pressefreiheit freibrief fuer alles

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Pressefreiheit:

Freibrief für ALLES?

 

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Christian Hindahl

Vorsitzender der Ethikkommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 31. Oktober 2006

 

 

Als

Ex - Verteidigungsminister

>>> Peter Struck <<<

 

Deutschland am Hindukusch verteidigen ließ, öffnete er die Büchse der Pandora und die grausige Perspektive künftiger Unwägbarkeiten.

 

Denn wer

Wind säht, wird Sturm ernten

und wer

 

junge Bürger in den Krieg schickt,

erntet verrohte Männer.

 

Seit die Bildzeitung aus vermutlich

 

>>> ungezügelter Sensationslust <<<

 

die makaberen Soldaten – Fotos veröffentlichte, wurde für alle deutschen Bürger plötzlich eine neue, besonders heimtückische Fratze des Krieges sichtbar.

 

Da helfen auch keine Erklärungen, dass unsere Soldaten in Kampfeinsätzen die

 

Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung

 

kennen.

 

Respekt vor Toten, Respekt vor menschlichen Überresten hat nichts mit ohnehin perversen Kriegsregeln zu tun, sondern ausschließlich mit

 

Ethik und Moral

 

sowie humanem Verständnis.

 

Das gilt auch für die Medien,

die im Umgang mit der Pressefreiheit eine besondere Art der Verantwortung für die Allgemeinheit tragen.

 

Inwieweit die Bildzeitung die Bürde dieser Verantwortlichkeit tragen kann, wird die Zukunft zeigen.

 

Eines ist aber schon heute klar:

Herausgeber und Chefredakteur

>>> Kai Diekmann <<<

 

und seine verantwortlichen Redakteure haben mit der perfiden Art des Umgangs mit der Pressefreiheit womöglich große Schuld daran, wenn es zu den befürchteten Anschlägen in Deutschland kommt.

 

Da helfen auch die naiven Versuche der Reinwaschung nicht weiter.

 

Bereits im Mai 2005 berichtete der DRSB e.V., dass jede zweite deutsche Bürger gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr ist.

 

In der Bild am Sonntag vom 29. Oktober 2006 ist diese Erkenntnis, auf Seite 4, nachlesbar, bei den Verantwortlichen dieses Blattes jetzt angekommen.

 

Einfach erstaunlich!”

 

Auch die Schlagzeile:

 

Wegen TotenkopfSkandal

TERROR - ALARM

in Deutschland

 

ist an Zynismus nicht mehr zu übertreffen, wenn man bedenkt, dass diese

 

Art von Journalismus

 

erst die möglichen Reaktionen islamitischer Gewalttäter lostreten kann.

 

Schon der

Philosoph

Friedrich Nietzsche

sagte:

 

Noch ein Jahrhundert Zeitungen und alle Worte stinken!”

 

Die einfache Tatsache, dass Dreck keine Grenzen kennt, liest sich in der Presse wie

 

grenzüberschreitende Schadstoffemission

 

Dabei sollten sich alle aufrechten

 

Journalisten

 

an den selbst gewählten Ehrenkodex halten:

 

Pressekodex

Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen.

In der Fassung vom 02. März 2005.

Ziffer 1

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

Ziffer 2

Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Ziffer 3

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Ziffer 4

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationen und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Ziffer 5

Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

Ziffer 6

Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien sowie das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.

Ziffer 7

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.

Ziffer 8

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden.

Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Ziffer 9

Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.

Ziffer 10

Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.

Ziffer 11

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität. Der Schutz der Jugend ist in der Berichterstattung zu berücksichtigen.

Ziffer 12

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Ziffer 13

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Die Presse vermeidet deshalb vor Beginn und während der Dauer eines solchen Verfahrens in Darstellung und Überschrift jede präjudizierende Stellungnahme. Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden. Über Entscheidungen von Gerichten soll nicht ohne schwerwiegende Rechtfertigungsgründe vor deren Bekanntgabe berichtet werden.

Ziffer 14

Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Ziffer 15

Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

Ziffer 16

Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.

Pressekodex Ende.

 

Deutsche Bürger sind keine Mülldeponie zur Entsorgung von Humandefiziten wild gewordener Zeitungsredakteure.

 

Die Reaktion der deutschen Politiker auf die losgetretene Bedrohung sollte auch die rechtliche Prüfung der Mitverantwortung von

 

>>> Kai Diekmann <<<

 

und seiner „Crew” beinhalten.

 

Denn der lockere Umgang mit der deutschen Pressefreiheit kennt auch Grenzen und eine heraufbeschworene Bedrohung sollte deshalb nicht wieder unter den Teppich gekehrt werden.

 

Der DRSB e.V. fordert deshalb einen

 

Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

 

mit der

Beteiligung von deutschen Bürgern,

( Die deutsche Verfassung sieht so etwas bis heute nicht vor! )

 

der das Verhalten der Soldaten und insbesondere aber auch das Verhalten der

 

>>> Bildzeitung <<<

untersucht.

 

Sollte es zu Terroranschlägen kommen, so besteht womöglich die Chance für die mögliche Opfer, Schadensersatz beim

 

>>> Lostreter und Verbreiter <<<

 

zu fordern!

 

Ein demokratischer Rechtsstaat darf solches

 

>>> Fehlverhalten <<<

 

nicht decken.

 

Dass unsere Soldaten in Afghanistan nichts zu suchen haben, hat der DRSB e.V. eindrucksvoll mit dem Artikel

 

Kein Blut für Öl

beschrieben.

 

Der Amerikaner

Michael Moore

 

hat in seinem Buch

 

>>> Stupid White Man <<<

 

als schärfster Kritiker von

 

George Walker Bush

 

bewiesen, welche Interessenlage das Thema Erdöl beim so genannten Kampf gegen die

 

Achse des Bösen

 

einnimmt.

 

Seit der Machtergreifung der

 

Ultrakonservativen im Weißen Haus,

 

hat die

Neue Welt

des

George Walker Bush

 

seinen futuristischen Glauben bestärkt, der berufene

 

>>> Schwertführer Gottes <<<

 

gegen das Böse in der Welt zu sein.

 

Durch die Vielzahl der ausgelösten Krisen hat Bush womöglich den Zerfall des

 

USImperiums

 

eingeleitet.

 

Deutschland sollte sich deshalb an dem

 

Zertrümmern der Friedensordnung

 

nicht beteiligen.

 

 

Schock – Fotos aus Afghanistan blieben

 

deutschen Bürgern

 

dann erspart, genauso wie das NachfolgeProblem von traumatisierten Soldaten.

 

Denn eins ist und bleibt unbestritten:

 

>>> Auf Tod und / oder Verwundung <<<

 

reagieren alle Soldaten, egal aus welchem Land,

 

>>> schockiert! <<<

 

Letztendlich bleibt die Frage offen:

 

Was passiert eigentlich, wenn

deutsche Bürger

3 Monate Bildzeitung - Abstinenz üben?

 

Werden dann die

>>> Verantwortlichen <<<

dahin geschickt,

wo sie am Besten aufgehoben wären?

 

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