Sonderinfobrief – 13. Oktober 2021 / Beichte der Politik zur volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010

Beichte der Politik zur 

volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

 

Mit dem Werbespruch ->

Riestern lohnt sich wegen der Zulagen ->

wurde die Riester-Rente seit 2002 rücksichtslos ins DEUTSCHE VOLK getrieben. Mit der Aussage ->

Erwartungen nicht erfüllt ->

distanzierten sich alle etablierten Parteien vor der Bundestagswahl 2021 von dem Modell der Riester-Rente.

Welche Erwartungen wurden nicht erfüllt?

Die Erwartungen der

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger?

Die Erwartungen der Versicherungskonzerne?

Oder die Erwartungen des überflüssigen und bankrotten

Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft?

Die am 26. September 2021 in den Bundestag gewählten Parteien müssen jetzt nach der Bundestagswahl 2021 -> ganz von vorne -> wieder neu anfangen. Die volle Wahrheit zu den Hintergründen der gescheiterten Riester-Rente dürfen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern auch nach der Bundestagswahl 2021 immer noch nicht erfahren.

Die deutschen Medien berichten über die 

volksschädliche und volksfeindliche Riester-Rente

nur mit gebremsten Schaum.

Die deutschen Medien haben noch nie über den DRSB berichtet und werden es vermutlich nach der Bundestagswahl 2021 erst recht nicht tun. Denn seit mehr als 20 Jahren weist der DRSB auf die fatalen Konstruktionsfehler und die hinterlistigen Fallen der Riester-Rente hin und hat mit den DRSB-Berichten zu 100% richtig gelegen. Die Riester-Rente sollte vermutlich als Plagiat des Nazi-Modells ->

Eisernes Sparbuch ->

dienen und zur verschleierten Finanzierung der Erweiterungen des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft und zur Vorbereitung auf die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa eingesetzt werden. Durch die direkte Auszahlung der staatlichen Riester-Zulagen an die Versicherungs-Konzerne konnte die Weiterleitung der Kapital-Anlagen aus der privaten Altersvorsorge mit der Hilfe des EU-Gesetzes ->

Solvency II ->

über die Transformation der EZB in EU-Staatsanleihen -> angelegt werden. Bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern blieben diese Szenarien weitgehend unbemerkt. Die deutschen Medien verloren kaum ein Wort darüber. Das EU-Gesetz Solvency II ist ein Zwangs-Aufkauf-Programm für EU-Staatsanleihen für Versicherungs-Konzerne. Durch die staatlichen Riester-Zulagen sollten wahrscheinlich aus deutschen Steuermitteln direkt die Pläne des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft umgesetzt und finanziert werden. Das „SO“ bezeichnete ->

Vorzeige-Modell Riester-Rente ->

um das angeblich die ganze Welt unsere Heimat beneidet -> wurde zum Beispiel von dem französischen Staatspräsidenten ->

Emanuel Macron ->

nicht als Blaupause benutzt. Macron hat im Gegensatz zur Ära Schröder und zur Ära Merkel -> das Geld der Französinnen und Franzosen aus der privaten Altersvorsorge nicht für die Ziele des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft missbraucht. Womöglich sind die Kapitalanlagen der Versicherungs-Konzerne in EU-Staatsanleihen wirtschaftlich bereits verloren -> weil viele EU-Mitgliedstaaten nur mit Stützungs-Zahlungen aus Brüssel und von der EZB einen Staats-Bankrott vermeiden können. Durch die ->

Protektor Lebensversicherungs-AG ->

der Sicherungs-Einrichtung für Lebensversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> und durch die starken Rück-Versicherungs-Systeme könnte sich womöglich der Schaden für die Riester-Opfer in Grenzen halten. Die Versicherungs-Konzerne müssen den Bestand der Beiträge und den Bestand der erhaltenen Riester-Zulagen als Kapital-Basis für die Altersvorsorge zu 100% garantieren.

Der Gesamtverband der Versicherungen

fordert eine Reduzierung der Garantien auf 70%.

Anfang 2021 hatte die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD die Planungen für eine Reform der Riester-Rente aber bereits beerdigt. Womöglich im Wissen um das nahende Ende der Riester-Rente wollen die Versicherungs-Konzerne sich zumindest mit einer Begrenzung der Haftung aus der Riester-Verantwortung ziehen. Rein vorsorglich ist es daher zwingend notwendig -> dass eine neu gebildete Bundesregierung unverzüglich eine gesetzliche ->

Ausschüttungs-Sperre von Dividenden ->

für Versicherungs-Konzerne beschließt -> um eine weitere Zweck-Entfremdung des Vermögens zur Altersvorsorge der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor einer abschließenden Klärung aller Rechtsfragen zu vermeiden. Bei einer Familie mit 3 Kindern erhalten unabhängig von der Höhe der eigenen Beiträge [ Höchstbeitrag jährlich 2.100,00 Euro -> Mindestbeitrag bei den so genannten Mini-Riester-Verträgen jährlich 60,00 Euro ] die gleiche Förderung der Riester-Zulagen in Höhe von 905,00 Euro [ Grundzulage 350,00 Euro -> Kinderzulagen 555,00 Euro ]. Somit konnte die CDU-Politikerin und damalige deutsche Sozialministerin ->

Ursula von der Leyen ->

in einer persönlichen Stellungnahme gegenüber dem DRSB vor Jahren einmal darlegen -> dass bei der Riester-Förderung vorrangig die unteren Einkommens-Klassen gefördert würden. Das hörte sich un-überprüft sozialpolitisch zunächst ganz GROSSARTIG an. Wenn es jedoch bei dem so genannten ->

Mini-Riester-Verträgen ->

zu der planmäßigen Auszahlung der Riester-Rente kommen sollte -> lohnt sich natürlich bei dem relativ geringen Eigenbeitrag die Riester-Rente -> unter dem Gesichtspunkt der ->

Rendite für eine private Altersrente ->

eine Mini-Riester-Rente nicht. Denn circa 40,00 Euro werden zum Überleben im Alter nicht ausreichen. Mit der Masse an ->

Mini-Riester-Verträgen ->

mit einem Eigenbeitrag von jährlich 60,00 Euro konnte ein gigantisches Volumen an staatlichen Riester-Zulagen zur verschleierten Finanzierung des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft geschaffen werden. Die Frage -> warum eine deutsche Politikerin zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt werden musste -> stellt sich vermutlich deshalb heute nicht mehr. Die BRD finanziert zum großen Teil des politischen Eskapaden das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft -> verschleiert -> aus dem Altersvorsorge-Vermögen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Die Einführung der Riester-Rente ist deshalb aus der Sicht von immer mehr Riester-Opfern eine ->

Vollverarschung und Verhöhnung ->

der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Bei der Auszahlung ist die Riester-Rente in voller Höhe zu versteuern. Die Riester-Zulagen werden von der Steuer-Ersparnis bei den Vorsorge-Aufwendungen in voller Höhe wieder abgezogen. Die Einzahlung der Eigen-Beiträge in die Riester-Verträge erfolgt somit aus dem ->

Netto-Einkommen!

Die gesetzliche Renten-Versicherung -> kurz GRV genannt -> wurde ab dem Kalenderjahr 2002 um den so genannten Riester-Faktor um 4% gekürzt. Die Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente im Kalenderjahr 2005 diente zur Gegen-Finanzierung der Riester-Zulagen. Darüber hat der DRSB mehrfach ausführlich berichtet -> denn bereits im März 2002 forderte das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Rente. Im Mai 2021 zeigte der Bundesfinanzhof der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD jedoch die ->

ROTE KARTE ->

zum Thema der nachgelagerten Besteuerung. Schon im Kalenderjahr 2005 bezeichnete der DRSB die ->

35-jährige Übergangsregelung

zur nachgelagerten Besteuerung als ->

rürupsche Betonreform ->

weil es rechnerisch schon ab 2022 / 2023 -> kein VOR und kein ZURÜCK mehr geben wird. Aufgrund der vom DRSB „SO“ bezeichneten rürupschen ->

Herunterdrechsel-Maschinerie ->

der Höchstbetrags-Berechnung für die Beiträge zur gesetzlichen Renten-Versicherung ist die nachgelagerte Besteuerung un-reformierbar. Es tritt deshalb im Laufe der Zeit immer eine unzulässige Doppel-Besteuerung ein. Bei einer Erwerbs-Phase von durchschnittlich 40 Jahren können zwei unterschiedliche Einkunftsarten ->

Pension und Rente ->

bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit unterschiedlichen Erwerbs-Biografien nicht mit einer Übergangs-Phase von 35 Jahren steuerlich gleichbehandelt werden. Eine steuerliche Gerechtigkeit kann mit der Vielzahl von vollkommen unbekannten Größen nicht herbeigeführt werden. Die Umsetzung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Kalenderjahr 2002 nach einer steuerlichen Gleichbehandlung von Pensionen und Renten wurde daher zur Quadratur des Kreises. Womöglich wird auch das Bundesverfassungsgericht neben dem Bundesfinanzhof nach der Bundestagswahl 2021 dazu nochmals Stellung nehmen. Bei einer echten Renten-Reform für ein sinnvolles Renten-System mit einer verpflichtenden gesetzlichen Altersvorsorge und einer freiwilligen privaten Altersvorsorge sind

1.

der bestehende Ist-Zustand ohne Vorbehalte aufzunehmen ->

2.

der angestrebte Soll-Zustand zum Wohle

der Bürgerinnen und Bürger zu definieren ->

und

3.

eine durchlässige Übergangs-Regelung zu schaffen!

Diese Einsicht in die Notwendigkeit ist die unabdingbare Voraussetzung! Eine echte Reform könnte denkbar in einem Zeitfenster von 2 Jahren entstehen. Entscheidend wird die Frage sein -> ob die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger den verantwortlichen Parteien hierfür in Zukunft noch die notwendige Zeit für den letzten Versuch zum Umsteuern noch gewähren. Höchstwahrscheinlich müssen zuvor alle Riester-Renten-Verträge kostenunschädlich rückabgewickelt und die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente aufgehoben werden -> denn bisher wurde mit weiteren „SO“ dargestellten ->

Reformen ->

der Ist-Zustand immer nur überlackiert und verschleiert. Mit einem politischen Überlackieren werden sich vermutlich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht mehr zufrieden geben. Mit dem aktuell geforderten ->

leichten Zwang ->

für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge lehnt sich die Stiftung Warentest weit aus dem Fenster. Bei der Einführung der Riester-Rente stellte die Stiftung Warentest immer ihre eigene -> gute persönliche Beratung -> in den Vordergrund. Dass man Kapital anstelle von Staatsanleihen aus dem überflüssigen Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft auch in Aktien anlegen kann -> ist eine Binsen-Weisheit.

Eine solche Binsen-Weisheit kann aber

nicht der alleinige Bestandteil einer Rentenreform sein!

Auch kann das Modell der gescheiterten Riester-Rente nicht in einen Staatsfonds umgewandelt werden. Eine neue Bundesregierung hat deshalb nur noch sehr wenig Zeit -> den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern -> ihre grundsätzlichen Pläne für eine sinnvolle Reform des deutschen Rentensystems vorzustellen.

Mit Schlagworten allein ist es nicht mehr getan!

Eine neue Bundesregierung muss endlich FARBE bekennen und die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> die demnächst Minister-Ämter bekleiden dürfen -> haben den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zum Thema der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

auf jeden Fall „SO EINIGES“ zu beichten -> bevor man die AGENDA-POLITIK endgültig auf den Müllhaufen der deutschen Geschichte entsorgen muss.

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