DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
„14. März 2007 in Gummersbach”
Hans – Adalbert Rürup:
„Renten nicht weiter reformieren”
von
Steuerberater Hans – Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 17. März 2007
Höchstwahrscheinlich zeigt der Kampf des DRSB e.V. für ein sinnvolles, gerechtes und nützliches Altersvorsorgesystem für alle deutschen Bürger seine Wirkung.
Mittwoch, den 14. März 2007, erklärte Prof. Dr. Dr. h.c. Hans – Adalbert Rürup
Zitat Anfang
Weitere Rentenreformen sollten nicht durchgeführt werden, stattdessen sollte das Riesterrentensystem für alle Bürger in Deutschland geöffnet werden.
Zitat Ende.
Was würde dieser Vorschlag im Einzelnen für alle Bürger bedeuten und wie könnte der erneute Rürup – Vorstoß umgesetzt werden?
Handelt es sich womöglich wieder um einen Schnellschuss, der sich nicht umsetzen lässt?
Die so genannte Riester – Rente ist ein über
Zulagen gesteuertes Altersvorsorgemodell,
dass insbesondere für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer an der Bemessungsgrundlage zur gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist.
Im deutschen Einkommensteuergesetz wird nach den Einkunftsarten differenziert:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
3. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
7. sonstige Einkünfte
Einkünfte aus diesen Einkunftsarten werden wie folgt ermittelt:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
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Gewinn bei Bilanzierung: |
Umsatz abzüglich Aufwendungen |
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2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
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Gewinn bei Bilanzierung: |
Umsatz abzüglich Aufwendungen |
Gewinn bei Überschussrechnung: |
Einnahmen abzüglich Ausgaben |
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3. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit |
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Gewinn bei Überschussrechnung: |
Einnahmen abzüglich Ausgaben |
Gewinn bei Bilanzierung: |
Umsatz abzüglich Aufwendungen |
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4. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit |
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Einkünfte: |
Bruttoarbeitslohn abzüglich |
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5. Einkünfte aus Kapitalvermögen |
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Einkünfte: |
Einnahmen abzüglich Werbungskosten |
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6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
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Einkünfte: |
Einnahmen abzüglich Werbungskosten |
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7. Sonstige Einkünfte |
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Einkünfte: |
Einnahmen abzüglich Werbungskosten |
Die Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag bei der Riester – Rente ist nach der bestehenden Regelung der Bruttoarbeitslohn des Vorjahres.
Welche Bemessungsgrundlagen sollten bei einer „Phantasie – Erweiterung” a la Rürup für das ohnehin invalide
„Riesterrentensystem”
für alle Bürger herangezogen werden?
Umsatz?
Bilanzgewinn?
Überschuss?
Mieteinnahmen?
Zinseinkünfte?
Die Zusammenlegung der BfA und der LVA zur
Deutschen Rentenversicherung
zeigte nach Jahrzehnten, dass eine Trennung von „Angestellten” und „Arbeitern” nicht gesellschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll war.
Vergleichbare Fehler werden bei der privaten Altersvorsorge immer noch gemacht, indem deutsche Bürger in „Begünstigte” und „Nichtbegünstigte” aufgeteilt werden!
Sollte bei Umsetzung der neuen Rürup – Phantasien demnächst ein Datenausgleich zwischen der Finanzverwaltung und den Versicherungsgesellschaften erfolgen?
Wird das Steuergeheimnis dann komplett aufgehoben?
Ändern sich nach jedem abgeschlossenen
Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren
oder nach einer Betriebsprüfung automatisch die
„Riester – Rentenbeiträge”
für Selbständige?
Ist Deutschland mit der Hilfe eines äußerst
„phantasievollen”
Professor Dr. Dr. hc
Hans – Adalbert Rürup
in Sachen sinnvolle, gerechte und nützliche Altersvorsorgesysteme wieder bei der
Stunde „0”
angekommen?
DRSB
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für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
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korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.
Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.