DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Rürup - Rente
Modifizierung der Günstigerprüfung!
Perfektionierung der
>>> Rürup <<<
Herunterdrechselmaschinerie?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans – Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Andreas Kallen
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 18. Dezember 2006
Euphorie und Verunsicherung
machen sich breit, nachdem es in den Schlagzeilen der deutschen Presse heißt:
Bund verbessert die Rürup – Rente!
Vor allem Selbständige
profitieren von den neuen Regeln!
Einzahlungen sind schon ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar!
Endlich ist die Rürup – Steuerfalle beseitigt!
Die Rürup – Rente wird steuerlich günstiger!
Die DRSB e.V. Kommissionsmitglieder aus den Bereichen
Rente und Recht
waren zunächst selbst überrascht, nachdem die Schlagzeilen über den Ticker liefen.
Was steckt hinter diesen Nachrichten?
Franz Müntefering
betont stets vollmundig, dass an der Jahrhundertreform nichts mehr geändert wird.
Es stellt sich somit die Frage, warum enthielt überhaupt die leider immer noch so genannte
Rürup – Rente
eine Steuerfalle?
Mit Einführung des
>>> Alterseinkünftegesetzes <<<
der gesetzlichen Grundlage für die immer noch so genannte
>>> Rürup – Rente <<<,
wurden allen deutschen Bürgern zugesichert, dass für bestehende
Lebensversicherungsverträge
und für
Lebensversicherungsverträge,
welche bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, die alten Regelungen bestehen bleiben.
Neben der steuerlichen Freistellung dieser Lebensversicherungen bei den Kapitalerträgen wurde eine so genannte Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwendungen übergangsweise bis zum Kalenderjahr 2018 geschaffen.
Nach dieser Günstigerprüfung konnten Vorsorgeaufwendungen noch bis zum Kalenderjahr 2018 nach der alten Höchstbetragsberechnung abgerechnet werden.
Alle anderen Vorsorgeaufwendungen, mit Ausnahme der so genannten
Leibrentenversicherungen:
Rürup – Rente
Gesetzliche Rentenversicherungen
Berufsständische Versorgungswerke
sind nach den neuen rürupschen Rechenübungen mit einem Festbetrag von
1.500,00 Euro für Arbeitnehmer
und
2.400,00 Euro für Selbständige
steuerlich als so genannte
>>> Sonstige Vorsorgeaufwendungen <<<
abzugsfähig.
Hierunter fallen folgende Beiträge als Vorsorgeaufwendungen:
Lebensversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Privat- und KFZ - Haftpflichtversicherung
Nach der
>>> alten Höchstbetragsberechnung <<<
wurden
>>> alle Vorsorgeaufwendungen <<<
einheitlich behandelt, also auch die gesetzliche und eine private Rentenversicherung.
Die nicht vererbliche so genannte
>>> Rürup – Rente <<<
ist mit einer astronomischen Ausgangszahl, von nicht heruntergedrechselt,
20.000,00 Euro
steuerlich begünstigt.
Durch die aktuell von der Rot – Schwarzen Bundesregierung erfundene
„Beseitigung”
der
>>> rürupschen Steuerfallen <<<
wurde rückwirkend zum 01. Januar 2006 die so genannte
Günstigerprüfung
um einen weiteren Rechenschritt erweitert und noch mehr verdrechselt.
1. Schritt
Höchstbetragsberechnung, nach der rürupschen Rechenformel, getrennt für
>>> Leibrentenversicherungen <<<
und für
>>> sonstige Vorsorgeaufwendungen <<<
2. Schritt
Höchstbetragsberechnung nach der alten
>>> Höchstbetragsberechnung <<<
und Vergleich beider Berechnungen. Der höhere Betrag ist abzugsfähig.
3. Schritt
Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 sollen sich aber die Beiträge zur so genannten
>>> Rürup - Rente <<<
immer auswirken. Wenn also eine Günstigerprüfung nach altem Recht auch ohne die zusätzlich gezahlten Beiträge zur so genannten
>>> Rürup - Rente <<<
erreicht worden wäre, wirken sich die Beiträge zur Rürup – Rente nicht aus und „verpuffen” somit.
Um das angestrebte Ziel der steuerlichen Auswirkung zu erreichen, werden im 3. Schritt die Beiträge zur so genannten Rürup – Rente ausgeklammert und zusätzlich im Rahmen des jeweils maßgeblichen Höchstbetrags zum Abzug zugelassen. Um Schlechterstellungen zu vermeiden, sind auch in Zukunft zumindest jedoch die Beiträge abzugsfähig, die nach der geltenden Rechtslage abzugsfähig wären.
Ein
>>> Rürup – Williger <<<
kann sich nunmehr sicher sein, dass er nicht mehr in das Loch der Günstigerprüfung hereinfallen kann.
Es stellt sich aber nach wie vor die Frage, ob das
>>> Loch der Günstigerprüfung <<<
größer ist als das
>>> Loch der Nichtvererblichkeit! <<<
Höchstwahrscheinlich aufgrund der Veröffentlichungen des DRSB e.V. aus dem Vergleich des
Original 9 – Punkte Programmes des DRSB e.V.
( Reformvorschlag zur so genannten Riester – Rente )
mit der so genannten
Rürup – Rente
sah sich die Politiker gezwungen zu reagieren, um das Desaster bei der
Rürup – Rente
und den
unorthodoxen Rechenübungen
der so genannten
Rürup – Herunterdrechselmaschinerie
ein Ende zu setzen.
Lesen Sie hierzu auch:
Formen der Altersvorsorge
Private Altersvorsorge
Reformvorschlag für das Altersvermögensgesetz
Gegenüberstellung der steuerlichen Förderung
der privaten Altersvorsorge.
Zur Verdeutlichung der Absurdität des Systems des
>>> Rürup – Renten – Modells <<<
nachfolgendes konstruiertes Beispiel:
Einmal angenommen, die Fördermaßnahmen könnten als
„Alternativangebot”
bei einer deutschen Bank oder Sparkasse auf das bekannte Sparbuch Anwendung finden.
Einmal angenommen es gäbe ein „neu kreiertes”
>>> Rürup – Sparbuch <<<.
Welche Auswirkungen hätte das dann für den Vorsorgesparer?
1.
In der Ansparphase können die Einzahlungen Rürup – verdrechselt
steuerlich abgesetzt werden!
2.
Wenn der Vorsorgesparer
später in der Entnahmephase,
erstmals als Rentner,
vom Sparkonto Geld entnimmt,
muss jede Entnahme
voll versteuert werden!
3.
Verstirbt der Vorsorgesparer
verliert seine
Familie
das restliche angesparte Geld!
Spätestens jetzt stellt sich jeder Bürger nur eine Frage:
Welcher vernünftige Bürger
würde einen solchen Schwachsinn machen?
Deutsche Bürger schlafen nicht mehr!
Der Fortbestand einer sinnvollen und verlässlichen privaten
Altersvorsorge
muss in der Form der freien Willensbildung bestehen bleiben!
Zwangsenteignungen sind der falsche Weg!
Für politische Probleme
gibt es immer sinnvolle und nützliche Lösungen,
denn ohne sinnvolle und nützliche Lösungen würden Probleme erst gar nicht als Probleme erkannt.
DRSB
Nichts ist mächtiger als eine
Idee,
deren Zeit gekommen ist.
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der
Stimme der Demokratie
für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU,
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sichere, leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
sinnvolle, lernfähige Rentensysteme.