Sonderinfobrief – 09. November 2016 / Vorboten von Ceta und TTIP!

Vorboten von Ceta und TTIP!

Sicherlich gibt es in den 28 EU-Mitgliedsstaaten auch noch viele Menschen -> die Freihandelsabkommen für sinnvoll und nützlich halten. Die Einwohner von Florenz dürften demnächst nicht mehr dazu gehören. McDonald’s beabsichtigt -> auch ohne Ceta oder TTIP -> die Stadt Florenz auf rund 17,8 Millionen Euro Schadenersatz zu verklagen. Denn die Stadtväter von Florenz möchten keine McDonald’s-Filiale an ihrem berühmten Domplatz haben. Dario Nardella -> der Bürgermeister von Florenz -> hatte im Juni 2016 McDonald’s die Genehmigung zur Eröffnung einer Filiale an der berühmten Piazza del Duomo verweigert. Die Hauptstadt der Toskana beruft sich auf das UNESCO-Weltkulturerbe sowie auf traditionelle italienische Gewerbe und Kost. Besonders in der Nähe der Kathedrale Santa Maria del Fiore mit ihrer ->

charakteristischen Kuppel ->

als ein markantes Wahrzeichen von Florenz möchte man kein US-amerikanisches Fastfood-Unternehmen sehen. Denn die Altstadt von Florenz -> in der auch der Domplatz liegt -> gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Bürgermeister Nardella betonte mehrfach, dass man in Florenz nicht grundsätzlich etwas gegen McDonald’s hat. Die US-Fastfood-Kette hat an anderen Plätzen in der Stadt mehrere Filialen. Aber -> McDonald’s möchte eine Filiale am Domplatz haben und hatte das Verkaufskonzept bereits angepasst. Die historischen Gefühle der Einwohner von Florenz interessieren die Manager der US-Fastfood-Kette nicht. Deshalb hat McDonald’s am 07. November 2016 die Stadt Florenz beim zuständigen Verwaltungsgericht auf ->

17,8 Millionen Euro Schadenersatz ->

verklagt. Gäbe es schon Ceta oder TTIP hätte die US-Fastfood-Kette -> auch ohne Klage vor einem ordentlichen Gericht -> extrem große Chancen auf den Erhalt der geforderten Schadenssumme. Oder auf den sofortigen Erhalt der Genehmigung für den gewünschten Standort, denn gemäß den diversen Medienberichten hat die US-Fastfood-Kette ein spezielles Konzept entwickelt, das an die Vorschriften der toskanischen Hauptstadt Florenz angepasst sein soll. Denn seit Januar 2016 müssen alle Restaurant-Betriebe in der Altstadt von Florenz typische Produkte der Stadt oder aus der Region verwenden und anbieten. Hamburger mit Pommes gehören nicht zu der traditionellen Kost in Italien. Das rücksichtslose Vorpreschen der US-Fastfood-Kette zeigt aber in aller Deutlichkeit, was den Städten und Gemeinden in allen EU-Mitgliedsstaaten bevorstehen wird -> wenn beispielsweise Ceta demnächst RECHTSKRAFT erlangen sollte oder TTIP nach den geplanten ->

NACHVERHANDLUNGEN ->

zwischen den USA und dem im Sterben liegenden Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft abgeschlossen wird. Dann geht es erst „so“ RICHTIG zur Sache!

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