DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Problemkomplex:
Winterreifen per Gesetz?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Andreas Kallen
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 31. Oktober 2006
Unsere Regierung sowie auch die Opposition hätten sofort massenhaft Rückhalt unter den
deutschen Bürgern,
wenn es den Politikern einmal gelingen würde, ein
eindeutig verständliches Gesetz
zu formulieren.
Doch schon bei Abänderungen einzelner Paragraphen versagen unser
>>> politisches Establishment <<<
und mit ihm die
>>> journalistischen Wasserträger <<<.
Es sind oftmals die kleinen Dinge im Leben, die ein Fass zum überlaufen bringen.
Regulärer Schwindel,
politisches Marketing
und
Politverkäufe
ersetzen nicht erst seit dem ersten Rot – Grünen Regierungsversuch die korrekte und umfassende Aufklärung der Bürger.
Meistens zählt das, was nach der Meinung
irgendwelcher „Vordenker” gerade politisch nützlich ist und was den eigenen ideologischen Vorurteilen schmeichelt.
Die Realität
wird dabei vollkommen ausgeblendet!
Egal welches Thema ansteht, wichtig ist für unsere Politiker,
was sein sollte und natürlich,
was parteipolitisch opportun erscheint.
So ist es nicht weiter verwunderlich, dass in den letzten Tagen den DRSB e.V. mehrfach E – Mails und Anrufe mit immer der gleichen Frage erreichen:
Gibt es eine gesetzliche
Winterreifenpflicht in Deutschland?
Für den
DRSB Deutscher Rentenschutzbund e.V.
ist die
deutsche Straßenverkehrsordnung
nicht das vorrangige Thema, denn dafür sind unsere Kollegen vom
AVD oder ADAC
zuständig und können mit gewohnter Qualität fachkompetent die Fragen beantworten.
Trotzdem sind wir einmal der Frage nachgegangen und haben,
wie immer,
auch das Umfeld durchleuchtet.
Die Fach- und Tagespresse greift zurzeit fast täglich das Thema Winterreifen auf.
Bereits die Analyse der dort getätigten Aussagen ist an
Laienhaftigkeit nicht zu toppen!
Besonders enttäuscht waren unsere Juristen von der ansonsten bis heute sehr geschätzten Fachzeitschrift
auto motor und sport.
In der Ausgabe >>> Heft 23 <<< vom 25. Oktober 2006 >>> Seite 3 <<< steht im Vorwort des Chefs zu lesen:
Zitat:
Vor allem, weil es mittlerweile eine Winterreifenpflicht gibt.
Zitat Ende.
Der Rest des Artikels ist dann auch eher eine
Propagandaveranstaltung für die Industrie.
Leider ist uns nicht bekannt, inwieweit der Verfasser des Artikels
>>> Bernd Ostmann <<<
über juristische Erfahrungen oder Ausbildungen verfügt, denn dann wäre er vermutlich zum gleichen Ergebnis gekommen wie der DRSB e.V..
Ausgangspunkt des ganzen
Wintertheaters
ist zurzeit der im Mai 2006 neu in Kraft getretene
§ 2 Absatz 3a
der
StVO.
Viele Medienvertreter behaupten nun „steif” und „fest”, dass genau dort eine
gesetzliche
Winterreifenpflicht
verankert sei.
Deutsche Gesetze sind allen Bürgern uneingeschränkt zugänglich. So auch der neu gefasste
§ 2 Absatz 3a
der
StVO.
Also kein
„Geheimpapier”,
das ausschließlich von Sicherheitsbehörden gelesen werden darf.
Jeder interessierte Bürger wird aber beim Lesen sofort feststellen, dass die Formulierung des Gesetzes nicht eindeutig ist.
Es steht dort geschrieben:
Zitat:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Waschanlage.
Zitat Ende.
Von Winterreifenpflicht ist da keine Rede!
In einer verbindlichen Erklärung vom 21. Dezember 2005 betonte unser
Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee
( SPD )
ausdrücklich:
Zitat:
„Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein.
Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein.”
Zitat Ende.
Die vorgenannten Informationen standen mit Sicherheit auch dem Fachmagazin
auto motor und sport
zur Verfügung.
Deshalb äußerten viele DRSB e.V. – Leser die Vermutung, dass der
Chefredakteur
>>> Ing. grad. Bernd Ostmann <<<
möglicher Weise von neoliberalen Tendenzen beeinflusst wird, und die
journalistische Sorgfaltspflicht
zumindest grob fahrlässig zurückgestellt wurde.
In unseren ständigen Medienanalysen ist bereits mehrfach aufgefallen, dass der
Moderator
des
auto motor und sport – Magazins
>>> Peter Stützer <<<
am Rande der journalistischen Sorgfaltspflicht wandelt. Eindeutig korruptgierendes Verhalten konnte die DRSB – Antikorruptionskommission zum Nachteil deutscher Bürger bis heute noch nicht feststellen.
Der DRSB e.V. möchte deshalb ordnungsgemäß darauf hinweisen, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen auch ein neuer
Bußgeldtatbestand
eingeführt wurde:
Das Fahren mit ungeeigneter Bereifung kostet danach
20 Euro
und wenn hieraus eine Behinderung des Verkehrs entsteht und / oder sogar ein Unfall resultiert, kann ein Bußgeld in der Höhe von
40 Euro und ein Punkt in Flensburg
verhängt werden.
Originalton
Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee:
„Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Pass – Strasse befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen”.
Eine durchaus klare Ansage die aber vermutlich in vielen Grenzfällen dem neuen Gesetz nicht wirklich zu mehr
Klarheit
verhelfen wird.
Was für den
Polizeibeamten
„Horst Kritisch”
bereits ungeeignete Bereifung ist und somit ein Bußgeld auslöst, ist für den
Polizeibeamten
„Peter Großzügig”
womöglich noch ausreichend Reifenprofil.
Der DRSB e.V. ist der Meinung, dass es nicht sinnvoll erscheint, für ein
Bußgeld in der Höhe von 20 Euro
vor Gericht zu ziehen und die ohnehin belasteten Richter noch stärker mit Arbeit zu überschütten.
Abgesehen vom Prozessrisiko ist doch eindeutig die unklare Definition im Gesetz der Auslöser und somit die Politik gefordert.
Kritisch betrachtet, bleibt eigentlich alles beim Alten.
Es gibt auch zukünftig keine generelle Winterreifenpflicht.
Die Gesetzesänderung hat außer mehr
>>> Rechtsunsicherheit <<<
somit für die Sicherheit der Bürger nichts gebracht!
Erneut ein Versagen
unserer
Politiker!
Gesetzlich regulierte Vorgaben für die Sicherheit auf den deutschen Straßen wird von der
überwiegenden Mehrheit der Bürger
als sinnvoll und nützlich eingestuft.
Eine gesetzliche
Winterreifenpflicht in Deutschland
hätte damit eine Grundlage.
Der Grossteil der Bürger achtet schon heute auf seine Sicherheit und fährt in der Regel den Verkehrsverhältnissen angepasst und beachtet die alte
Vielfahrerweisheit:
Fahre von
November bis Mitte April
mit Winterreifen.
Dann ist man bei unerwarteten Wintereinbrüchen auf der sicheren Seite und braucht auch keine Angst zu haben, seinen
Versicherungsschutz
zu verlieren, weil man die falsche Bereifung hatte.
Wenn man zusätzlich noch beachtet, dass
Allradsysteme,
Anfahrsysteme,
Antiblockiersysteme
und andere
sinnvollen und nützlichen elektronischen Helferlein im Auto
die Kräfte der
Physik
nicht aufheben oder außer Kraft setzen, dürfte der kommende Winter seine Schrecken verlieren.
Der
DRSB e.V.
wünscht allen Autofahrern in Deutschland
eine gute Fahrt
und
einen überraschungsfreien Winter.
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