Sonderinfobrief – 20. Januar 2021 / DATENSCHUTZ IN DEUTSCHLAND: MAKULATUR VON GESTERN?

DATENSCHUTZ

IN

DEUTSCHLAND:

MAKULATUR VON GESTERN?

 

Der Begriff MAKULATUR ist aus dem Lateinischen abgeleitet. Mit dem Wort MACULATURA wurde ein ->

BEFLECKTES DING ->

bezeichnet.

MACULA -> der FLECK!

Als MACULATURA bezeichnete man im römischen Reich beispielsweise ein nutzlos gewordenes beschriebenes und beflecktes Stück Papier. Das ->

DEUTSCHE

BUNDESDATENSCHUTZGESETZ ->

soll zusammen mit den Datenschutz-Gesetzen in den DEUTSCHEN BUNDESLÄNDERN und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten -> die in Informations- und Kommunikations-Systemen verarbeiteten Daten von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern -> regeln. Ein Missbrauch von gesammelten Daten soll dadurch verhindert werden. „SO“ jedenfalls steht es in der ursprünglichen Fassung vom 27. Januar 1977 des ->

DEUTSCHEN

BUNDESDATENSCHUTZGESETZES.

Schon damals waren verantwortungsbewusste ->

DEUTSCHE

POLITIKERINNEN UND POLITIKER ->

darum sehr bemüht das Sammeln und gezielte Auswerten von Daten -> insbesondere die Sammlung von personenbezogenen Daten -> einzudämmen und den Umgang mit den gesammelten und ausgewerteten Daten zu regulieren. Aus heutiger Sicht müsste man diese Politikerinnen und Politiker als ->

VORAUSSCHAUENDE VISIONÄRE ->

bezeichnen. Denn schon vor 1970 -> also vor mehr als 51 Jahren -> sammelten Banken, Bausparkassen, Behörden, Handelsunternehmen und Versicherungs-Konzerne -> „SO“ viel wie nur möglich -> personenbezogenen Daten von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern. Bereits damals gab es für den Handel mit ausgewerteten Daten den Insider-Begriff ->

DAS GOLD DER ZUKUNFT!

Deshalb übten auch Lobbyisten von Wirtschafts-Unternehmen massiven Druck auf verantwortungsbewusste ->

DEUTSCHE

POLITIKERINNEN UND POLITIKER ->

aus -> damit man den Daten-Schutz und die Daten-Schutz-Regelungen lockert. Nach der Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der EU-Vertragsgemeinschaft hat sich der ->

LOBBYISTEN-DRUCK ->

zur Lockerung der Daten-Schutz-Regelungen- und Gesetze nach Brüssel und Straßburg verlagert. Ganz offensichtlich konnte man auch 2020 wieder einmal außerordentliche Erfolge erzielen. Beim ->

ONLINE-KAUF ->

wird die Authentifizierung der Kreditkarte zur Pflicht-Veranstaltung. Denn die Bezahlung von ->

EINKÄUFEN IM INTERNET ->

mit Kredit-Karten wird beliebter. Ab 2021 werden die sogenannten Sicherheits-Anforderungen für EINKÄUFE IM INTERNET erhöht. Das erklärte der Bundesverband DEUTSCHER BANKEN bereits im Dezember 2020 und einige Journalistinnen und Journalisten haben auch sachlich und korrekt darüber berichtet. Bis zum Ende des Jahres 2020 mussten die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger beim Bezahlen von Einkäufen im Internet mit Kredit-Karten in der Regel lediglich die ->

KARTEN-DATEN ->

angeben. Ab Januar 2021 wird die „SO“ bezeichnete ->

2-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG ->

zur Pflicht! Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müssen sich dafür vorab für ein entsprechendes Sicherheits-Verfahren -> zum Beispiel für das „SO“ bezeichnete

3-D SECURE-VERFAHREN ->

registriert haben. Möglicherweise haben die Geld-Institute die Registrierung für ihre Kundinnen und Kunden bereits bei der Neu-Bestellung von Kredit-Karten automatisch vorgenommen. Vorausschauende Geld-Institute haben ihre Kundinnen und Kunden schon vorsorglich über die Veränderungen im Online-Bezahl-System informiert. Sollte dies nicht der Fall sein -> dann sollte die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bei ihren Geld-Instituten unverzüglich nachfragen. Denn beim „SO“ bezeichneten ->

3-D SECURE-VERFAHREN ->

müssen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger beim erstmaligen Bezahlen mit dem neuen Bezahl-Modell zuerst die Daten ihrer verwendeten Kredit-Karten eingeben. In einem zweiten Schritt werden die Angaben geprüft und je nach Geld-Institut zum Beispiel mit einer mobilen TAN, einer SMS-TAN oder einer „SO“ dargestellten PUSH-NACHRICHT auf das eigene Smart-Phone freigegeben. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die kein Smart-Phone haben -> oder sich kein Smart-Phone leisten können oder möchten -> sind damit vermutlich vom „SO“ bezeichneten ->

3-D SECURE-VERFAHREN ->

ausgeschlossen. Die neuen Sicherheits-Bestimmungen sollten bereits ab Januar 2021 in Kraft treten. Offenbar ist aber die dafür notwendige Technik noch nicht bei allen Anbietern voll einsatzbereit. Deshalb wurde von der deutschen Finanzaufsicht Bafin eine Übergangs-Frist gewährt und der Zeitplan verschoben. Ursprünglich sollten ab dem 15. Januar 2021 Zahlungen ab 250,00 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden und ab dem 15. Februar 2021 die „SO“ bezeichnete ->

2-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG ->

bereits ab Zahlungen von 150,00 Euro zur Pflicht werden. Nun sollen die neuen Regelungen bis Mitte März 2021 vollumfänglich Anwendung finden. Gemäß diversen Berichten in den DEUTSCHEN MEDIEN können bei einer missbräuchlichen Verwendung einer Kredit-Karte -> die Kredit-Karten-Inhaberinnen und Kredit-Karten-Inhaber ->

KREDIT-KARTEN-TRANSAKTIONEN ->

reklamieren. Beim Verdacht -> dass unberechtigte Personen eine Kredit-Karte missbräuchlich genutzt haben -> sollte die Kredit-Karte sofort gesperrt werden. „SO“ lautete die in den Medien verbreitete Empfehlung. Aber -> ein solches ->

SELBST-SCHUTZ-SZENARIO ->

konnten alle Kredit-Karten-Inhaber auch vor der „SO“ bezeichneten ->

2-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG ->

durchführen! Deshalb stellen bereits informierte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> seit Beginn des neuen Jahres -> die berechtigte Frage:

IST DER

DATENSCHUTZ

IN

DEUTSCHLAND

NUR NOCH

MAKULATUR VON GESTERN?

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