naechste bundestagswahl

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky und Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 19. November 2007

 

Pendlerpauschale

oder

Alterseinkünftegesetz

Die nächste Bundestagswahl kommt bestimmt

 

Zu jeder Steuerreform haben die Verantwortlichen aus dem Bundesfinanzministerium zu den Gesetzesentwürfen eine umfangreiche Hochrechnung beizufügen, aus der hervorgeht welche Steuermehreinnahmen und / oder Steuermindereinnahmen der große Gesetzesentwurf bringen wird.

 

Die stetige Zunahme der geringen Halbwertzeiten von Steuergesetzen erweckt den Eindruck, dass das Hauptaugenmerk auf die Steuerberechnungen gelegt wird und der Sinn und der Nutzen der Steuergesetze – für deutsche Bürger – mehr und mehr in den Hintergrund treten.

 

Auch für Bundeskanzlerin Angela Merkel ist es ein Lieblingseinwand geworden, für notwendige Reformen eine Neutralität der Ausgaben zu fordern.

 

So hat sich Angela Merkel zwischenzeitlich zur uneingeschränkten Befürworterin der Agenda 2010 gemacht.

 

Die neu gestaltete Pendlerpauschale spült Finanzminister Peer Steinbrück eine schlappe Mehreinnahme von 2,5 Milliarden Euro im Jahr auf das Staatskonto.

 

Dass diese Mehreinnahme fast ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer geht, stört den neoliberalen Finanzminister wenig, da die Mindereinnahmen der Unternehmenssteuerreform noch viel höher wären.

 

Der Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 06. September 2007 zur Pendlerpauschale bringt Peer Steinbrück jedoch in arge Nöte.

 

Gleichgültig, wie das Bundesverfassungsgericht im nächsten Jahr über den Beschluss des Bundesfinanzhofes entscheiden wird, für die nächste Bundestagswahl im Kalenderjahr 2009 haben Steinbrück und seine Partei auf jeden Fall den

 

„Schwarzen Pe(t)er”

 

gezogen.

 

In Anlehnung an den Beschluss des Bundesfinanzhofes müssen die Finanzämter nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern den unzähligen Anträgen auf Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stattgeben.

 

Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Beschluss des Bundesfinanzhofes nicht folgen, müssten die Finanzämter den zu „Unrecht” eingetragenen Freibetrag über einen Einkommensteuerbescheid 2007 wieder zurückfordern.

 

Diese mögliche Nachforderung für die Bürger fiele dann vermutlich in das Wahljahr 2009.

 

Sollte dagegen das Bundesverfassungsgericht dem Beschluss des Bundesfinanzhofs folgen, ständen die SPD inklusive Finanzminister als begossene Pudel dar und müssten eingestehen, Steuergesetze gegen die Bürger mit dem Makel einer Verfassungswidrigkeit veranlasst und beschlossen zu haben.

 

In beiden Fällen wirft schon heute das Ergebnis im Wahljahr 2009 kein positives Licht auf Peer Steinbrück und die SPD.

 

Muss der Bundesfinanzminister

jetzt zurückrudern und noch im laufenden Jahr die fragwürdigen „Errungenschaft des Werkstor – Prinzips” wieder aufgeben?

 

Eine solche Entscheidung wäre „teuer”, da man die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 Kilometer wohl nicht anders behandeln könnte als die Fahrtkosten ab dem 20. Kilometer.

 

Eine rückwirkende Kürzung der Kilometerpauschale ab dem 20. Kilometer auf den

01. Januar 2007 ist wegen des so genannten Rückwirkungsverbotes verfassungsrechtlich nicht mehr möglich.

 

Sinnvolle und gerechte Steuergesetze sollten daher zukünftig nicht mehr vorrangig mit der „heißen Nadel” gestrickt werden.

 

Ein ähnliches Szenario steht Peer Steinbrück womöglich noch mit dem

 

Alterseinkünftegesetz

ins Haus.

 

Dem Bundesfinanzhof liegen zwischenzeitlich Urteile von verschiedenen Finanzgerichten zu diesem Gesetz vor, die sich gegen die so genannte nachgelagerte Besteuerung aussprechen.

 

Der Bundesfinanzhof

ließ in einem Beschluss vom 17. Februar 2006 selbst ernsthafte Zweifel daran aufkommen, ob die neu geregelte Rentenbesteuerung verfassungsgemäß ist.

 

Diese Frage muss vom Bundesfinanzhof in letzter steuerlicher Instanz nunmehr endgültig entschieden werden.

 

Im Falle eines Scheiterns des Alterseinkünftegesetzes müsste der Bundesfinanzhof die Sache ebenfalls an das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung weiterleiten.

 

Daneben stellt sich bei der so genannten Rürup – Rente noch zivilrechtlich die Frage, inwieweit es zulässig sein kann, eine private Rentenversicherung, also eine rein zivilrechtliche Vereinbarung zwischen einem Bürger und einer Versicherung, Kraft des Gesetzes nicht vererblich zu gestalten.

 

Hier wäre noch abschließen zu klären, ob diese perverse Art der Zwangsenteignung gegen den Artikel 14 des Grundgesetzes verstößt.

 

Das Alterseinkünftegesetz sieht für die Rürup – Renten – Systeme noch immer zwingend eine Unvererblichkeit vor.

 

Im Todesfall fällt das angesparte Altersvorsorgevermögen der Bürger automatisch den Versicherungen zu.

 

Die Väter des Bürgerlichen Gesetzbuches würden sich in Kenntnis dieser rürupschen Gesetzeslage im Grabe umdrehen.

 

In einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums an den DRSB e.V. heißt es zur Legitimation dieser Vorschrift, dass auch die gesetzliche Rentenversicherung mit Ausnahme der Versorgung von Angehörigen ebenfalls nicht vererblich ist.

 

Diese Argumentation wird der DRSB e.V. auf keinen Fall akzeptieren, da die Aufgaben eines fürsorglichen Staates nicht den billigen Zielen der privaten Versicherungswirtschaft unterzuordnen sind.

 

Folgte man aber dieser zynischen Logik, so muss man hieraus den Schluss ziehen, dass die asoziale Forderung des Professors

 

HansAdalbert Rürup

 

aus 2006 nach Abschaffung der Witwen- und Waisenrente auch von Politikern der Parteien „abgesegnet” wurde.

 

Auf diese gravierenden Unzulänglichkeiten in der Agenda 2010 hatte der DRSB e.V. die verantwortlichen Politiker mehrfach hingewiesen.

 

Wird sich womöglich bei dem

 

Alterseinkünftegesetz

 

ein ähnliches Szenario und Debakel wie bei der Pendlerpauschale entwickeln?

 

Wer käme dann für die

volkswirtschaftlichen Schäden auf, wenn die Prognose eintritt?

 

Anschließend stellt sich auch jetzt die Frage, wem die deutschen Bürger ein solches neuerliches Debakel zurechnen würde:

 

CDU,SPD,

oder

Bündnis 90 / Die Grünen ?

 

Sogar

die FDP und die neuen Linken

haben keine besseren Vorschläge.

 

Beide Parteien waren „nachweislich” an den Desastern nicht beteiligt.

 

Falls eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts vor 2009 gegen das Alterseinkünftegesetz fallen sollte, wird sich sehr schnell herausstellen, wie die SPD dann mit einem „Doppeldesaster” im Wahljahr 2009 klar kommen will.

 

Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht müssen die Entscheidungen zeitnah treffen, weil für die deutschen Bürger die Zukunft von diesen Entscheidungen abhängt.

 

Zurzeit türmen sich bereits die Rechtsbehelfsverfahren bei den Finanzämtern ins Unermessliche.

 

Wie lange noch sollen

Machterhaltung und Machtergreifung

für deutsche Parteien

höhere Güter sein, als

Wohlfahrtsmehrung für die Bürger?

 

Sind sich womöglich alle Parteien für das Wahljahr für 2009 untereinander handelseinig, dass zum Nachteil der Bürger aus den eigenen Reihen darüber nicht öffentlich debattiert wird?

 

Wie lässt sich sonst erklären,

dass von allen demokratischen Parteien die bekannten

Unzulänglichkeiten des Alterseinkünftegesetzes aus der Agenda 2010 mit aller Gewalt in der Öffentlichkeit tot geschwiegen werden?

 

 

 

 

 

DRSB

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