modifizierung der guenstigerpruefung

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Rürup - Rente

Modifizierung der Günstigerprüfung!

Perfektionierung der

>>> Rürup <<<

Herunterdrechselmaschinerie?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Steuerberater Hans – Josef Leiting

Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 18. Dezember 2006

 

 

Euphorie und Verunsicherung

 

machen sich breit, nachdem es in den Schlagzeilen der deutschen Presse heißt:

 

Bund verbessert die RürupRente!

Vor allem Selbständige

profitieren von den neuen Regeln!

Einzahlungen sind schon ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar!

 

Endlich ist die RürupSteuerfalle beseitigt!

Die RürupRente wird steuerlich günstiger!

 

Die DRSB e.V. Kommissionsmitglieder aus den Bereichen

 

Rente und Recht

 

waren zunächst selbst überrascht, nachdem die Schlagzeilen über den Ticker liefen.

 

Was steckt hinter diesen Nachrichten?

 

Franz Müntefering

betont stets vollmundig, dass an der Jahrhundertreform nichts mehr geändert wird.

 

Es stellt sich somit die Frage, warum enthielt überhaupt die leider immer noch so genannte

RürupRente

eine Steuerfalle?

 

Mit Einführung des

>>> Alterseinkünftegesetzes <<<

 

der gesetzlichen Grundlage für die immer noch so genannte

 

>>> RürupRente <<<,

 

wurden allen deutschen Bürgern zugesichert, dass für bestehende

 

Lebensversicherungsverträge

und für

Lebensversicherungsverträge,

 

welche bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, die alten Regelungen bestehen bleiben.

 

Neben der steuerlichen Freistellung dieser Lebensversicherungen bei den Kapitalerträgen wurde eine so genannte Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwendungen übergangsweise bis zum Kalenderjahr 2018 geschaffen.

 

Nach dieser Günstigerprüfung konnten Vorsorgeaufwendungen noch bis zum Kalenderjahr 2018 nach der alten Höchstbetragsberechnung abgerechnet werden.

 

Alle anderen Vorsorgeaufwendungen, mit Ausnahme der so genannten

 

Leibrentenversicherungen:

 

RürupRente

Gesetzliche Rentenversicherungen

Berufsständische Versorgungswerke

 

sind nach den neuen rürupschen Rechenübungen mit einem Festbetrag von

 

1.500,00 Euro für Arbeitnehmer

und

2.400,00 Euro für Selbständige

 

steuerlich als so genannte

 

>>> Sonstige Vorsorgeaufwendungen <<<

 

abzugsfähig.

 

Hierunter fallen folgende Beiträge als Vorsorgeaufwendungen:

 

Lebensversicherung

Krankenversicherung

Unfallversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Privat- und KFZ - Haftpflichtversicherung

 

Nach der

 

>>> alten Höchstbetragsberechnung <<<

 

wurden

 

>>> alle Vorsorgeaufwendungen <<<

 

einheitlich behandelt, also auch die gesetzliche und eine private Rentenversicherung.

 

Die nicht vererbliche so genannte

 

>>> RürupRente <<<

 

ist mit einer astronomischen Ausgangszahl, von nicht heruntergedrechselt,

 

20.000,00 Euro

 

steuerlich begünstigt.

 

Durch die aktuell von der RotSchwarzen Bundesregierung erfundene

 

Beseitigung

der

>>> rürupschen Steuerfallen <<<

 

wurde rückwirkend zum 01. Januar 2006 die so genannte

 

Günstigerprüfung

 

um einen weiteren Rechenschritt erweitert und noch mehr verdrechselt.

 

1. Schritt

 

Höchstbetragsberechnung, nach der rürupschen Rechenformel, getrennt für

 

>>> Leibrentenversicherungen <<<

 

und für

 

>>> sonstige Vorsorgeaufwendungen <<<

 

2. Schritt

 

Höchstbetragsberechnung nach der alten

 

>>> Höchstbetragsberechnung <<<

 

und Vergleich beider Berechnungen. Der höhere Betrag ist abzugsfähig.

 

3. Schritt

 

Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 sollen sich aber die Beiträge zur so genannten

 

>>> Rürup - Rente <<<

 

immer auswirken. Wenn also eine Günstigerprüfung nach altem Recht auch ohne die zusätzlich gezahlten Beiträge zur so genannten

 

>>> Rürup - Rente <<<

erreicht worden wäre, wirken sich die Beiträge zur RürupRente nicht aus und „verpuffen” somit.

 

Um das angestrebte Ziel der steuerlichen Auswirkung zu erreichen, werden im 3. Schritt die Beiträge zur so genannten RürupRente ausgeklammert und zusätzlich im Rahmen des jeweils maßgeblichen Höchstbetrags zum Abzug zugelassen. Um Schlechterstellungen zu vermeiden, sind auch in Zukunft zumindest jedoch die Beiträge abzugsfähig, die nach der geltenden Rechtslage abzugsfähig wären.

 

Ein

 

>>> RürupWilliger <<<

 

kann sich nunmehr sicher sein, dass er nicht mehr in das Loch der Günstigerprüfung hereinfallen kann.

 

Es stellt sich aber nach wie vor die Frage, ob das

 

>>> Loch der Günstigerprüfung <<<

 

größer ist als das

 

>>> Loch der Nichtvererblichkeit! <<<

 

Höchstwahrscheinlich aufgrund der Veröffentlichungen des DRSB e.V. aus dem Vergleich des

 

Original 9Punkte Programmes des DRSB e.V.

( Reformvorschlag zur so genannten RiesterRente )

 

mit der so genannten

RürupRente

 

sah sich die Politiker gezwungen zu reagieren, um das Desaster bei der

 

RürupRente

und den

unorthodoxen Rechenübungen

 

der so genannten

RürupHerunterdrechselmaschinerie

 

ein Ende zu setzen.

 

Lesen Sie hierzu auch:

Formen der Altersvorsorge

 

Private Altersvorsorge

Reformvorschlag für das Altersvermögensgesetz

 

Gegenüberstellung der steuerlichen Förderung

der privaten Altersvorsorge.

 

 

Zur Verdeutlichung der Absurdität des Systems des

 

>>> RürupRentenModells <<<

 

nachfolgendes konstruiertes Beispiel:

 

Einmal angenommen, die Fördermaßnahmen könnten als

 

Alternativangebot

 

bei einer deutschen Bank oder Sparkasse auf das bekannte Sparbuch Anwendung finden.

 

Einmal angenommen es gäbe ein „neu kreiertes

 

>>> RürupSparbuch <<<.

 

Welche Auswirkungen hätte das dann für den Vorsorgesparer?

 

 

1.

In der Ansparphase können die Einzahlungen Rürupverdrechselt

steuerlich abgesetzt werden!

 

2.

Wenn der Vorsorgesparer

später in der Entnahmephase,

erstmals als Rentner,

vom Sparkonto Geld entnimmt,

muss jede Entnahme

voll versteuert werden!

 

3.

Verstirbt der Vorsorgesparer

verliert seine

Familie

das restliche angesparte Geld!

 

Spätestens jetzt stellt sich jeder Bürger nur eine Frage:

 

Welcher vernünftige Bürger

würde einen solchen Schwachsinn machen?

 

Deutsche Bürger schlafen nicht mehr!

 

Der Fortbestand einer sinnvollen und verlässlichen privaten

 

Altersvorsorge

 

muss in der Form der freien Willensbildung bestehen bleiben!

 

Zwangsenteignungen sind der falsche Weg!

 

 

 

Für politische Probleme

gibt es immer sinnvolle und nützliche Lösungen,

denn ohne sinnvolle und nützliche Lösungen würden Probleme erst gar nicht als Probleme erkannt.

 

DRSB

Nichts ist mächtiger als eine

Idee,

deren Zeit gekommen ist.

Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der

Stimme der Demokratie

für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU,

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sichere, leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

sinnvolle, lernfähige Rentensysteme.

 

 

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