schreiben an die rheinische post vom 31032006

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

 

DRSB e.V. Rudolf – Lensing – Ring 75 40670 Meerbusch

Frau

Dr. Antje Höning

Leiterin Sozialpolitik

c/o Rheinische Post

Rheinisch-Bergische Druckerei und Verlags-GmbH

Zülpicherstraße 10

 

D – 40196 Düsseldorf

 

Meerbusch, den 31. März 2006

 

 

Altersvorsorge, Arbeitsplätze und Familienpolitik

Unsere Telefonate am 23. März 2006

Hier: Ihr Antwortschreiben vom 28. März 2006 >< Posteingang 30. März 2006

 

 

Sehr geehrte Frau Dr. Höning,

 

zunächst bestätige ich den ordnungsgemäßen Eingang Ihres im Betreff genannten Schreibens.

 

Aus Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie gegen eine Veröffentlichung unseres Schriftwechsels keinerlei Einwände mehr haben. Das von Ihnen angekündigte Schreiben der RP-Rechtsabteilung liegt dem DRSB e.V. noch nicht vor.

 

Sollte der Verein bis zum

12. April 2006

 

keine Nachricht mehr erhalten, muß unterstellt werden, dass auch Ihre Rechtabteilung keinerlei Einwände hat.

 

Bereits mit meiner E-Mail hatte ich mein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass eine so bedeutende Tageszeitung eine gemeinsame Initiative für

 

Arbeit und Rente

nicht durchführen möchte.

 

Durchleuchtet man kritisch den Artikel 5 unseres Grundgesetzes

 

 

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
 

 

und vergleicht das Verhalten Ihrer Tageszeitung zusätzlich mit dem

 

Pressekodex

 

des Deutschen Presserats, der in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und vom Ex-Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn festgelegt wurde, verfahren Sie beim DRSB e.V. nicht nach der

 

Richtlinie 2.6 für Leserbriefe.

 

 

Vermutlich liegt Ihnen die Richtlinie nicht vor, sodass der nachfolgende Auszug auch nur zur gedanklichen Auffrischung dienen kann.

 

 

 

Pressekodex

In der Fassung vom 02. März 2005

 

Richtlinie 2.6 >< Leserbriefe

 

(1) Den Lesern sollte durch Abdruck von Leserbriefen, sofern sie nach Form und Inhalt geeignet sind, die Möglichkeit eingeräumt werden, Meinungen zu äußern und damit an der Meinungsbildung teilzunehmen. Es entspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht, bei der Veröffentlichung von Leserbriefen die publizistischen Grundsätze zu beachten.

(2) Zuschriften an Verlage oder Redaktionen können als Leserbriefe veröffentlicht werden, wenn aus Form und Inhalt erkennbar auf einen solchen Willen des Einsenders geschlossen werden kann. Eine Einwilligung kann unterstellt werden, wenn sich die Zuschrift zu Veröffentlichungen des Blattes oder zu allgemein interessierenden Themen äußert. Der Verfasser hat keinen Rechtsanspruch auf Abdruck seiner Zuschrift.

(3) Es entspricht einer allgemeinen Übung, dass der Abdruck mit dem Namen des Verfassers erfolgt. Nur in Ausnahmefällen kann auf Wunsch des Verfassers eine andere Zeichnung erfolgen. Die Presse sollte beim Abdruck auf die Veröffentlichung von Adressangaben verzichten.

Bestehen Zweifel an der Identität des Absenders, soll auf den Abdruck verzichtet werden. Die Veröffentlichung fingierter Leserbriefe ist mit der Aufgabe der Presse unvereinbar.

(4) Änderungen oder Kürzungen von Zuschriften namentlich bekannter Verfasser ohne deren Einverständnis sind grundsätzlich unzulässig. Kürzungen sind möglich, wenn die Rubrik Leserzuschriften einen ständigen Hinweis enthält, dass sich die Redaktion bei Zuschriften, die für diese Rubrik bestimmt sind, das Recht der sinnwahrenden Kürzung vorbehält. Verbietet der Einsender ausdrücklich Änderungen oder Kürzungen, so hat sich die Redaktion, auch wenn sie sich das Recht der Kürzung vorbehalten hat, daran zu halten oder auf den Abdruck zu verzichten.

(5) Alle einer Redaktion zugehenden Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

 

 

Eine genaue Analyse der zurückliegenden Monate erhärtet die DRSB-Vermutungen.

 

Da Sie dem DRSB e.V. die womöglich wahren Gründe für Ihr Verhalten vermutlich auch in Zukunft verschweigen, werden die Mitglieder und Sympathisanten des Vereins auf eine objektive Berichterstattung verzichten müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Meerbusch

 

 

 

Udo Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

 

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