schreiben von martin biesel vom 17082005


Schreiben von Martin Biesel vom 17.08.2005

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Martin Biesel

 

Leiter des Büros

Dr. Guido Westerwelle, MdB

 

Herrn

Udo Piasetzky

Vorstandsvorsitzenden

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Rudolf‑Lensing‑Ring 75

40670 Meerbusch

 

Berlin, 17. August 2005 mk

 

Sehr geehrter Herr Piasetzky,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Juli 2005. Mit Interesse habe ich Ihre Anregungen und Ihren Reformvorschlag für das Altersvermögensgesetz gelesen. Viele Ihrer Forderungen sind deckungsgleich mit denen der FDP.

 

Wie auch Ihr Konzept zielt das der FDP darauf ab, einer generationengerechten und wirtschaftverträglichen Rentenpolitik zu entsprechen. Die arbeitende und jüngere Generation darf und kann nicht mit übermäßigen Beiträgen belastet werden. Wie Sie ebenfalls aufzeigen, kann die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung aufgrund steigender Rentnerzahlen und Rentenbezugsdauer bei gleichzeitig sinkender Anzahl von Beitragszahlern in Zukunft nur noch eine Basissicherung bieten.

 

Die Basissicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung muß folglich stärker als heute durch private und betriebliche Vorsorge zur Lebensstandardsicherung ergänzt werden. Zur Förderung der individuellen Altersvorsorge schlagen wir die Einführung eines individuellen, vererbbaren Altersvorsorgekontos vor, in dem betriebliche und private Altersvorsorge zusammengefaßt werden. Dann muß für alle Vorsorgeprodukte nur noch ein Förderungsantrag gestellt werden. Zugleich kann das Altersvorsorgekonto bei Berufswechsel vom Erwerbstätigen mitgenommen werden und erhöht somit die Flexibilität der Altersvorsorge.

 

Als Kriterium für die Förderfähigkeit von Altersvorsorge soll statt der gegenwärtig komplizierten Kriterien eine praktikable Zweckbestimmung für die Altersvorsorge ausreichen, nämlich Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr und Nominalwertgarantie der eingezahlten Beiträge. Die Arbeitnehmer sollten über das Jahr 2008 hinaus einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten des individuellen Alters‑vorsorgekontos geltend machen können. Kindererziehungsleistungen sollen künftig stärker in der individuellen Vorsorge als in der gesetzlichen Rente gefördert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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