Schachmatt den Steueroasen
Das EU-Kunstgebilde ist eine Kombination der vereinigten Inkompetenz. Dies zeigt sich besonders deutlich in der Steuerpolitik -> denn viele EU-Mitgliedsstaaten halten die Steueroasen noch immer am Leben. Damit öffnet man ->
TÜR und TOR zur Steuerflucht ->
für global tätige Mega-Konzerne. Gleichzeitig wird durch die Steuerflucht von global tätigen Mega-Konzernen der Steuerdruck auf Arbeiter, Angestellte, Handwerker, Freiberufler, Selbständige und national tätige Unternehmen unnötig erhöht. Dabei wäre es „so“ einfach eine echte Steuer-Gerechtigkeit zu schaffen.
Wenn man es wirklich wollte!
Das Koeffizient-Prinzip:
Schachmatt den Steueroasen!
Bei internationalen Konzernen bestehen aufgrund der üblichen Vertragsfreiheit, der Globalisierung der Märkte, der Konkurrenz um Betriebsstandorte und dem leidigen Thema ->
Steueroasen ->
mit den beteiligten EU-Mitgliedsstaaten Streit über die Höhe der Steuern und deren angemessenen Aufteilung zwischen den einzelnen Staaten. Bei Konzernen wird der Konzernabschluss durch eine horizontale Konsolidierung der einzelnen Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erstellt. Bei der Konsolidierung der Einzelabschlüsse zu einem Konzernabschluss werden die so genannten Innenumsätze gegeneinander zu -> NULL -> aufsaldiert, so dass kumuliert nur noch die Außenumsätze und Außenaufwendungen des gesamten Konzerns ausgewiesen werden. Nach dem so genannten ->
Betriebsstätten-Prinzip ->
hat das Land die Steuerhoheit, in dem die Konzerntochter ihre Betriebsstätte unterhält. Bei rein national tätigen Unternehmen ergeben sich derartige Problemstellungen nicht. Beispielsweise lassen sich mit der Abrechnung von internen Verrechnungspreisen, Lizenzgebühren und Zinsvereinbarungen -> so genannte Innenumsätze -> Gewinne aufgrund der Vertragsfreiheit innerhalb eines internationalen Konzerns verlagern, die zu einer Verzerrung der Steuerfestsetzung zwischen den einzelnen Ländern, in denen der Konzern einer Betriebsstätte oder eine Vertriebsstätte unterhält, führen können. Da sich Steueroasengesellschaften und Briefkastenfirmen oftmals in den gleichen Regionen der Welt befinden, ist die Grenze zwischen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung nicht immer eindeutig zu finden. Von Briefkastenfirmen werden die Geschäftsvorfälle in der Regel außerhalb einer offiziellen Bilanzierung abgewickelt. Löst man sich von diesem ->
Betriebsstätten-Prinzip ->
und ersetzt es durch ein Koeffizient-Prinzip, könnte international eine harmonische Regelung zur angemessenen Festsetzung von Steuern und ausgewogenen Verteilung und Zuordnung der Konzerngewinne auf die einzelnen Länder gefunden werden. Notwendige Kennzahlen und Parameter für ein Koeffizient-Prinzip sind eindeutig und einfach aus den Jahresabschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften abzuleiten. Würden zum Beispiel der realisierte Umsatz in den einzelnen Steuererhebungsländern und die entstandenen Personalkosten in den einzelnen Steuererhebungsländern zu einer Kennzahl zusammengefasst und diese in Relation gesetzt, könnte hieraus ein Koeffizient ermittelt werden, in welcher Höhe jedes Steuererhebungsland am Gesamtergebnis des Konzerns prozentual beteiligt wird. Länder, in denen keine Betriebsstätte und Vertriebsstätte unterhalten werden, bleiben ebenso wie bei dem Betriebsstätten-Prinzip außen vor. Die Zerlegung des Konzernergebnisses auf die einzelnen Steuererhebungsländer kann durch eine einheitliche und gesonderte Zerlegungserklärung der Konzernmutter erfolgen. Die ->
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ->
die handelsrechtlich den Konzernabschluss prüft, kann einheitlich für alle beteiligten Tochtergesellschaften und Steuererhebungsländer die Grundlagen der Zerlegungserklärung über den Ertrag des Konzernes gegenüber den berechtigten Ländern testieren und prüfen. Um die handelsrechtliche Lizenz zur Prüfung von Jahresabschlüssen nicht zu gefährden, werden die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Prüfung und Testierung der steuerlichen Zerlegungserklärung auf entsprechende Sorgfalt achten. Hierzu folgendes Beispiel eines internationalen Konzerns mit Betriebsstätten in verschiedenen Ländern mit den notwendigen Kennzahlen für ein Koeffizientprinzip:
Euro Euro Euro
Gewinn Umsatz Personalkosten
Land A: 50.000 100.000 30.000
Land B: – 20.000 300.000 20.000
Land C: 60.000 0 0
Gesamt: 90.000 400.000 50.000
Zuordnung Gewinn und Steuern nach dem Betriebsstätten-Prinzip:
Euro Prozent Euro
Gewinn Steuern Steuern
Land A: 50.000 15,0 7.500
Land B: – 20.000 30,0 0
Land C: 60.000 1,0 600
Gesamt: 90.000 9,0 8.100
Zuordnung Gewinnanteile nach dem Koeffizientprinzip:
Euro Euro Euro Prozent Euro
Umsatz Personalkosten Kennzahl Koeffizient Gewinnanteil
Land A: 100.000 30.000 130.000 28,89 26.000
Land B: 300.000 20.000 320.000 71,11 64.000
Land C: 0 0 0 0,00 0
Gesamt: 400.000 50.000 450.000 100,00 90.000
Zuordnung Gewinn und Steuern nach dem Koeffizientprinzip:
Euro Prozent Euro
Gewinn Steuern Steuern
Land A: 26.000 15,0 3.900
Land B: 64.000 30,0 19.200
Land C: 0 1,0 0
Gesamt: 90.000 25,7 23.100
Unschwer zu erkennen ist, dass es sich bei dem Land C um eine Steueroase handelt. Einer gesteuerten Optimierung der Konzernsteuerquote -> im Beispiel von 25,7 % auf 9,0 % -> wären bei einem Koeffizientprinzip natürliche Grenzen gesetzt. Bei fehlenden Außenumsätzen und fehlenden originären Personalkosten sind den Steueroasen keine Gewinnanteile zuzurechnen, da die gesamten Innenumsätze auch bei der Konsolidierung im Konzernabschluss nicht mehr erscheinen. Das ist der beste Beweis dafür, dass die Gründung einer Gesellschaft in einer Steueroase nicht wirtschaftlichen Zwecken, sondern der Steuervermeidung dienen. Das originäre Zahlenwerk aus den nationalen einzelnen Jahresabschlüssen lässt sich nur sehr schwer verfälschen. Deshalb kann die übliche Praxis der bisherigen handelsrechtlichen Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse von internationalen Konzernen unverändert bestehen bleiben, wenn diese für Zwecke der Festsetzung von Ertragssteuern nicht mehr bindend sind. An die Stelle des Betriebsstätten-Prinzips brauchte nur das Koeffizient-Prinzip zu treten. Nach dem statistischen Gesetz der großen Zahlen liegt dem Koeffizient-Prinzip die Annahme zugrunde, dass unter einer einheitlichen Leitung des Konzerns alle Konzerntöchter in allen Ländern gleichermaßen erfolgreich wirtschaften. Für die beteiligten Länder bedeutet das Koeffizient-Prinzip ein „Geben“ und ein „Nehmen“. Für Steueroasen bedeutet das ->
Koeffizient-Prinzip ->
das absolute AUS. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble widersetzte sich zum Beispiel Vorschlägen des neuen US-Präsidenten Donald Trump und sagte, dass er am dem international vereinbarten und bewährten Betriebsstätten-Prinzip festhalten will. Eine Vermutung, dass Schäuble -> aus welchen Gründen auch immer -> die volksschädliche und volksfeindliche „kreative“ Steuervermeidungsstrategie internationaler Konzerne weiterhin tolerieren möchte -> ist deshalb denkbar. Der besondere Charme des ->
Koeffizient-Prinzips ->
liegt darin begründet, dass die Kennzahlen in der Zerlegungserklärung belastbar sind und sich einer gesonderten Außenprüfung durch einen Finanzbeamten entschließen. Die originären Daten aus den Außenbeziehungen der Tochtergesellschaften zu Dritten, die für die Kennzahlen zur Berechnung des Koeffizienten notwendig sind, lassen sich kaum manipulieren. Im EU-Kunstgebilde lassen sich zum Beispiel über Luxemburg, Niederlande, Großbritannien und Irland völlig LEGALE Steueroasengesellschaften gründen. Das Koeffizient-Prinzip würde zum Beispiel die US-Giganten Amazon, Google und Microsoft an die Grenzen des Machbaren führen. National hat sich in Deutschland das ->
Koeffizient-Prinzip ->
bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages auf die verschiedenen Gemeinden bereits seit Jahrzehnten bewährt. Auch in Deutschland gab es mit der 46-Seelen-Gemeinde ->
Norderfriedrichskoog ->
eine Steueroase. Dieser Ort in Niedersachsen hatte keine Gewerbesteuer erhoben. Für die mehr als 500 Gesellschaften -> darunter auch Tochtergesellschaften von Unilever, Deutsche Bank und Lufthansa -> gab es mehr Briefkästen als Einwohner. Die verantwortlichen Finanzminister in den EU-Mitgliedsstaaten brauchten sich weltweit mit einem Koeffizient-Prinzip nicht mehr von den internationalen Konzernen durch das Modell ->
STEUER-OASE ->
am Nasenring durch die Manege führen lassen. Man brauchte beispielsweise in Deutschland nur die bestehenden Gesetze konsequent anwenden und hätte sofort eine gigantische Steuerflut in den Staatskassen. Dies wirft natürlich die Frage auf: Warum plädieren SPD, GRÜNE, LINKE, CDU, CSU und FDP -> oder auch die AfD -> nicht für die konsequente Anwendung des ->
Koeffizient-Prinzips?
Mit dem Koeffizient-Prinzip könnte man Arbeiter, Angestellte, Handwerker, Freiberufler, Selbständige sowie kleinere und mittlere national tätige Unternehmen steuerlich enorm entlasten. Gemeinsam mit der -> vom DRSB seit Jahren geforderten -> Börsenumsatzsteuer könnte sich der CDUler Wolfgang Schäuble vor Steuereinnahmen kaum noch retten. Deutschland könnte endlich seine extrem hohe Staatsverschuldung tilgen und wieder mehr Geld in die Infrastruktur unseres Landes investieren. Auf die unsinnige Privatisierung vom Staatsaufgaben sowie auf den Verkauf von Volkseigentum könnte Deutschland völlig verzichten.
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