DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Nihil est in intellectu, quod non prius fuerit in sensu?
> Nichts ist im Geiste, im Verstande, was nicht vorher in den Sinnen war? <
Dr. Norbert Lammert
CDU / CSU
Präsident des Deutschen Bundestages
>>> Nur ein kleiner Nebenverdienst? <<<
Meerbusch, den 29. März 2006
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
Der deutsche Parlamentspräsident bezieht auch Geld von einem Kohle-Konzern.
25.000 Euro
sind die Vergütung für ein Aufsichtsratsmandat bei RAG. Der CDU-Politiker bestätigte der
Bild-Zeitung,
dass er die Summe erhalte. Er erklärte allerdings:
"Diese führe ich, wie dem damaligen Bundestagspräsidenten angezeigt, an eine gemeinnützige Stiftung ab."
Es gibt da gar keine Interessenkonflikte,
sagt Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert.
Nun ist aber gerade zurzeit der Umgang mit Energiekonzernen und Kohleunternehmen ein Politikum.
Der Essener Energiekonzern Ruhrkohle AG steht vor einem Börsengang. Da sind außerordentliche Belastungen und Altlasten des Kohlebergbaus wie zum Beispiel
Bergschäden
oder
Sicherung alter Zechen
nur hinderlich. Für Bergschäden und Zechensicherung kommen sehr schnell einmal
einige Milliarden Euro
zusammen.
Der Essener Energiekonzern Ruhrkohle AG hat aber einen einfachen und genialen Plan.
Eine Stiftung soll die Kosten übernehmen und die Bundesrepublik Deutschland das finanzielle Risiko in Milliardenhöhe übernehmen.
Der Bundestag soll möglichst noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen, damit die Kostenbedrohung für die
Ruhrkohle AG
von allen Bürgern getragen wird. Getreu dem Motto:
Gewinne privatisieren >< Verluste sozialisieren!
Eine extrem schwierige Entscheidung für unseren Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert.
Als Aufsichtsrats-Mitglied muss Dr. Lammert die Interessen des Konzerns vertreten!
Als Bundestagspräsident hat er ohne > wenn und aber < die Interessen der Bürger und Steuerzahler zu vertreten!
Zu einem womöglich geplanten Steinkohlegesetz wies Dr. Lammert rein vorsorglich alle
Befürchtungen
einer möglichen
Interessenkollision
zurück.
In einer Diskussion um Werte und Normen > Ende Februar 2006 < sah Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert eine verstärkte Debatte um die Frage nach dem Selbstverständnis unserer Gesellschaft.
Zitat Dr. Norbert Lammert:
Die Anzahl der in der Öffentlichkeit diskutierten Themen, die sich mit Werten und Normen befassen, nimmt zu.
Zitat Ende.
Unser Bundestagspräsident plädierte vor Journalisten für einen Erhalt der
normativen Grundlage und Bezüge
in Politik und Gesellschaft.
"Dazu gehören die religiösen Überzeugungen ebenso wie die Errungenschaften der Aufklärung. Säkulare und christliche Wahrheiten gehörten in diesen Überzeugungen zusammen, da sie alleine nicht funktionierten”.
Da bleibt für alle Bürger nur die Hoffnung, dass der Herr Bundestagspräsident die geäußerten Wertvorstellungen auch auf sein Denken und Handeln anwendet.
Gemäß seiner Aussagen leitet unser Bundestagspräsident die Einnahmen aus der Aufsichtsrattätigkeit bei der RAG AG an eine gemeinnützige Institution weiter.
Steuerlich sind nämlich die Einkünfte aus der Aufsichtsrattätigkeit als Einkünfte aus
selbständiger Tätigkeit nach § 18 Einkommensteuergesetzes
steuerpflichtig.
Die Weiterleitung an eine
gemeinnützige Institution,
die DRSB-Annahme ist, es handelt es hierbei um eine steuerlich anerkannte gemeinnützige Institution, sind nach
§ 10b des Einkommensteuergesetzes
bis zur Höhe von
10% des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig.
Nach den veröffentlichten Einkünften in der Bild-Zeitung liegen die Einkünfte von Dr. Lammert, vermutlich unter
250 000 Euro.
Für eine geleistete Spende in Höhe von
25 000 Euro,
entsprechend der erhaltenen und weitergeleiteten Aufsichtsratsvergütung, erfolgt somit
keine volle Kompensation der zu versteuernden Einkünfte.
Warum verzichtet
Herr Dr. Lammert
denn nicht direkt auf die Aufsichtsratsvergütung, mit der Auflage an die
RAG ,
diesen Betrag unmittelbar an die gewollte gemeinnützige Institution zu überweisen?
Warum zahlt unser Bundestagspräsident also
ohne Not > Steuern <
auf Einkünfte, welche er nach eigener Aussage
überhaupt nicht behält?
Ab Januar 2006 gilt im Bundestag ein neuer Verhaltenskodex für alle Abgeordneten. Bis spätestens Ende März 2006 müssen sie ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen und angeben, ob sie im Monat zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder mehr als 7000 Euro verdienen.
Gegen diese Verpflichtung zur Veröffentlichung ihrer Nebeneinnahmen klagten > Ende Februar 2006 < sechs Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und FDP vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Solange die Entscheidung des Gerichts nicht vorliegt, will der Bundestag die Angaben seiner Mitglieder über ihre Einkünfte nicht veröffentlichen, wie Herr Dr. Lammert vor zwei Wochen in einem Brief an die Abgeordneten mitteilte.
Handelt es sich hier etwa um einen
circulus vitiosus
> fehlerhaften Kreis <
aus dem ein Entkommen nur schwer möglich erscheint?
Oder suchen demnächst die Beteiligten das
asylum ignorantiae
> Zufluchtsstätte der Unwissenheit <
auf?
Werden eventuell schon jetzt neue Werte und Normen
in aeternum
> auf ewig – auf immer <
festgelegt?
Sollte es so sein, dann sicher nicht
zum Wohle des deutschen Volkes,
damit der Nutzen gemehrt und Schaden
von allen Bürgern abgewendet wird.
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Jeder neue Arbeitsplatz in Deutschland beendet ein
Einzelschicksal eines
arbeitslosen Bürgers
und
stabilisiert gleichzeitig das gesetzliche Rentensystem!
DRSB
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1988
für sinnvolle, lernfähige und sichere Rentensysteme sowie für dauerhafte und sichere Arbeitsplätze
in Deutschland
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