Pflege 2011 12 15

PflegeBahr

[ Der Name steht - der Inhalt fehlt ]

 

15. Dezember 2011

 

Das Thema Rente ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet.

Somit ist es im Nachhinein bei ROT / GRÜN erklärbar, warum der damalige Arbeitsminister Walter Riester auch zum Erfinder der so genannten Riester – Rente wurde. Das Thema Pflege obliegt dem Gesundheitsministerium. Somit liegt es auf der Hand, dass der neue Gesundheitsminister Daniel Bahr bei SCHWARZ / GELB ebenfalls zum Erfinder wird. Vielleicht ist es auch nur der allerletzte Versuch, die FDP wieder auf die Sprünge zu verhelfen.

Da jedoch die Erfindung inhaltlich noch nicht erfunden ist, kann es ebenso sein, dass es sich bei der Erfindung um ein Eigengewächs des neuen Führungstrios der FDP handelt, streng nach dem Motto:

The boy group is still working

[ Die drei Jungs arbeiten noch ]

Innerhalb des Bundeskabinetts spricht man offensichtlich nicht offen miteinander. Da Bahr seine „Pflege – Bahr“ auf der gleichen Förderbasis wie die Riester – Rente aufsatteln möchte, würde er automatisch die Fallstricke dieses Rentenmodells mit übernehmen.

Nachdem im April dieses Jahres durch die Rückforderung von Riesterzulagen in 1,5 Millionen Fällen die Berufsfalle dieses Fördermodells nicht mehr zu kaschieren ist, ist es aber eigentlich unverständlich, den gleichen Konstruktionsfehler noch einmal begehen zu wollen.

Die fehlenden Feldtests der Rürup – Kommission zur Agenda – Politik von ROT / GRÜN setzen sich über SCHWARZ / ROT nunmehr unter SCHWARZ / GELB unverändert fort, da vermutlich auch die Leyen – Kommission äußerst ungern gemachte Fehler der Vergangenheit zugeben wird.

Dieses ist insoweit verständlich, da keiner weiß, welcher Partei der Bürger diese Fehler bei der nächsten Bundestagswahl zurechnen wird, denn alle waren bis heute mehr oder weniger an dem bestehenden Desaster beteiligt. Dagegen wird es aber schwierig werden, die Fehler bis zum Bundestagswahl 2013 weiterhin unter den Teppich zu kehren.

 

Aus diesen Gründen bleibt es zumindest offiziell – mit entsprechender medialer Unterstützung – bei der Riester – Rente bei dem Sprachgebrauch einer Erfolgsgeschichte.

Und warum sollte sich die FDP an einer neuen Erfolgsgeschichte nicht beteiligen?

Die kapitalgedeckte Pflegeversicherung

Kapitalgedeckt?

Ohne Zweifel war die bis zum Kalenderjahr 2004 geförderte Kapitallebensversicherung eine kapitalgedeckte Altersversorgung. Wegen der Unvererblichkeit der Riester – Rente ist die Bezeichnung „kapitalgedeckt“ nach der Definition bereits grenzwertig, da der Bürger mit dem Abschluss einer Riester – Rente nur noch ein Nießbrauchsrecht in Form eines Anspruchs auf eine laufende Rente an seinem eigenen Vermögen hat. Der Kapitalwert der Riester – Rente stellt für den Bürger keinen Vermögenswert dar, wenn der unverbrauchte Teil des angesparten Vermögens nicht nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches vererbt werden kann. Von den Vielzahl möglicher Versicherungen, wie zum Beispiel:

Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung, Riester – Rente, Rürup – Rente,

Private Rentenversicherung, Krankenversicherung, Hausratversicherung und

Pflegeversicherung lassen sich nach den klassischen Versicherungsregeln nur die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung als kapitalgedeckte Versicherung bezeichnen, weil die Vermögenswerte vererblich sind.

Müsste ansonsten – rein theoretisch – ein wie auch immer definierter unverbrauchter Teil einer Pflegeversicherung als verbleibende Kapitaldeckung vererblich gestaltet werden, um die Bezeichnung „kapitalgedeckte Pflegeversicherung“ zu rechtfertigen?

Plant die FPD so etwas?

Wohl kaum!

Oder soll hier womöglich der positiv belegte Begriff „kapitalgedeckt“ zugunsten von privaten Versicherungen missbraucht werden, weil bei der gesetzlichen Versicherung diese Bezeichnung im Umlagesystem nicht greifen kann?

Der „Pflege – Bahr“ fehlt es zurzeit noch am Inhalt, so dass Fragen zum Inhalt und zur Ausgestaltung eigentlich noch verfrüht sind. Aber wenn, wie bereits verkündet, es für die „Pflege – Bahr“ ebenfalls eine [ Riester ] – Zulage gibt, bekäme der Bürger diese bei einer bereits bestehenden Riester – Rente zweimal? Muss die „Pflege – Bahr“ bei Erhalt von Versicherungsleistungen zur Gegenfinanzierung dann auch nachgelagert versteuert werden? Oder wird die vollmundig angekündigte

„Pflege – Bahr“

wie bereits die „Riester – Rente“ eine weitere Mogelpackung der Neoliberalen?

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>