DER DIGITALE EURO
Der Wunsch einiger Politikerinnen, Politiker, Parteien und Regierungen im Kunstgebilde der EU-VERTRAGSGEMEINSCHAFT scheint es zu sein -> dass man das ->
BARGELD ->
„SO“ schnell wie es möglich ist -> abschaffen kann. Doch gesetzliche Zahlungsmittel sind die offiziellen Währungen -> die innerhalb eines bestimmten Währungsgebiets als gültiges Zahlungsmittel anerkannt sind und voll akzeptiert werden. Denn diese Zahlungsmittel ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern dieses Gebietes -> das man Geld-Schulden in einer allgemein akzeptierten Form begleichen kann. Aber es gibt Unterscheidung zwischen unbeschränkten und beschränkten gesetzlichen Zahlungsmitteln -> denn gesetzliche Zahlungsmittel werden in 2 Kategorien unterteilt.
1.
Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel!
Solche gesetzliche Zahlungsmittel können für Zahlungen in unbegrenzter Höhe verwendet werden. In der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> sind Euro-Banknoten unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
2.
Beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel!
Diese gesetzliche Zahlungsmittel gelten nur für Zahlungen bis zu einem bestimmten Betrag oder einer bestimmten Anzahl von Münzen. In der BRD müssen Euro-Münzen nur für Zahlungen bis zu einem Wert von 200,00 Euro oder insgesamt von 50 Münzen akzeptiert werden.
Übrigens….
…. die Zentralbanken sind dafür verantwortlich -> das man die gesetzliche Zahlungsmittel in Umlauf bringt und die Geldmenge steuern kann. Ein Beispiel für die klassische Verwendung von gesetzlichen Zahlungsmitteln ist die Bezahlung eines Einkaufs im Supermarkt oder das Bezahlen an Imbiss-Ständen oder in Restaurants. Hier müssen Euro-Banknoten als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bei Euro-Münzen hingegen müssen Handelsunternehmen oder Betreiber von Imbiss-Ständen oder Restaurant-Betreiber nur Zahlungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro oder insgesamt 50 Münzen annehmen.
Das gilt auch für Bezahl-Vorgänge an Tankstellen!
Genau genommen müsste es auch für alle Bezahl-Vorgänge an den Lade-Säulen für Automobile mit batterieelektrischen Antrieben gelten. Doch das scheint die Benutzerinnen und Benutzer von Automobile mit batterieelektrischen Antrieben noch nicht zu stören. Für die Begleichung einer Rechnung in einer Arztpraxis müssen Ärztinnen und Ärzte auch Euro-Banknoten als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel akzeptieren. Bei Euro-Münzen hingegen müssen Ärztinnen und Ärzte nur Zahlungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro oder insgesamt 50 Münzen annehmen. Für die regelmäßig Nutzung von gesetzlichen Zahlungsmitteln ist es deshalb immer ratsam -> das man sich über die geltenden Regelungen und Beschränkungen im jeweiligen EU-Mitgliedstaat informiert.
In der BRD ist noch der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel!
Dies gilt auch für die anderen EU-Mitgliedstaaten die die Euro-Gemeinschaftswährung als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben. In der Regel akzeptieren deutsche Handelsunternehmen und Dienstleister nur das gesetzliche Zahlungsmittel -> also den Euro. Insbesondere in Grenzgebieten oder bei großen internationalen Handelsunternehmen werden auch häufig ausländische Währungen akzeptiert.
Die Annahme von ausländischen Währungen -> das gilt
auch für die Annahme von US-Dollar -> ist jedoch immer eine
freiwillige Leistung und kein gesetzlicher Anspruch!
Das gilt auch für alle noch tätigen ->
ONLINE-BEZAHL-DIENSTLEISTER!
Nach dem unerwarteten Scheitern von PAYDIREKT machen jedoch die meisten Banken immer wieder die gleichen fatalen Fehler. Was zum Beispiel PAYDIREKT fehlte -> das fehlt auch der „SO“ bezeichneten ->
EUROPEAN PAYMENT INITIATIVE!
Denn mit WERO konnten europäischen Banken keine Konkurrenz zu Paypal und keine europäische Unabhängigkeit schaffen. Nach rund 10 Jahren wickeln die deutschen Banken ihren ->
ONLINE-BEZAHL-DIENSTLEISTER PAYDIREKT ->
ab. Das Ende von ->
PAYDIREKT ->
und des Bezahlverfahrens GIROPAY hatten erfahrene FINANZ-EXPERTINNEN und FINANZ-EXPERTEN vorhergesagt. Denn ->
GIROPAY ->
spielte keine Rolle im E-Commerce! Der Bezahldienst musste also FRÜHER oder SPÄTER scheitern. Der US-Konkurrent ->
PAYPAL ->
konnte die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer immer weiter ausbauen und wurde „SO“ zur beliebtesten Zahlart im E-Commerce. Selbst eine Fusion mit einem zweiten Bezahlverfahren der deutschen Banken ->
GIROPAY ->
konnte ->
PAYDIREKT ->
zum Überleben nicht mehr helfen. Einige Zeit gab es mit GIROPAY und PAYDIREKT -> 2 Online-Bezahl-Dienstleister -> deren Anteilseigner sich nicht komplett deckten und nebeneinander vor sich hin agierten. Das war ein sehr deutliches Zeichen dafür -> dass zum Beispiel deutschen Banken nicht wirklich konsequent ein Ziel verfolgten. Außerdem fehlte die Bereitschaft zu größeren Investitionen und Preis-Nachlässen für den Handelsunternehmen -> die nach dem Start von ->
PAYDIREKT ->
zwingend nötig gewesen wären. Das unrühmliche Ende von PAYDIREKT musste kommen -> weil sich einige deutsche Banken an der ->
EUROPEAN PAYMENT INITIATIVE ->
kurz EPI genannt beteiligen -> die mit WERO einen neuen Bezahl-Dienstleister auch für Online-Shopping starten wollte. Auch WERO verfolgte das Ziel unter anderem ->
PAYPAL ->
etwas entgegenzusetzen -> weil man das Kunstgebilde der EU-VERTRAGSGEMEINSCHAFT unabhängiger von US-Zahlungsfirmen wie Mastercard und Visa machen wollte. Es gibt bei EPI wieder Parallelen zu PAYDIREKT -> die einen Erfolg unwahrscheinlich machen können. Die europäischen Banken sind bei EPI zerstritten -> denn aus der BRD macht die Commerzbank nicht mit. Mit Blick auf die sogenannte Euro-Zone fehlen beispielsweise wichtige Geldhäuser aus Italien, Spanien und Österreich. Mit dabei sind neben deutschen Banken einige Geldhäuser aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden.
Auch hier sind nicht alle dabei!
Der digitale Euro soll kommen. Er würde jeder Bürgerin und jedem Bürger auch in digitaler Form Zugang zu Zentral-Bank-Geld verschaffen. Geplant ist jedoch nur -> dass man mit dem digitalen Euro auch beim Online-Shopping zahlen darf -> denn eine Annahmepflicht für den E-Commerce sieht das vor. Der digitale Euro kam zu spät und wird auch eine große Enttäuschung werden. Dann längst schon konnte sich zum Beispiel der schwedische Zahlungs-Dienstleister ->
KLARNA ->
mit Rechnungs- und Ratenkauf in einigen EU-Mitgliedstaaten etabliert. Für eine problemlose Handhabung des digitalen Euros müssen die Banken und Finanz-Dienstleister enorm viel Geld investieren. Für die an EPI beteiligten Banken bedeutet das eventuell eine unsinnige doppelte Aufwendungen. Denn die ->
MILLIARDEN-INVESTITIONEN ->
die man zuerst für EPI veranschlagt hatte -> sind längst schon überholt.
Also längst schon Schnee von gestern!
Es deutet gemäß den offensichtlich sehr realistischen Einschätzungen von erfahrenen ->
FINANZ-EXPERTINNEN und FINANZ-EXPERTEN ->
quasi alles darauf hin -> dass auch EPI ein gewaltiger Flopp im Kunstgebilde der EU-VERTRAGSGEMEINSCHAFT werden kann. Und wieder einmal trifft die alte Volks-Weisheit zu -> die besagt ->
BARGELD LACHT!
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