problemkomplex winterreifen per gesetz

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Problemkomplex:

Winterreifen per Gesetz?

 

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 31. Oktober 2006

 

Unsere Regierung sowie auch die Opposition hätten sofort massenhaft Rückhalt unter den

deutschen Bürgern,

 

wenn es den Politikern einmal gelingen würde, ein

 

eindeutig verständliches Gesetz

 

zu formulieren.

 

Doch schon bei Abänderungen einzelner Paragraphen versagen unser

 

>>> politisches Establishment <<<

 

und mit ihm die

>>> journalistischen Wasserträger <<<.

 

Es sind oftmals die kleinen Dinge im Leben, die ein Fass zum überlaufen bringen.

 

Regulärer Schwindel,

politisches Marketing

und

Politverkäufe

 

ersetzen nicht erst seit dem ersten RotGrünen Regierungsversuch die korrekte und umfassende Aufklärung der Bürger.

 

Meistens zählt das, was nach der Meinung

irgendwelcherVordenkergerade politisch nützlich ist und was den eigenen ideologischen Vorurteilen schmeichelt.

 

Die Realität

wird dabei vollkommen ausgeblendet!

 

Egal welches Thema ansteht, wichtig ist für unsere Politiker,

was sein sollte und natürlich,

was parteipolitisch opportun erscheint.

 

So ist es nicht weiter verwunderlich, dass in den letzten Tagen den DRSB e.V. mehrfach E – Mails und Anrufe mit immer der gleichen Frage erreichen:

 

Gibt es eine gesetzliche

Winterreifenpflicht in Deutschland?

 

Für den

DRSB Deutscher Rentenschutzbund e.V.

ist die

deutsche Straßenverkehrsordnung

 

nicht das vorrangige Thema, denn dafür sind unsere Kollegen vom

 

AVD oder ADAC

 

zuständig und können mit gewohnter Qualität fachkompetent die Fragen beantworten.

 

Trotzdem sind wir einmal der Frage nachgegangen und haben,

wie immer,

auch das Umfeld durchleuchtet.

 

Die Fach- und Tagespresse greift zurzeit fast täglich das Thema Winterreifen auf.

 

Bereits die Analyse der dort getätigten Aussagen ist an

 

Laienhaftigkeit nicht zu toppen!

 

Besonders enttäuscht waren unsere Juristen von der ansonsten bis heute sehr geschätzten Fachzeitschrift

 

auto motor und sport.

 

In der Ausgabe >>> Heft 23 <<< vom 25. Oktober 2006 >>> Seite 3 <<< steht im Vorwort des Chefs zu lesen:

 

Zitat:

Vor allem, weil es mittlerweile eine Winterreifenpflicht gibt.

Zitat Ende.

 

Der Rest des Artikels ist dann auch eher eine

 

Propagandaveranstaltung für die Industrie.

 

Leider ist uns nicht bekannt, inwieweit der Verfasser des Artikels

 

>>> Bernd Ostmann <<<

 

über juristische Erfahrungen oder Ausbildungen verfügt, denn dann wäre er vermutlich zum gleichen Ergebnis gekommen wie der DRSB e.V..

 

Ausgangspunkt des ganzen

 

Wintertheaters

 

ist zurzeit der im Mai 2006 neu in Kraft getretene

 

§ 2 Absatz 3a

der

StVO.

 

Viele Medienvertreter behaupten nun „steif und „fest”, dass genau dort eine

 

gesetzliche

Winterreifenpflicht

 

verankert sei.

 

Deutsche Gesetze sind allen Bürgern uneingeschränkt zugänglich. So auch der neu gefasste

 

§ 2 Absatz 3a

der

StVO.

 

Also kein

Geheimpapier”,

das ausschließlich von Sicherheitsbehörden gelesen werden darf.

 

Jeder interessierte Bürger wird aber beim Lesen sofort feststellen, dass die Formulierung des Gesetzes nicht eindeutig ist.

 

Es steht dort geschrieben:

 

Zitat:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.

Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Waschanlage.

Zitat Ende.

 

Von Winterreifenpflicht ist da keine Rede!

 

In einer verbindlichen Erklärung vom 21. Dezember 2005 betonte unser

 

Bundesverkehrsminister

Wolfgang Tiefensee

( SPD )

ausdrücklich:

 

Zitat:

Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein.

Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein.”

Zitat Ende.

 

Die vorgenannten Informationen standen mit Sicherheit auch dem Fachmagazin

 

auto motor und sport

 

zur Verfügung.

 

Deshalb äußerten viele DRSB e.V.Leser die Vermutung, dass der

 

Chefredakteur

>>> Ing. grad. Bernd Ostmann <<<

 

möglicher Weise von neoliberalen Tendenzen beeinflusst wird, und die

 

journalistische Sorgfaltspflicht

 

zumindest grob fahrlässig zurückgestellt wurde.

 

In unseren ständigen Medienanalysen ist bereits mehrfach aufgefallen, dass der

 

Moderator

des

auto motor und sportMagazins

>>> Peter Stützer <<<

 

am Rande der journalistischen Sorgfaltspflicht wandelt. Eindeutig korruptgierendes Verhalten konnte die DRSBAntikorruptionskommission zum Nachteil deutscher Bürger bis heute noch nicht feststellen.

 

Der DRSB e.V. möchte deshalb ordnungsgemäß darauf hinweisen, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen auch ein neuer

 

Bußgeldtatbestand

eingeführt wurde:

 

Das Fahren mit ungeeigneter Bereifung kostet danach

20 Euro

und wenn hieraus eine Behinderung des Verkehrs entsteht und / oder sogar ein Unfall resultiert, kann ein Bußgeld in der Höhe von

40 Euro und ein Punkt in Flensburg

verhängt werden.

 

Originalton

Bundesverkehrsminister

Wolfgang Tiefensee:

 

Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite PassStrasse befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen”.

 

Eine durchaus klare Ansage die aber vermutlich in vielen Grenzfällen dem neuen Gesetz nicht wirklich zu mehr

Klarheit

 

verhelfen wird.

 

Was für den

Polizeibeamten

Horst Kritisch

 

bereits ungeeignete Bereifung ist und somit ein Bußgeld auslöst, ist für den

 

Polizeibeamten

Peter Großzügig

 

womöglich noch ausreichend Reifenprofil.

 

Der DRSB e.V. ist der Meinung, dass es nicht sinnvoll erscheint, für ein

 

Bußgeld in der Höhe von 20 Euro

 

vor Gericht zu ziehen und die ohnehin belasteten Richter noch stärker mit Arbeit zu überschütten.

 

Abgesehen vom Prozessrisiko ist doch eindeutig die unklare Definition im Gesetz der Auslöser und somit die Politik gefordert.

 

Kritisch betrachtet, bleibt eigentlich alles beim Alten.

 

Es gibt auch zukünftig keine generelle Winterreifenpflicht.

 

Die Gesetzesänderung hat außer mehr

 

>>> Rechtsunsicherheit <<<

 

somit für die Sicherheit der Bürger nichts gebracht!

 

Erneut ein Versagen

unserer

Politiker!

Gesetzlich regulierte Vorgaben für die Sicherheit auf den deutschen Straßen wird von der

überwiegenden Mehrheit der Bürger

als sinnvoll und nützlich eingestuft.

 

Eine gesetzliche

Winterreifenpflicht in Deutschland

 

hätte damit eine Grundlage.

 

Der Grossteil der Bürger achtet schon heute auf seine Sicherheit und fährt in der Regel den Verkehrsverhältnissen angepasst und beachtet die alte

 

Vielfahrerweisheit:

 

Fahre von

November bis Mitte April

mit Winterreifen.

 

Dann ist man bei unerwarteten Wintereinbrüchen auf der sicheren Seite und braucht auch keine Angst zu haben, seinen

 

Versicherungsschutz

 

zu verlieren, weil man die falsche Bereifung hatte.

 

Wenn man zusätzlich noch beachtet, dass

 

Allradsysteme,

Anfahrsysteme,

Antiblockiersysteme

und andere

sinnvollen und nützlichen elektronischen Helferlein im Auto

 

die Kräfte der

Physik

nicht aufheben oder außer Kraft setzen, dürfte der kommende Winter seine Schrecken verlieren.

 

Der

DRSB e.V.

wünscht allen Autofahrern in Deutschland

eine gute Fahrt

und

einen überraschungsfreien Winter.

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