Tage des Triagierens
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe scheint davon überzeugt zu sein -> dass trotz der anhaltenden ->
COVID-19-PANDEMIE ->
die medizinischen Kapazitäten in der BRD ausreichen -> um alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> die sich mit den CORONA-VIREN ->
SARS-CoV-2 und COVID-19 ->
sowie den daraus resultierenden diversen Mutationen -> angesteckt haben und bei denen es zu Krankheits-Ausbrüchen gekommen ist -> behandelt werden können. Voraussetzung ist jedoch trotzdem -> das notwendige und sinnvolle Regeln und Schutz-Maßnahmen eingehalten werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rechnet in absehbarer Zeit nicht damit -> dass es zu Situationen kommen wird -> in denen Ärztinnen und Ärzte für den Zugang zu ->
BEATMUNGS-GERÄTEN ->
zwischen den gesundheitlichen kritischen Lagen von Patientinnen und Patienten entscheiden müssen. Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ->
ARMIN SCHUSTER ->
warnte Mitte Januar 2021 in den Tages-Zeitungen RHEINISCHE POST und BONNER GENERAL-ANZEIGER -> vor der Panik-Mache im Zusammenhang mit Medien-Berichten über das sogenannte ->
CORONA-TRIAGEN!
ZITAT / AUSZÜGE:
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Es gibt entgegen
mancher Medien-Berichte
keine Triagen in einem deutschen Krankenhaus!
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ZITAT / AUSZÜGE ENDE.
Auch der DRSB hatte schon vor der unverantwortlichen Panik-Macherei einiger Redakteurinnen, Redakteure, Journalistinnen, Journalisten und sklavisch dienenden Miet-Schreiberinnen und Miet-Schreibern -> frühzeitig gewarnt. Es war wieder einmal absehbar -> dass einige Medien-Vertreter aus dem Schicksal von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ->
KAPITAL SCHLAGEN ->
wollten. Es ist in der anhaltenden ->
COVID-19-PANDEMIE ->
längst kein Geheimnis mehr -> dass die Ressourcen und personellen Kapazitäten in deutschen Krankenhäusern knapp werden können. Darüber hat der DRSB mehrfach -> weit vor dem Ausbruch der anhaltenden ->
COVID-19-PANDEMIE ->
sachlich, korrekt und ausführlich berichtet und das vorsätzliche ->
KAPUTT-SPAREN ->
des
DEUTSCHEN GESUNDHEITS-SYSTEM ->
durch deutsche Politikerinnen und Politiker in Regierungs-Ämtern an den Pranger gestellt. Natürlich können auch ->
BEATMUNGS-GERÄTE ->
knapp werden. In Italien sowie in einigen anderen National-Staaten -> im Verbund des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft -> gab es bereits diese Probleme. Wie aus vielen Medien-Berichten noch immer zu entnehmen ist -> haben deutsche Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser unverzüglich geholfen -> sodass bei den betroffenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern keine weiteren Schäden entstehen konnten und Todesfälle zu vermeiden waren. Wenn also zum Beispiel lebenserhaltende ->
BEATMUNGS-GERÄTE ->
an Patientinnen und Patienten verteilt werden müssen -> „SO“ wird dieses Verteilungs-System nach festgelegten Kriterien ->
Triage ->
genannt -> vorgenommen. Dieser medizinische Begriff stammt vom französischen Verb TRIER ab -> was SORTIEREN oder AUSSUCHEN bedeutet. Der Begriff ->
Triagieren ->
stammt ursprünglich aus der Militär-Medizin -> wenn man in Militär-Lazaretten entscheiden musste in welcher Reihenfolge schwer verletzte Soldatinnen oder Soldaten behandelt werden sollten. Durch die anhaltende COVID-19-PANDEMIE könnte auch das KAPUTT-GESPARTE deutsche Gesundheits-System an seine Grenzen gelangen -> denn an VIREN erkrankte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit schweren Krankheits-Verläufen sind auf intensivmedizinische Betreuung angewiesen -> obwohl in manchen Städten und Bundesländern die Anzahl von Intensiv-Betten und Beatmungs-Geräten in Krankenhäusern begrenzt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe behält jedoch den Überblick über die Lage von deutschen Krankenhäusern in Städten und Bundesländern -> denn den aktuellen Stand zu freien Kapazitäten an Intensiv-Betten und Beatmungs-Geräten wird bundesweit täglich dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mitgeteilt. 2021 könnten alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geimpft sein -> die das möchten und für sinnvoll und notwendig halten. Voraussetzung ist jedoch das Impf-Stoffe vorhanden sind. Doch gemäß den stets zuverlässigen DRSB-Langzeit- und Intensiv-Recherchen kann es selbst nach Massen-Impfungen noch weitere Infektions-Wellen geben. Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sollten deshalb die Gefahren durch die CORONA-VIREN ->
SARS-CoV-2 und COVID-19 ->
sowie den daraus resultierenden diversen Mutationen auf keinen Fall unterschätzen. Wohin politische Überheblichkeit, Überschätzung und Leichtsinn führen können -> dass haben die Politikerinnen und Politiker in China eindrucksvoll bewiesen. China gilt noch immer als der mutmaßliche Verursacher der COVID-19-PANDEMIE und hatte vermutlich im Anflug von Überschätzung bereits den Sieg über die CORONA-VIREN ->
SARS-CoV-2 und COVID-19 ->
verkündet. Bedauerlicherweise eine erneute Falsch-Meldung -> denn chinesische Millionen-Metropolen mussten wieder total Isoliert werden. Doch was könnte auch in der BRD „SO ALLES“ noch passieren -> wenn die Intensiv-Stationen voll sind und deutsche Politikerinnen und Politiker -> die noch immer Regierungs-Ämter bekleiden dürfen -> weitere Fehl-Entscheidungen treffen? Denn das Grundproblem in deutschen Krankenhäusern ist das Fehlen von gut ausgebildetem medizinischem Personal. Sind alle Kapazitäten erschöpft -> muss das medizinische Personal möglicherweise unter Zeitdruck entscheiden -> welche Bundesbürgerin oder welcher Bundesbürger eine lebensrettende Behandlung erhält und wer nicht. Im Bundesland Sachsen standen Ärztinnen und Ärzte anscheinend schon mehrfach der schweren Entscheidung des Triagierens. Gegenüber dem Online-Portal t-online soll ein ärztlicher Direktor einer Klinik in Zittau im Landkreis Görlitz erklärt haben ->
ZITAT / AUSZÜGE:
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Wir waren in den vergangenen Tagen
schon mehrere Male in der Situation, dass wir entscheiden mussten,
wer Sauerstoff bekommt und wer nicht!
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ZITAT / AUSZÜGE ENDE.
In der Presse-Erklärung des Arbeitgebers heißt es allerdings -> dass die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Therapie erhalten würden und bei Engpässen in umliegende Krankenhäuser ausgeflogen werden soll.
Triagieren ->
gehört in Notaufnahmen von Krankenhäusern zum Alltag! Der französische Chirurg ->
Freiherr Dominique Jean Larrey ->
entwickelte die Triage im Jahr 1792 während der Napoleonischen Kriege. In Zeiten knapper Ressourcen brauchte man ein Selektions-System -> um zu entscheiden, welche der zahlreichen Erkrankten und Verletzten zuerst behandelt werden müssen. Das ursprüngliche Ziel des Triagierens war es -> dass man Soldatinnen und Soldaten möglichst schnell wieder fit für den Kriegs-Einsatz machen wollte. Durch diese Vorgabe für das ->
Triagieren ->
konnten Militär-Ärzte und Krankenschwestern im Militärdienst leichter entscheiden -> wer zuerst behandelt werden sollte. Das bedeutete noch im Vietnam-Krieg -> dass diejenigen Soldaten mit den besten Aussichten auf Genesung zuerst Hilfe bekamen und nicht die Soldaten -> die sie am nötigsten benötigten. Doch das ->
Triagieren ->
steht im Konflikt mit den Prinzipien der Medizin! Im Kriegsfall oder bei Katastrophen sowie in PANDEMIEN oder in anderen Ausnahmefällen kann sich das relativ schnell wandeln -> wenn es zum Beispiel an Zeit, Personal oder Materialien mangelt -> sodass eine angemessene Versorgung aller nicht möglich ist. In solchen außergewöhnlichen Situationen kann das ->
Triagieren ->
dazu dienlich sein -> Behandlungs-Entscheidungen so zu treffen -> dass möglichst viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger überleben und wieder gesund werden können. Nach den gemachten bisherigen Erfahrungen während der COCID-19-PANDEMIE hoffen jedoch immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger darauf -> dass die deutschen Politikerinnen und Politiker -> die noch immer Regierungs-Ämter bekleiden dürfen -> das deutsche Gesundheits-Wesen nicht weiter KAPUTT-SPAREN -> sondern ausbauen und verbessern. Auch hofft man in allen deutschen Bundesländern -> dass dem CDU-Politiker und Bundes-Minister ->
JENS SPAHN ->
keine weiteren Fehl-Leistungen unterlaufen und das Versagen ein Ende findet. Der CDU-Politiker muss endlich klare Voraussetzungen schaffen und außerdem für die Chancen-Gleichheit für Erkrankte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sorgen -> damit nicht aus irgendwelchen undurchsichtigen Gründen Menschen in der BRD bevorzugt werden. 7 medizinische Fach-Gesellschaften haben bereits im März 2020 eine erste Version klinisch-ethischer Empfehlungen erarbeitet. Schon Mitte April 2020 gab es dann eine 2. -> aktualisierte Fassung. Darin stehen Empfehlungen -> nach welchen Kriterien ein Behandlungs-Team in deutschen Krankenhäusern über die Priorisierung einer Patientin oder eines Patienten entscheiden sollte. Das erarbeitete Dokument mit dem Titel
Entscheidungen über die Zuteilung
intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie ->
hat nun den Status einer medizinischen S1-Leitlinie. Denn medizinische Leitlinien werden in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften -> kurz AWMF genannt -> veröffentlicht. Es gibt verschiedene Abstufungen bei Leitlinien:
S1-, über S2k- und S2e ->
bis zur höchsten
S3-Leitlinie!
S1 bedeutet -> dass eine Gruppe von medizinischen Experten Empfehlungen aussprechen -> auf die man sich in einem informellen Verfahren geeinigt hat. Für eine ->
S3-Leitlinie ->
muss alles evidenzbasiert sein und ausreichend Studien vorliegen sowie offizielle Gremien darüber beratschlagen. Die erarbeiteten Leitlinien der AWMF geben normalerweise den aktuellen Erkenntnis-Stand zu einem spezifischen Krankheitsbild wieder und kann „SO“ als Entscheidungshilfe für Ärztinnen und Ärzte -> die Behandlungen planen -> dienlich sein. Diese Leitlinien sind keine Gesetze und auch in diesem Sinne juristisch nicht bindend. Allerdings kommt eine gute Leitlinie der Abbildung des medizinischen Standards nahe -> der wiederum für Ärztinnen und Ärzte verbindlich und rechtlich relevant ist. Die Triage-Empfehlungen bedeuten -> dass das medizinische Personal ihnen im Ernstfall folgen sollte. Damit man sich eventuell im Klage-Fall vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen kann. Von der Bundesregierung sowie von den Regierungen in den 16 Bundesländern der BRD dürfte es keine zusätzlichen Vorgaben geben. Das noch gültige deutsche Grundgesetz verbietet dem Staat die Festlegung von solchen Richtlinien -> denn die in Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes festgeschriebene Würde des Menschen untersagt es der Politik -> in diesem Bereich einzugreifen.
Übrigens….
….das hat das Bundesverfassungsgericht im August 2020
auch noch einmal bestätigt!
Prinzipiell müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in jede medizinische Behandlung einwilligen. Das kann man zum Beispiel im Rahmen einer Patienten-Verfügung festlegen -> wenn eine eigene Entscheidung nicht mehr getroffen werden kann.
Übrigens….
…. die Empfehlungen der Fachgesellschaften beziehen sich nicht nur auf COVID-19-PATIENTINNEN und COVID-19-PATIENTEN.
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