DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Papst Benedikt XVI.
Bald der letzte Papst?
Beginnt der Zerfall der katholischen Kirche?
Kirchenleistung zukünftig nur noch für Reiche?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans-Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Andreas Kallen
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 10. Dezember 2006
Professor Dr. Hans Küng
ist Schweizer Theologe, katholischer Priester und bekannter religionsphilosophischer Autor.
Er studierte von 1948 bis 1957
Philosophie und Theologie
an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
Auf Anregung von
Professor Dr. Hans Küng
wechselte Joseph Ratzinger, der spätere
Papst Benedikt XVI.,
im Jahr 1966 von der Westfälischen Wilhelms – Universität in Münster auf den Lehrstuhl für Katholische Dogmatik in Tübingen.
Zwischen den beiden kam es jedoch zum Bruch, als
Joseph Ratzinger
in der Auseinandersetzung mit der 68er – Bewegung konservativere Positionen vertrat, während
Professor Dr. Hans Küng
sich als Kritiker der Päpste profilierte.
Hans Küng schrieb einmal:
Das stärkste Argument gegen das Christentum sind die Christen;
die Christen,
die nicht christlich sind!
Das stärkste Argument für das Christentum sind die Christen;
die Christen,
die christlich leben!
Weltweit schreiben Historiker über die meist bekannte, oftmals unerfreuliche und konsequente Machtpolitik der Kirchen.
Die stärksten Argumente gegen das
Christentum
sind die Machtbesessenheit, Tricks und Finten der institutionalisierten Kirche.
Für immer mehr Bürger in Deutschland entsteht der Eindruck, dass die
Verkünder der Theologie
unfehlbare Autoritäten
sind, die Gott über die Schulter geschaut haben müssen, als er die Autoren des
Alten und Neuen Testaments
beim Schreiben inspirierte.
Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass alles, was die
Heilige Schrift
offen lässt, von Dogmatik und Kirchenrecht genauestens geregelt wird. Man muss nicht zwingend
antiklerikal
eingestellt sein, um gewisse „Vorschriften und Dogmen” abzulehnen.
Rückblickend betrachtet, hat das
„System katholische Kirche”
eigentlich niemals reibungslos funktioniert.
In der heutigen Zeit kämpft es ums Überleben, da es im Grunde nicht mehr sinnvoll umsetzbar erscheint.
Da hilft auch ein deutscher Papst nicht wirklich!
Selbst ein kirchenrechtlicher Laie erkennt sofort, dass die
Bibel
sich nirgends verbindlich auslässt.
Themen wie zum Beispiel:
Zölibat,
Sexualität,
oder sogar
Marktwirtschaft
bleiben im Dunkeln oder zumindest im Grauschleier der Kirchennebel.
Hier liegen insbesondere das Ärgernis und die aktuellen Schwierigkeiten der Kirche.
Teuflisch vertrackt erscheint auch, dass das
Neue Testament
kein einziges Wort aufweist, aus dem ein sakramentales Verständnis der Ehe zu entnehmen wäre.
Vermutlich hatte
Jesus
bei der Hochzeit von Kanaa keine Zeit, sich darum zu kümmern.
Bekanntlich musste er
Wasser zu Wein
wandeln. Trotzdem forderte Jesus die Ehe als lebenslange Gemeinschaft.
Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.
Der göttliche Wille hat es > laut Jesus < so verordnet!
Eigentlich eine klare Ansage, aber selbst hier eiert die katholische Kirche herum.
So ist es nicht weiter verwunderlich, welche Konsequenzen
>>> theologischer Scharfsinn <<<
aus den schlichten und stellenweise geheimnisvollen Texten des
Neuen Testaments
herausfiltert.
Nur, was nützt das alles, wenn die
>>> Finanzen <<<
nicht mehr stimmen oder in Unordnung geraten.
Verarmen die Kirchen
oder
verarmen gar das christliche Leben und der christliche Gedanke?
Die Kirchensteuer
ist als Spätfolge der Säkularisation eine staatliche Erfindung des 19. Jahrhunderts.
Die Kirchensteuer dient der Finanzierung kirchlicher Aufgaben und ist zugleich ein Solidarbeitrag für unsere Gesellschaft.
Heute wird die Kirchensteuer mit Hilfe der Finanzämter in Deutschland gegen Gebühr eingezogen.
Für die Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzämter entrichten die Religionsgemeinschaften eine Verwaltungskostenentschädigung.
Sie liegt zwischen 2 % und 4 % des Aufkommens der Kirchensteuer.
Durch das Staatsinkasso wird der unmittelbare Bezug zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Kirchensteuerzahler anonymisiert.
Gottesdienst und Verkündigung,
Unterricht, Gemeindeaufbau und Seelsorge sind die stets gleich bleibenden zentralen Aufgaben der Kirche.
Schon die ersten Christengemeinden brauchten Geld, um diese drei
Grunddienste der Kirche
( Liturgie, Verkündigung und Diakonie )
betreiben zu können.
Die Diakonie, erste Christenpflicht, wurde durch freiwillige Spenden einzelner Gemeindemitglieder finanziert.
1803 wurden durch die Säkularisation fast alle Klöster aufgehoben und alle geistlichen Territorien und Güter gingen an die Fürsten über.
Die deutsche Kirche wurde dadurch ihrer organisatorischen und wirtschaftlichen Existenzgrundlagen beraubt.
Zunächst verpflichteten sich die Fürsten, die Geistlichkeit zu besolden und das kirchliche Leben in den Gemeinden zu ermöglichen.
Aber ab der Mitte des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, sich der Unterhaltspflicht gegenüber
der Kirche zu entledigen und die
Eigenfinanzierung der Kirche durch die Gläubigen einzuführen.
1919 garantierte die Weimarer Verfassung in Artikel 137 das Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften.
Das Grundgesetz hat diese Regelung mit dem Artikel 140 übernommen.
Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer und die Grundsteuer A (Kirchengrundsteuer).
Rechtlich möglich ist auch die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermögensteuer sowie zum Solidaritätszuschlag.
Die Kirchen in Deutschland haben auf diese
beiden Möglichkeiten bis heute verzichtet.
Die Verwaltung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer durch die Finanzämter ist nahezu umfassend. Sie reicht von der Festsetzung und Erhebung bis zur Beitreibung und zum Einzug der von den Arbeitgebern abzuführenden Kirchenlohnsteuer.
Wird die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer durch Billigkeitsmaßnahmen von der Finanzverwaltung reduziert oder ganz erlassen, gilt diese Entscheidung auch für die Kirchensteuer mit.
Dies ist Ausdruck der Abhängigkeit der Kirchensteuer von der staatlichen Steuer, die so genannte
Akzessorietät.
In Bayern wurde die Kirchensteuer erst 1912 durch die so genannte Kirchengemeindeordnung eingeführt.
In Bayern erfolgt die Verwaltung der Kirchensteuern generell
nicht durch die Finanzämter,
sondern durch die bereits 1942 eingerichteten evangelischen und katholischen Kirchensteuerämter.
Lediglich der Einzug der Kirchenlohnsteuer obliegt den Finanzämtern.
Um die Beitreibung von Kirchensteuerrückständen kann das Finanzamt
ersucht werden.
Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, ebenfalls eine Kirchensteuer, knüpft an den Lebensführungsaufwand einer Ehe an.
In einigen Bundesländern wird ein Mindestbetrag – Kirchensteuer eingezogen.
Nach einem Bericht des Kölner Stadt – Anzeigers vom 21. Oktober 2006 will zum Beispiel eine Gemeinde im Landkreis Euskirchen Kirchgeld einführen, da es wegen des hohen Anteils von Rentnern in der Gemeinde nicht genügend Kirchensteuerzahler gibt.
Die Finanzierung der Kirchen, insbesondere durch die Kirchensteuer, findet in der öffentlichen Diskussion immer wieder verstärkte Resonanz.
Zahlreiche kritische,
ernst gemeinte Meinungsbeiträge
beschäftigen sich mit Fragen
>>> der rechtspolitischen und theologischen <<<
„Rechtfertigung der Kirchensteuer”.
Eine
Beschneidung oder gar eine Abschaffung
des gegenwärtigen
Kirchensteuersystems
würde die
Kirche des Finanzsystems berauben!
Durch das Steuersenkungsgesetz des Rot / Grünen Regierungsversuchs
>>> Unternehmensteuerreform <<<
sind zum 01. Januar 2001 nicht nur erhebliche, die Steuern reduzierende Tarifänderungen in Kraft getreten, sondern es ist auch die Besteuerung im Unternehmensbereich grundlegend geändert worden.
Berührt ist hiervon die Kirchensteuer durch das Halbeinkünfteverfahren und die Anrechnung des Gewerbesteuermessbetrages.
Vom Halbeinkünfteverfahren sind erfasst unter anderem die Dividendeneinkünfte.
Nach dem alten Recht ( Anrechnungsverfahren ) erhielt der steuerpflichtige Bürger neben der Dividendenbarausschüttung eine Gutschrift über den Körperschaftsteuerbetrag, den das Unternehmen bereits als Steuer abgeführt hatte.
Dies floss insgesamt in die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ein.
Die neue Bundesregierung plant nunmehr mit der neuen Unternehmenssteuerreform die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge und überlegt, das im Kalenderjahr 2001 eingeführte Halbeinkünfteverfahren wieder abzuschaffen.
Aus diesen Gründen würde sich ohne entsprechende Anpassungen durch die geplante Systemänderung im Einkommensteuerrecht, der Einführung der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge, das
Aufkommen der Kirchensteuer gravierend verringern.
Zum einen existiert bei einer Abgeltungssteuer nicht wie bei der Lohnsteuer ein automatischer Abzug und zum anderen bleiben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zukünftig Kapitalerträge außen vor.
Steinbrücks Arbeitsgruppe
für Abgeltungssteuer hat nach dem Bericht vom 16. Oktober 2006 in Reuters Deutschland nunmehr eine Lösung für die Kirchensteuer.
Die Steuerpflichtigen müssten den Banken eine Bescheinigung über ihre konfessionelle Bindung von ihrer Gemeinde oder ihrem Finanzamt vorlegen.
„Wenn sie in der Kirche sind, wird auf der Ebene Banken gleichzeitig die Kirchensteuer abgezogen”,
sagte der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.
Die einzelnen Bundesländer haben bekanntlich unterschiedlich hohe Kirchensteuersätze.
Richtet sich dann eine Erhebung der Kirchensteuer durch „Banken” nach dem
Wohnsitz des Bürgers ( Wohnsitzprinzip )
oder nach dem jeweiligen Sitz des
Bankinstituts
>>> dem dann womöglich neu zu kreierenden Banksitzprinzip <<<?
Was passiert, wenn der Bürger sich weigert, eine Bescheinigung seiner „Bank” vorzulegen?
Können dann Zwangsmaßnahmen und Amtshilfeersuchen bei der Finanzverwaltung
angefordert werden?
Welcher Kirchenverband erhält dann die Kirchensteuer?
Müssen die „Banken” dann für jeden Bürger eine Einzelabrechnung mit den verschiedenen Kirchenverbänden vornehmen?
Würde die dann einbehaltene Kirchenabgeltungssteuer in die Berechnung zur Kappung der Kirchensteuer wegen der Einkommensteuerprogression mit einfließen müssen oder können?
Wo wäre dann der Antrag auf Kirchensteuerkappung zu stellen?
Eigentlich hatte sich die neue Bundesregierung bei Regierungsübernahme selbst auf die Fahne geschrieben, Bürokratismus in Deutschland abzubauen!
Treibt der
Bundesfinanzminister
>>> Steinbrück <<<
deutsche Bürger
durch
Bürokratismus und Regelungswahn
dann vermehrt dazu,
aus der Kirche auszutreten?
Findet bei der Abgeltungssteuer schon wieder einmal ein etwas relaxter Umgang mit dem Steuergeheimnis statt?
In NRW soll demnächst der Kirchenaustritt
30,00 Euro pro Person kosten.
Das Land will durch Austrittswillige seine Finanzen sanieren und kalkuliert bei der Berechnung der Einnahmen schon ein, dass sich in Zukunft weniger auf den Weg ins nächste Amtsgericht machen.
Zuvor hatte Reuters Deutschland am 19. September 2006 über Probleme mit der Kirchensteuer bei einer Abgeltungssteuer berichtet.
Zitat:
Zu den ungelösten technischen Problemen gehört auch der Umgang mit der Kirchensteuer im Rahmen einer Abgeltungssteuer.
Die Kirchen erhalten bislang zielgenau ihren Anteil an den veranlagten Kapitalerträgen, weil in den Papieren des Finanzamtes die Konfession des Steuerpflichtigen aufgeführt ist.
Dieses System muss bei einer anonym und pauschal erhobenen Abgeltungssteuer verändert werden, weil sonst die Kirchen einen beträchtlichen Teil ihrer Einnahmen verlieren würden.
Mit einer Pauschale sind die Kirchen nach Angaben aus Koalitionskreisen nicht einverstanden.
Sie fürchten, sich damit zu sehr der politischen Stimmung auszusetzen, hieß es.
Eine andere Möglichkeit, die verpflichtende Angabe der Konfession bei der Bank, gilt als verfassungsrechtlich problematisch.
Unter den Experten der christlichen Parteien gilt das Problem als nicht gelöst.
Auch deshalb ließ Unions-Fraktionsvize Michael Meister Sympathien für eine Verschiebung der Abgeltungssteuer erkennen.
Zitat Ende.
In der Debatte um die Unternehmensbesteuerung machte sich der
SPD - Finanzpolitiker
>>> Reinhard Schultz <<<
am 17. Juni 2006 dafür stark, von Aktiengesellschaften und GmbH Kirchensteuer zu verlangen.
>>> Schultz <<<
verwies darauf, dass beispielsweise eine Kfz- und Textilzulieferer mit mehr als 33 000 Mitarbeitern als große Personengesellschaft Kirchensteuern zahle,
DaimlerChrysler
als Kapitalgesellschaft aber nicht.
So taucht dann womöglich demnächst bei Anmeldung einer Kapitalgesellschaft beim Finanzamt auf dem Fragebogen die Frage auf:
Ist die GmbH „evangelisch” oder „römisch - katholisch”?
Oder wird dann die Kirchensteuer nach Religionszugehörigkeit der Mitarbeiter der GmbH
gewichtet?
Was wäre aber, wenn die GmbH als reine „Holdinggesellschaft” gar keine Mitarbeiter hätte?
Wird es demnächst ein eigenständiges Kirchensteuergesetz mit eigenständigen Hoheitsrechten der Religionsgemeinschaften in Anlehnung an die Regelungen im
Bundesland Bayern geben oder geben müssen,
um das Überleben der Kirche zu gewährleisten?
Somit entstehen:
Fragen über Fragen
Reformen über Reformen
Probleme über Probleme
Problemverschiebungen
über
Problemverschiebungen!
Darunter zu Leiden haben die
deutsche Christen,
denn schon heute werden die
Grunddienste der Kirche
( Liturgie, Verkündigung und Diakonie )
fast flächendeckend eingeschränkt und / oder eingestellt.
Separatistenbewegungen,
wie zum Beispiel
>>> Opus Dei <<<
oder
>>> Legionäre Christi <<<
versuchen in „aller Stille” bereits, die Macht an sich zu reißen und ihre
>>> Partikularinteressen <<<
in den Vordergrund zu rücken.
Bei Durchleuchtung der vorgenannten Organisationen fällt sofort auf, dass die Rekrutierungen für Mitglieder, ausschließlich in sehr
wohlhabenden
und
gut augebildeten
Gesellschaftskreisen
vorgenommen werden und nicht in der armen Unterschicht, die zum Teil sehr
bildungsfern
ist.
Es stellt sich also so dar, als ob man eine Kirche
„Der Eliten für die Eliten”
aufbauen möchte.
Das würde dann im krassen Gegensatz zum
Ursprungsgedanken
Jesu
stehen, der anders als das
>>> Pharisäertum <<<
ja gerade
alle Menschen
zum
Heil und Licht
führen wollte.
Insoweit wäre es äußerst wünschenswert wenn
Papst
Benedikt XVI,
der Kirchenoberhaupt aller Katholiken ist, ein deutliches Zeichen für die Fortführung der
Grunddienste der Kirche
( Liturgie, Verkündigung und Diakonie )
setzt.
Sollte er dieses notwendige Zeichen nicht setzen können,
bestünde die große Gefahr, dass sich die
Mehrheit der Katholiken
aller Kontinente ausgegrenzt fühlen.
Dies könnte dann das schnelle Ende
der
katholischen Kirche
als
Weltreligion
bewirken.