN könnte es eine problematische Bundestagswahl werden. Bekanntlich ist die Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente ein wesentlicher Teil der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010!
Übrigens….
….. gemäß den zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen haben enorm viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Aussagen des SPD-Genossen und damaligen Finanzministers ->
Hans Eichel ->
noch nicht vergessen -> der mit den Steuer-Einnahmen aus der vollen Versteuerung der Renten-Einkünfte die ->
RIESTER-ZULAGEN ->
gegenfinanzieren wollte. Womöglich war diese perfide Form der Gegen-Finanzierung zur Einführung der untauglichen Riester-Rente im Kalenderjahr 2001 bereits eingeplant und beschlossen -> sodass man nur noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Kalenderjahr 2002 benötigte. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
schufen SPD und GRÜNE völlig undurchsichtige Gesetzes-Werke im Sozial- und Versicherungs-Wesen unserer Heimat. Man kann sogar die Behauptung aufstellen -> dass SPD und GRÜNE den Grundstein für die ->
ALTERS- und FLÄCHEN-ARMUT ->
gelegt haben -> statt mit einer ganzheitlichen und einheitlichen Regelung für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> in jeder erdenklichen Lebens- und Erwerbsphase -> soziale und wirtschaftliche Sicherheit zu schaffen. Eine Rücknahme der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente wird vermutlich auch das längst überfällige Thema kostenunschädliche ->
RÜCKABWICKLUNG
der
RIESTER-RENTE ->
wesentlich beschleunigen -> die im Kalenderjahr 2016 bereits von CSU-POLITIKER und Bundesinnenminister ->
HORST SEEHOFER ->
gefordert wurde und danach aus den deutschen Medien verschwand. Trotz der aktuellen Forderung nach Öffnung der Riester-Rente für Selbständige ist die Berufsfalle der Riester-Rente weiterhin ungelöst. Wegen der fehlenden Berechnungs-Grundlage zu dem Mindest-Eigenbeitrag zur Riester-Rente können Selbständige ohne Teilnahme an der gesetzlichen Rentenversicherung nicht „RIESTERN“. Die Nutzung der Steuer-Einnahmen aus der ->
RENTEN-BESTEUERUNG ->
erfolgt durch die direkte Auszahlung der Riester-Zulagen an die Anbieter von Riester-Verträgen. Also zum Beispiel an Versicherungs-Gesellschaften, Banken oder Bauspar-Kassen -> die nach der geplanten Reform der Riester-Rente keine Garantie mehr auf den Kapital-Erhalt übernehmen sollen. Die volle Besteuerung der Riester-Rente wurde bereits im Kalenderjahr 2001 gesetzlich verabschiedet und ist keine Folge durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Kalenderjahr 2002. Bis zur Einführung des Alters-Einkünfte-Gesetzes im Kalenderjahr 2005 wurden sämtliche privaten Renten-Bezüge mit dem damals gültigen Verfahren des Ertragswerts -> dem rechnerischen Zins-Anteil -> versteuert. Die Einführung der „SO“ dargestellten Grundrente ist nur eine Fortsetzung der politischen Tragödie aus ROT-GRÜNEN-Stück-Werken der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010.
Von einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hängt also wesentlich mehr ab -> als es den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern derzeit von Politikerinnen, Politikern, Journalistinnen und Journalisten noch dürftig mitgeteilt wird. Eine umfassende Aufklärung scheint nicht gewollt zu sein -> weil dann SPD und GRÜNE sofort für ihre Fehl-Leistungen und Fehl-Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden.
Übrigens….
…. schon im Kalenderjahr 1998 das Bundesverfassungsgericht zu der Frage Stellung genommen -> ob steuerliche Kinder-Freibeträge der Kalenderjahre 1987 und 1988 im Einkommen-Steuergesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Danach wurden durch die Finanz-Verwaltung geänderte Steuer-Bescheide für diese beiden Jahre in millionenfacher Ausfertigung erteilt. Sollte das ->
Bundesverfassungsgericht ->
ebenfalls zu der Erkenntnis gelangen -> dass die Umsetzung des Urteils aus dem Kalenderjahr 2002 verfassungswidrig ist -> weil womöglich das Gutachten von Professor ->
Hans-Adalbert Rürup ->
dass man zur späteren Umsetzung in der Rürup-Kommission benötigte -> eklatante Widersprüche aufweist – dann werden die Druck-Maschinen der Rechen-Zentren der Finanz-Verwaltung für lange Zeit nicht mehr stillstehen. Professor Rürup hatte dem DRSB sein Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zugesandt und einer Veröffentlichung schriftlich zugestimmt. Mehrfach hat der DRSB auf die vielen Fehler -> objektiv, korrekt und sachlich -> hingewiesen. Am 04. Januar 2007 veröffentlichte der DRSB einen Artikel mit der Überschrift ->
Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans?
Sind Rentner seit 2005 nur noch Freiwild der Politiker?
In diesem DRSB-Artikel wurde extrem deutlich auf die zu erwartenden fatalen Folgen der nachgelagerten ->
RENTEN-BESTEUERUNG ->
hingewiesen.
Einfach mal GOOGELN!
Denn die leicht verständlichen DRSB-Warnungen kann man immer noch im Internet ganz bequem nachlesen. Bei einer logischen und konsequenten Umsetzung des Gutachtens von Professor Rürup hätte die damalige ->
ROT-GRÜNE-BUNDESREGIERUNG ->
die Beitrags-Zahlungen der abhängig Beschäftigten zur gesetzlichen Renten-Versicherung auf der Einkunfts-Ebene in voller Höhe als Werbungs-Kosten bei der Einkunfts-Art ->
SONSTIGE EINKÜNFTE ->
berücksichtigen müssen. Aufgrund des vermuteten extrem hohen Steuer-Ausfalls konnte sich der SPD-Genosse und damalige Finanzminister ->
Hans Eichel ->
zu diesem sinnvollen Schritt nicht durchringen. Deshalb wählte man die vom DRSB „SO“ bezeichnete ->
RÜRUPSCHE
HERUNTER-DRECHSEL-MASCHINERIE ->
mit einer 35-jährigen Übergangs-Regelung vom Kalenderjahr 2005 bis 2040 für das Alters-Einkünfte-Gesetz. Höchstwahrscheinlich wollte man durch die extrem lange Übergangs-Regelung das totale politische Versagen von SPD und GRÜNEN verschleiern. In dem DRSB-Sonderinfobrief vom 09. Oktober 2018 mit dem Titel ->
EINBETONIERT!
DIE VERLORENE GENERATION ->
sind die Berechnungs-Wege für Vorsorge-Aufwendungen und Renten-Bezüge detailliert dargestellt. Die Berechnung des Höchst-Betrages der Vorsorge-Aufwendungen in den Einkommen-Steuer-Bescheiden -> ab dem Kalenderjahr 2005 -> ist selbst für Steuer-Fachleute schwierig nachzuvollziehen. Ab dem Kalenderjahr 2040 ist für Geburtsjahrgänge ab 1975 -> und jünger -> die gesetzliche Rente zu 100% zu versteuern. Bei einem Renten-Beginn im Kalenderjahr 2020 beträgt zum Beispiel der steuerpflichtige Anteil 80%. Das Alters-Einkünfte-Gesetz ist das volksschädliche und volksfeindliche Ergebnis von ->
ROT-GRÜNER-IDEOLOGIE!
Die ausstehenden Entscheidungen vom ->
Bundesfinanzhof
und vom
Bundesverfassungsgericht ->
dürften sicherlich -> nicht nur von SPD und GRÜNEN -> mit großer Spannung erwartet werden. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> die als Renten-Bezieherinnen oder als Renten-Bezieher bereits seit dem Kalenderjahr 2005 ihre monatliche Rente versteuern mussten -> dürften womöglich mit 15 geänderten Steuer-Bescheiden für die Kalenderjahre 2005 bis 2019 rechnen und vermutlich eine ->
Rück-Zahlung der Renten-Steuer ->
erwarten.
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