Schafft sich die EU selbst ab?
Das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft will ab 2035 alle neuen Automobile mit Benzin- und Diesel-Motoren verbieten lassen. Doch für Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer könnte das AUS womöglich schon in diesem Jahr kommen und zwar per Zwangsanordnung.
Denn man plant in Brüssel und Straßburg für Diesel-PKW
mit Euro-5- und Euro-6-Diesel-Motoren eine Zwangs-Stilllegung!
Der FDPler und amtierende deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
schrieb deshalb vor 3 Monaten einen Brief an die EU-Kommission. Der amtierende deutsche Verkehrsminister warnte in dem Brief vor der Stilllegung von Millionen Diesel-Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Journalistinnen und Journalisten der ->
BILD-ZEITUNG ->
berichteten zuerst darüber. Der Grund ist ein derzeit vor dem europäischen Gerichtshof verhandeltes Verfahren gegen den deutschen Automobil-Konzern ->
MERCEDES ->
in Rechtssachen C-251/23 und C-308/23. Es geht dabei unter anderem um die Rechtmäßigkeit der „SO“ genannten ->
THERMO-FENSTER!
Denn der Europäische Gerichtshof -> kurz EuGH genannt -> mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft auch ->
EUROPÄISCHE UNION ->
oder EU genannt.
Übrigens….
…. nur zur Erinnerung -> der EuGH wurde im Jahr 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl -> kurz EGKS genannt -> gegründet und nahm im Jahr 1953 seine Arbeit auf. Der EuGH war zunächst nur für Streitigkeiten innerhalb des EGKS-Vertrages zuständig. Nach Gründung der ->
EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ->
kurz EWG genannt -> und der Europäischen Atomgemeinschaft -> kurz EAG oder EURATOM genannt -> durch die Römischen Verträge von 1957 war der EuGH als gemeinsames Organ der Gemeinschaften für sämtliche Streitigkeiten aufgrund der 3 Verträge zuständig. Im Jahr 1989 wurde zur Entlastung des EuGH das Gericht Erster Instanz -> kurz als GEI bezeichnet -> mit dem Vertrag von Lissabon 2008 wurde dieses Gericht in Gericht der Europäischen Union -> kurz EuG genannt -> umbenannt. Zwischen Anfang November 2004 und dem 01. September 2016 bestand darüber hinaus das Gericht für den öffentlichen Dienst als Fachgericht -> das vom Europäischen Gericht die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamtinnen und Beamten oder sonstigen Bediensteten bis zu seiner Auflösung übernahm. Seit dem Vertrag von Lissabon 2009 trat die ->
EUROPÄISCHE UNION ->
an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft. Da war der EGKS-Vertrag bereits 2002 ausgelaufen. Der EuGH ist seit dem 01. Dezember 2009 als eine gemeinsame Einrichtung der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und zur Auslegung des Rechts dieser beiden Organisationen zuständig. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 EUV soll der EuGH die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge sichern. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er den Gerichtshof der Europäischen Union -> der im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt. Der EuGH ließ gemäß diverser europäischer Medien durchblicken -> dass die im November 2024 anstehende Entscheidung dazu führen würde -> dass die Genehmigung zahlreicher älterer Dieselfahrzeuge illegal erteilt wurde.
Das gesamte Themen-Bereich ist nicht neu!
In dem Minister-Brief -> der FOCUS online vorlag -> warnt der deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg vor den erheblichen Konsequenzen für Millionen Autobesitzerinnen und Autobesitzer in der Bundesrepublik Deutschland. Denn ein zu erwartender Urteils-Spruch des EuGHs könnte zu einer einschneidenden finanziellen und wirtschaftlichen Bedrohung für Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger werden. Denn ihre Automobile mit Euro-5- und Euro-6-Diesel-Motoren könnten noch in diesem Jahr verboten werden. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg möchten nun rückwirkend aktuelle Abgastests für ältere Fahrzeuge mit Diesel-Motoren anwenden. Man besteht zu Beispiel darauf -> dass für ältere Euro 5- und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge nicht die damals gültigen Zulassungskriterien nach dem
NEFZ-Zyklus für Abgastests ->
gelten sollen -> sondern man rückwirkend die jüngere Vorschriften anwenden nach dem WLTP-Verfahren anwenden will. Das WLTP-Verfahren beinhaltet unter anderem den „SO“ genannten ->
RDE-Test ->
also Abgastests im realen Verkehr. Nur neuere Diesel-Motoren der Abgas-Norm Euro 6d sind nach diesem RDE-Test geprüft. Die Konsequenz dieser Rechtsauffassung von verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg könnte sein -> dass man die Zulassung für Euro 5-Dieselfahrzeuge und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge unverzüglich entziehen müsste.
Alle Automobile mit dieser
Motoren-Technik
müssten also sofort stillgelegt werden!
In seinem Brief beschreibt der FDPler und amtierende deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
welche Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland eine Stilllegung drohen würde.
4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeuge!
3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeuge!
Das wäre für 8,2 Millionen Bundesbürgerinnen und
Bundesbürger ein finanzielles und wirtschaftliches Desaster!
In einem ausführlichen Hintergrundbericht des Deutschen Verkehrsministeriums wird beschrieben -> warum es für alte Dieselfahrzeuge völlig unmöglich ist -> nach den neuen Kriterien zugelassen zu werden. Denn das NEFZ-Verfahren simuliert einen Fahrzyklus nach Kaltstart und somit unter Berücksichtigung der Aufwärm-Phase des Motors beginnend mit einer simulierten Fahrt im urbanen Bereich mit anschließendem kurzen Überland- und Autobahnanteil. Die Grenzwerte werden dabei auf die gefahrene Fahrstrecke von 11 Kilometer gemittelt angewendet. Das bedeutet aber auch -> dass nicht in jeder Situation des NEFZ der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist -> denn es handelt sich um einen gemittelten Wert. Denn aufgrund natürlicher physikalischer Abläufe innerhalb des Test-Zyklus finden erhebliche Schwankungen statt. So verhält sich ein Diesel-Motor beispielsweise bei längeren Autobahnfahrten aus physikalischen Gründen vollkommen anders als bei städtischen Kurz-Fahrten. Die EU-Kommission hat nun eine gegenteilige Auffassung vertreten und deutlich geäußert -> dass die Schadstoff-Grenzwerte auch außerhalb der Betriebs- und Umgebungsbedingungen des NEFZ und zwar für jede Fahrsituation gelten würden. Damit man eine Stilllegung von ->
4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeugen
und von
3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeugen ->
noch rechtzeitig verhindern kann forderte der FDPler und amtierende deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
noch vor dem im November 2024 anstehenden Urteil des EuGHs eine Klarstellung -> dass das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft nicht neue Abgasvorschriften rückwirkend auf Fahrzeuge anwenden wird -> deren Typ-Zulassung zum Teil weit länger als 10 Jahre zurückliegt. Denn auch für die neuen EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare wäre eine Stilllegung von ->
4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeugen
und von
3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeugen ->
in der Bundesrepublik Deutschland ein unvorstellbares politisches Desaster und Versagen -> denn es wäre auch organisatorisch kaum durchführbar. Das Hauptproblem in der Bundesrepublik Deutschland ist zudem -> dass immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger schon länger einen Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem EU-Kunstgebilde und aus der EURO-Gemeinschaftswährung für längst überfällig und für zwingend notwendig halten. Deshalb übt die Regierungs-Partei FDP auch sehr scharfe Kritik an der deutschen CDU-Politikerin und amtierenden EU-Kommissions-Präsidentin ->
URSULA VON DER LEYEN!
Auch kritisiert die FDP noch immer -> dass das EU-Kunstgebilde bekanntlich ab 2035 alle neuen Automobile mit Benzin- und Diesel-Motoren -> sowie alle Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieben verbieten will. Nicht nur Politikerinnen und Politiker aus der FDP bemängeln -> dass die EU-Kommission offenbar gar nicht die Absicht hat -> das „SO“ bezeichnete ->
VERBRENNER-AUS ->
für enorm viele Millionen Menschen in den 27 EU-Mitgliedstaaten zu verhindern. Die EU-Kommission betreibt mit ihren unverantwortlichen Positionen -> die fern von allen Volkswünschen und von der Realität sind -> die Enteignung von unzähligen Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern. Wie bereits seit einigen Wochen von diversen Medien berichtet wird -> soll das erwartete EuGH-Urteil vermutlich für die EU-Kommission in Brüssel und für die deutsche CDU-Politikerin und amtierenden EU-Kommissions-Präsidentin ->
URSULA VON DER LEYEN!
gar nicht „SO“ ungelegen kommen -> weil es eventuell sogar einen erheblichen Schub für die Elektro-Automobil-Pläne in Brüssel und Straßburg bedeuten könnte. Denn mit fairen und demokratischen politischen Mitteln und Methoden werden die kruden Pläne für die Elektro-Mobilität im EU-Kunstgebilde höchstwahrscheinlich nie umzusetzen sein. Denn die Mehrheit der Käuferinnen und Käufern von Automobilen in den 27 EU-Mitgliedstaaten lehnen -> gemäß diversen veröffentlichten aktuellen Umfragen -> den Kauf von Fahrzeugen mit batterieelektrisch betriebenen Motoren rundherum massiv ab. Denn es ist schon länger glasklar -> dass auf normalem Wege die Pläne des EU-Kunstgebildes nie umsetzbar sind. Schon gar nicht für die in der Bundesrepublik Deutschland sind die -> von linksgrünen Politikerinnen, Politikern und Parteien angepeilten 15 Millionen Elektro-Automobile bis 2030 auf deutschen Straßen -> zu realisieren.
Die Brüsseler Behörde habe nicht die
Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen!
„SO“ lautet offenbar die Antwort von EU-Binnenmarkt-Kommissar ->
THIERRY BRETON ->
in einem Brief an deutschen Bundesverkehrsminister.
ZITAT / AUSZÜGE von THIERRY BRETON aus diversen deutschen Medien:
Auch wolle die Kommission keine Maßnahmen ergreifen,
die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner
Weise benachteiligen würden. Auch soll den Automobil-Herstellern
kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebürdet werden.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Dieser Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Aus dem deutschen Bundesverkehrsministerium war zu hören -> dass sich der deutsche Verkehrsminister durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt sieht -> weil die EU-Kommission zwar betone -> dass sie gegenüber den Autoherstellern und den Bürgerinnen und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane.
Aber -> darum geht es aber nicht!
Denn es wäre nicht die EU-Kommission -> sondern unmissverständlich der EuGH -> der diese Desaster-Entscheidung treffen würde. Schon aus diesem Grund ist es jetzt besonders wichtig -> wie von deutschen Bundesminister Wissing vorgeschlagen -> eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen. Vielleicht beschleunigt das EuGH-Urteil auch den Wunsch der Mehrheit von 450 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nach baldiger Beendigung des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft und nach Beendigung der EURO-Gemeinschaftswährung.
Unverhofft kommt oft!
Übrigens….
…. nur zur gefälligen Information: Der ADAC betonte -> die betroffenen 8,2 Millionen Fahrzeuge seien ordnungsgemäß zugelassen worden. Änderungen im Messverfahren bei der Typ-Genehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.
Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund ABWEGIG!
ZITAT / AUSZÜGE von der Präsidentin des Verbands
der Deutschen Automobilindustrie HILDEGARD MÜLLER:
Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe
wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots
und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
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Das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft will ab 2035 alle neuen Automobile mit Benzin- und Diesel-Motoren verbieten lassen. Doch für Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer könnte das AUS womöglich schon in diesem Jahr kommen und zwar per Zwangsanordnung.
Denn man plant in Brüssel und Straßburg
für Diesel-PKW mit Euro-5- und Euro-6-Diesel-Motoren eine Zwangs-Stilllegung!
Der FDPler und amtierende deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
Schrieb deshalb vor 3 Monaten einen Brief an die EU-Kommission. Der amtierende deutsche Verkehrsminister warnte in dem Brief vor der Stilllegung von Millionen Diesel-Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Journalistinnen und Journalisten der ->
BILD-ZEITUNG ->
berichteten zuerst darüber. Der Grund ist ein derzeit vor dem europäischen Gerichtshof verhandeltes Verfahren gegen den deutschen Automobil-Konzern ->
MERCEDES ->
In Rechtssachen C-251/23 und C-308/23. Es geht dabei unter anderem um die Rechtmäßigkeit der „SO“ genannten ->
THERMO-FENSTER!
Denn der Europäische Gerichtshof -> kurz EuGH genannt -> mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft auch ->
EUROPÄISCHE UNION ->
oder EU genannt.
Übrigens….
…. nur zur Erinnerung -> der EuGH wurde im Jahr 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl -> kurz EGKS genannt -> gegründet und nahm im Jahr 1953 seine Arbeit auf. Der EuGH war zunächst nur für Streitigkeiten innerhalb des EGKS-Vertrages zuständig. Nach Gründung der ->
EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ->
kurz EWG genannt -> und der Europäischen Atomgemeinschaft -> kurz EAG oder EURATOM genannte -> durch die Römischen Verträge von 1957 war der EuGH als gemeinsames Organ der Gemeinschaften für sämtliche Streitigkeiten aufgrund der 3 Verträge zuständig. Im Jahr 1989 wurde zur Entlastung des EuGH das Gericht Erster Instanz -> kurz als GEI bezeichnet -> mit dem Vertrag von Lissabon 2008 wurde dieses Gericht in Gericht der Europäischen Union -> kurz EuG genannt -> umbenannt. Zwischen Anfang November 2004 und dem 01. September 2016 bestand darüber hinaus das Gericht für den öffentlichen Dienst als Fachgericht -> das vom Europäischen Gericht die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Beamtinnen und Beamten oder sonstigen Bediensteten bis zu seiner Auflösung übernahm. Seit dem Vertrag von Lissabon 2009 trat die ->
EUROPÄISCHE UNION ->
an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft. Da der EGKS-Vertrag war bereits 2002 ausgelaufen war -> ist der EuGH seit dem 01. Dezember 2009 als eine gemeinsame Einrichtung der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und zur Auslegung des Rechts dieser beiden Organisationen zuständig. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 EUV soll der EuGH die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge sichern. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er den Gerichtshof der Europäischen Union -> der im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt. Der EuGH ließ gemäß diverser europäischer Medien durchblicken -> dass die im November 2024 anstehende Entscheidung dazu führen würde -> dass die Genehmigung zahlreicher älterer Dieselfahrzeuge illegal erteilt wurde.
Das gesamte Themen-Bereich ist nicht neu!
In dem Minister-Brief -> der FOCUS online vorlag -> warnt der deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg vor den erheblichen Konsequenzen für Millionen Autobesitzerinnen und Autobesitzer in der Bundesrepublik Deutschland. Denn ein zu erwartender Urteils-Spruch des EuGHs könnte zu einer einschneidenden wirtschaftlichen Bedrohung für Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger werden. Denn ihre Automobile mit Euro-5- und Euro-6-Diesel-Motoren könnten noch in diesem Jahr verboten werden. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg möchten nun rückwirkend aktuelle Abgastests für ältere Fahrzeuge mit Diesel-Motoren anwenden. Man besteht zu Beispiel darauf -> dass für ältere Euro 5- und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge nicht die damals gültigen Zulassungskriterien nach dem
NEFZ-Zyklus für Abgastests ->
gelten sollen -> sondern man rückwirkend die jüngere Vorschriften anwenden nach dem WLTP-Verfahren anwenden will. Das WLTP-Verfahren beinhaltet unter anderem den „SO“ genannten ->
RDE-Test ->
also Abgastests im realen Verkehr. Nur neuere Diesel-Motoren der Abgas-Norm Euro 6d sind nach diesem RDE-Test geprüft. Die Konsequenz dieser Rechtsauffassung von verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Brüssel und Straßburg -> dass man die Zulassung für Euro 5-Dieselfahrzeuge und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge unverzüglich entziehen müsste.
Alle Automobile mit dieser
Motoren-Technik müssten also sofort stillgelegt werden!
In seinem Brief beschreibt der FDPler und amtierende deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
welche Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland eine Stilllegung drohen würde.
4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeuge!
3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeuge!
Das wäre für 8,2 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ein finanzielles und wirtschaftliches Desaster!
In einem ausführlichen Hintergrundbericht des Deutsche Verkehrsministeriums wird beschrieben -> warum es für alte Dieselfahrzeuge völlig unmöglich ist -> nach den neuen Kriterien zugelassen zu werden. Denn das NEFZ-Verfahren simuliert einen Fahrzyklus nach Kaltstart und somit unter Berücksichtigung der Aufwärm-Phase des Motors beginnend mit einer simulierten Fahrt im urbanen Bereich mit anschließendem kurzen Überland- und Autobahnanteil. Die Grenzwerte werden dabei auf die gefahrene Fahrstrecke von 11 Kilometer gemittelt angewendet. Das bedeutet aber auch -> dass nicht in jeder Situation des NEFZ der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist -> denn es handelt sich um einen gemittelten Wert. Denn aufgrund natürlicher physikalischer Abläufe innerhalb des Test-Zyklus finden erhebliche Schwankungen statt. So verhält sich ein Diesel-Motor beispielsweise bei längeren Autobahnfahrten aus physikalischen Gründen vollkommen anders als bei städtischen Kurz-Fahrten. Die EU-Kommission hat nun eine gegenteilige Auffassung vertreten und deutlich geäußert -> dass die Schadstoff-Grenzwerte auch außerhalb der Betriebs- und Umgebungsbedingungen des NEFZ und zwar für jede Fahrsituation gelten würden. Damit man eine Stilllegung von ->
4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeugen
und von
3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeugen ->
noch rechtzeitig zu verhindern ist forderte der FDPler und amtierende deutsche Verkehrsminister ->
VOLKER WISSING ->
noch vor dem im November 2024 anstehenden Urteil des EuGHs eine Klarstellung -> dass das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft nicht neue Abgasvorschriften rückwirkend auf Fahrzeuge anwenden wird -> deren Typ-Zulassung zum Teil weit länger als 10 Jahre zurückliegt. Denn auch für die neuen EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare wäre eine Stilllegung von ->
4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeugen
und von
3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeugen ->
in der Bundesrepublik Deutschland ein unvorstellbares politisches Desaster und Versagen -> denn es wäre auch organisatorisch kaum durchführbar. Das Hauptproblem in der Bundesrepublik Deutschland ist zudem -> dass immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger schon länger einen Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem EU-Kunstgebilde und aus der EURO-Gemeinschaftswährung für längst überfällig und für zwingend notwendig halten. Deshalb übt die Regierungs-Partei FDP auch sehr scharfe Kritik an der deutschen CDU-Politikerin und amtierenden EU-Kommissions-Präsidentin ->
URSULA VON DER LEYEN!
Auch kritisiert die FDP noch immer -> dass das EU-Kunstgebilde bekanntlich ab 2035 alle neuen Automobile mit Benzin- und Diesel-Motoren sowie alle Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieben verbieten will. Nicht nur Politikerinnen und Politiker aus der FDP bemängeln -> dass die EU-Kommission offenbar gar nicht die Absicht hat -> das „SO“ bezeichnete ->
VERBRENNER-AUS ->
für enorm viele Millionen Menschen in den 27 EU-Mitgliedstaaten zu verhindern. Die EU-Kommission betreibt mit ihren unverantwortlichen Positionen -> die fern von allen Volkswünschen und von der Realität sind -> die Enteignung von unzähligen Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern. Wie bereits seit einigen Wochen von diversen Medien berichtet wird -> soll das erwartete EuGH-Urteil vermutlich für die EU-Kommission in Brüssel und für die deutsche CDU-Politikerin und amtierenden EU-Kommissions-Präsidentin ->
URSULA VON DER LEYEN!
gar nicht „SO“ ungelegen kommen -> weil es eventuell sogar einen erheblichen Schub für die Elektro-Automobil-Pläne in Brüssel und Straßburg bedeuten könnte. Denn mit fairen und demokratischen politischen Mitteln und Methoden werden die kruden Pläne für die Elektro-Mobilität höchstwahrscheinlich nie umzusetzen sein. Denn die Mehrheit der Käuferinnen und Käufern von Automobilen in den 27 EU-Mitgliedstaaten lehnen -> gemäß diversen veröffentlichten Umfragen -> den Kauf von Fahrzeugen mit batterieelektrisch betriebenen Motoren rundherum massiv ab. Denn es ist schon länger glasklar -> dass auf normalem Wege die Pläne des EU-Kunstgebildes nie umsetzbar sind. Schon gar nicht für die in der Bundesrepublik Deutschland von linksgrünen Politikerinnen, Politikern und Parteien angepeilten 15 Millionen Elektro-Automobile bis 2030 auf deutschen Straßen.
Die Brüsseler Behörde habe nicht
die Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen!
„SO“ lautet offenbar die Antwort von EU-Binnenmarkt-Kommissar ->
THIERRY BRETON ->
in einem Brief an deutschen Bundesverkehrsminister.
ZITAT / AUSZÜGE von THIERRY BRETON aus diversen deutschen Medien:
Auch wolle die Kommission keine
Maßnahmen ergreifen, die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden. Auch soll den Automobil-Herstellern kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebürdet werden.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Dieser Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Aus dem deutschen Bundesverkehrsministerium war zu hören -> dass sich der deutsche Verkehrsminister sehe sich durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt -> weil die EU-Kommission zwar betone -> dass sie gegenüber den Autoherstellern und den Bürgerinnen und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane.
Darum geht es aber nicht!
Denn es wäre nicht die EU-Kommission -> sondern unmissverständlich der EuGH -> der diese Desaster-Entscheidung treffen würde. Schon aus diesem Grund ist es jetzt besonders wichtig -> wie von deutschen Bundesminister Wissing vorgeschlagen -> eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen. Vielleicht beschleunigt das EuGH-Urteil auch den Wunsch der Mehrheit von 450 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nach baldiger Beendigung des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft und nach Beendigung der EURO-Gemeinschaftswährung.
Unverhofft kommt oft!
Übrigens….
…. Nur zur gefälligen Information: Der ADAC betonte -> die betroffenen Fahrzeuge seien ordnungsgemäß zugelassen worden. Änderungen im Messverfahren bei der Typ-Genehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.
Eine Betriebsuntersagung sei
vor diesem Hintergrund ABWEGIG!
ZITAT / AUSZÜGE von der Präsidentin des Verbands
der Deutschen Automobilindustrie HILDEGARD MÜLLER:
Rückwirkende Anwendungen neuer
Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
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