DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Rentenpflicht
nur für die
„kleinen Selbständigen”?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans – Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 24. Juli 2007
Am Dienstag, den 29. Mai 2007, warnte nach langen Jahren des Schweigens selbst der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische, vor
„neuer” Altersarmut.
Rische schlug demzufolge vor, kleine Unternehmer und „Solo – Selbständige” in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend aufzunehmen, da dieser Personenkreis Arbeitnehmern quasi vergleichbar wäre.
1989 veröffentlichte der DRSB e.V. zum Thema
Altersarmut
die Studienergebnisse und informierte die Politiker aller demokratischen Parteien hierüber.
Als erster Politiker griff 17 Jahre später der Vizekanzler Franz Müntefering ( SPD ) das Thema auf und verdeutlichte im März 2006 mit seinen Warnhinweisen die drohende Altersarmut.
Danach folgte ein kurzes „aufkochen” der Problemzone, so dass jeder Politiker sich später darauf berufen kann, ebenfalls etwas zur Altersarmut gesagt zu haben.
Ohnehin hat sich bis heute kein Politiker mit dem Thema ernsthaft auseinander gesetzt.
Gemäß den DRSB – Vorschlägen im Rahmen der DRSB – Initiative 20 / 70 sollte das Umlagesystem mit einer Teilkapitalisierung in Form der
Zukunftsrücklage und Aufstockungsrücklage
gestärkt werden, damit für einige Jahrzehnte die Entwicklung der Demografie abfedert werden konnte.
Mit dem ergänzenden DRSB – Vorschlag, die
BfA und LVA zur Deutschen Rentenversicherung
zusammenzuführen, wäre eine unbürokratische und schnelle Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung damals problemlos möglich gewesen.
Die Vorschläge des DRSB e.V. wurden von Norbert Blüm nach dem beliebten Politikerspiel
„AVA”
( Abwarten – Vernebeln – Aussitzen ),
auch von seinen Nachfolgern ignoriert.
Unverdrossen schwört Norbert Blüm noch heute auf das
Phantom des Generationenvertrages
und kennt kein besseres System als das invalide Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl er vom DRSB e.V. auf gerechte und sinnvolle Auswege aus der demografischen Falle noch heute hingewiesen wird.
Der Zug der Einführung einer
Zukunftsrücklage und einer Aufstockungsrücklage
ist aufgrund untätig verlorener Zeit abgefahren und nicht mehr einzuholen.
Hinter welchem Zug der Präsident der Deutschen Rentenversicherung nunmehr hinterher rennt, wirft Rätsel nach den Gedanken des Verantwortlichen auf.
Mit Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Stunde „O” wurden nur abhängig Beschäftigte in ein Rentensystem eingebunden.
Dieses erfolgte zum Nachteil aktueller und zukünftiger Rentenbezieher leider nur in dem bekannten invaliden Umlagesystem.
Wie sollen jetzt Selbständige
auf diesen Zug aufspringen, wenn dieser längst abgefahren ist?
Vereinzelte Vorwürfe, die Bürger der neuen Bundesländer würden einseitig von der gesetzlichen Rentenversicherung partizipieren, sind nicht richtig, da in einem Umlagesystem den aktuellen Rentenbeziehern immer nur die aktuellen Beitragszahler gegenüber stehen.
Außerdem bestand in der DDR ebenfalls eine gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer.
Aus diesen Gründen ergibt sich für die Ausgangssituation der Bürger in den alten und neuen Bundesländern kein signifikanter Unterschied.
Geht man auf den neuen Vorstoß von Herbert Rische ein, so müssten bei einem Umlageverfahren den beitragspflichtigen Selbständigen ebenfalls rentenberechtigte Selbständige gegenüber stehen, die während ihrer aktiven Berufstätigkeit die gleichen Voraussetzungen für eine Aufnahme in die gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hätten.
Es müssten dann aber Rentenberechtigte
kreiert werden, die zuvor keine Beiträge eingezahlt hätten.
Würden Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung zwangsverpflichtet, ständen an der Bearbeitungsstelle für Rentenbezugsanträge die Bürger Schlange, an der Bearbeitungsstelle für Rentenbeitragserklärungen gäbe es dagegen eine „gähnende Leere”.
Wonach sollten die
Rentenversicherungsbeiträge denn auch bemessen werden?
Die korrespondierende wirtschaftliche Bemessungsgrundlage für Bruttoarbeitslohn eines Arbeitnehmers wäre der Umsatz eines Selbständigen.
Müssten Selbständige
auch dann Beiträge entrichten, wenn sie Verluste erwirtschaften?
Wer soll die Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge ermitteln und wer sollte die Antragstellung begleiten, wenn sich der von Herbert Rische angeführte Personenkreis keine Beratung von dritter Seite leisten könnte?
Könnte womöglich das Finanzamt mit zur Hilfe genommen werden?
Wird dann parallel das
Steuergeheimnis exklusiv für Selbständige aufgehoben?
Falls sich eine Rentenversicherungspflicht für den von Herbert Rische neu kreierten
„Solo – Selbständigen”
ergeben sollte, werden pfiffige potentielle Rentenbegünstigte vortragen, niemals Mitarbeiter gehabt zu haben.
Gegenteiliges wäre schwierig zu beweisen, wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen abgelaufen sind.
Der Gang nach Karlsruhe zur Prüfung von Verfassungskonformität ist somit von Anfang an vorprogrammiert.
Ähnlich unsinnige Abgrenzungskriterien kreierte bereits die Rot / Grüne Ex – Regierung für den Begünstigtenkreis der so genannten Riester – Rente
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
Beamte
und
Selbständige Landwirte.
Sollen erneut deutsche Bürger
willkürlich und wahllos in Begünstigte und Nichtbegünstigte respektive Verpflichtete und Nichtverpflichtete aufgeteilt werden?
Ursache für diese Gedankenwelt ist die fehlende Bereitschaft der Politiker, einzugestehen, in der Vergangenheit fatale Fehler gemacht zu machen.
Das Schlechte wird immer schlechter gemacht,
um den Anschein von Reformbereitschaft zu erhalten.
Bei einem positiven Denken und Handeln sind Altersvorsorge – Systeme für jeden Bürger einheitlich, sinnvoll und gerecht zu gestalten.
Schon das Bemühen, so genannte „Scheinselbständige” in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen, ist kläglich an dem bürokratischen Nonsens und an den entwürdigenden Fragen des 8-seitigen Fragebogens gescheitert und hat sich allmählich ins Nichts aufgelöst.
Soll also der neue Rische – Vorstoß nur dazu dienen,
Gelder in die leeren Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung zu pumpen?
Oder soll womöglich zu Lasten der jetzigen Beitragszahler
ein neuer Berechtigtenkreis aufgebaut werden, um die Staatskassen von anderen Verpflichtungen zu entlasten?
Von Bündnis 90 / Die Grünen wurde aktuell eine weitere sinnentleerte Diskussion angestoßen, Abgeordnete des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einzubinden.
Für alle Bürger in Deutschland
bleibt nur zu hoffen, dass ein solches Desaster nie eintreten wird.
DRSB,
mit gutem Beispiel vorangehen.
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.
