mehr rechte fuer alle buerger verbraucheransprueche gegenueber versicherungsunternehmen gestaerkt

 

 

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

 

Mehr Rechte für alle Bürger?

Verbraucheransprüche

gegenüber

Versicherungsunternehmen

gestärkt?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Andreas Kallen

Leiter der Rechtskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 26. Juni 2006

 

Bundesjustizministerin

Brigitte Zypries

 

will die Ansprüche von Verbrauchern gegenüber Versicherungsunternehmen stärken.

 

Das neue Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten.

 

Das Hauptziel:

Bessere Beratung.

Kürzere Kündigungsfristen für Versicherungsverträge.

 

Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz stammt noch aus der

 

Kaiserzeit

 

und blieb bis heute in seinen Grundzügen unverändert.

 

Für die dringend notwendige Reform hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nun die Eckpunkte vorgestellt.

 

Wie zu erwarten geht dem

GDV

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft

 

die geplante Reform zu weit.

 

Der GDV möchte die geltende Rechtslage im Wesentlichen erhalten und setzt auf freiwillige Reformen der Unternehmen.

 

Alle Verbraucherschutzverbände dagegen loben den Gesetzentwurf,

weil Ministerin Zypries die Versicherungskonzerne verpflichten will,

den Verbrauchern mehr Rechte einzuräumen.

 

Die geplanten Gesetzesänderungen:

 

Die Beratung

 

Jeder Bürger muss vom Versicherungsunternehmen bereits vor Vertragsschluss alle wesentlichen Informationen erhalten.

 

Das Beratungsgespräch muss dokumentiert werden, damit der Versicherungsnehmer einen Nachweis hat.

Das bisherige System, dem Kunden erst nach Vertragsschluss sämtliche Unterlagen zukommen zu lassen, dass sogenannte

Policenmodell

 

wird abgeschafft.

 

Das Justizministerium folgt hier ausschließlich Vorgaben der EU.

 

Die Anzeigepflicht

 

In Zukunft muss ein versicherungswilliger Bürger nur noch Angaben machen, nach denen er gefragt wurde.

 

Bisher galt die Anzeigepflicht für den Kunden.

 

Zum Beispiel:

 

Brennt ein Restaurant in einem Wohnhaus und die Wohnung des Versicherungskunden wird in Mitleidenschaft gezogen, zahlt die Versicherung in der Regel nichts, wenn der Versicherte bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich angegeben hatte, dass sich ein Restaurant in seinem Haus befindet.

 

Das Alles >< oder >< nichts >< Prinzip

 

Die strenge Regel, dass der Bürger wegen Fahrlässigkeit oder fehlender Angaben keine Entschädigung bekommt, das

 

Alles >< oder >< nichts >< Prinzip

 

wird endgültig abgeschafft.

 

Nach neuem Recht wird abgewogen, wie schwer das Verschulden des Versicherungskunden wirklich ist.

 

Der Versicherungskunde hat zumindest Anspruch auf einen Teil der Versicherungssumme.

 

Das Widerrufsrecht und die Kündigung

 

Ab dem Jahr 2008 sollen alle Bürger ohne Angabe von Gründen innerhalb von

 

2 Wochen >< bei Lebensversicherungen 30 Tagen

 

abgeschlossene Verträge widerrufen können.

 

Bereits in Kraft gesetzte Verträge können von den Versicherungsnehmern jederzeit gekündigt werden und nicht mehr nur zur Jahresfrist.

 

Ein Bürger zahlt dann nur für diesen Zeitraum und nicht wie bisher auch bei vorzeitiger Kündigung für das gesamte Jahr.

 

Die stillen Reserven

 

In Deutschland gib es zurzeit circa

95 Millionen Lebensversicherungen

 

mit einem Wert von schätzungsweise

 

650 Milliarden Euro.

 

Bisher hatten die Bürger nur Anspruch auf eine vom Versicherer garantierten Zinssatz.

 

Das

Bundesverfassungsgericht

hat im

Juli 2005

 

geurteilt, dass alle Versicherungsnehmer auch angemessen an den noch nicht

 

ausgeschütteten Gewinnen

>>> stille Reserven <<<

 

beteiligt werden müssen. Mit Inkrafttreten der Reform haben die Bürge nun erstmals Anspruch auf einen Teil der Überschüsse.

 

Im Jahr 2005 lag der Wert bei grob geschätzten

 

32 Milliarden Euro!

 

Das deutsche

VVG

Versicherungsvertragsgesetz

ist

100 Jahre

alt.

 

Damals hatte der kaiserliche Gesetzgeber die Interessen der Versicherungswirtschaft in den Vordergrund gestellt.

 

Ein einfacher Bürger spielte da keine Rolle.

 

Das VVG ist im Laufe der Zeit zwar mehrfach geändert worden. Es entspricht aber heutigen Markvorstellungen schon lange nicht mehr.

 

In der Neufassung wird auch die aktuelle Rechtsprechung zum VVG berücksichtigt.

 

Die wesentlichen Aspekte sind:

 

Beratungspflichten

Aufklärungspflichten

und

Informationspflichten

 

für Versicherungskonzern, sowie neue Regelungen zur Laufzeit von Verträgen und zu Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechten.

 

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser wird mit den Bundesressorts, mit den Ländern, mit den Verbänden und auch mit sonst interessierten Einrichtungen diskutiert, selbstverständlich auch mit dem GDV.

 

Der Entwurf kann sich also noch durchaus ändern.

 

Bereits im Jahr 2003 trat die

 

EU >< Vermittler >< Richtlinie

 

in Kraft.

 

Die EU Richtlinie beinhaltet Regeln zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Vermittler.

 

Bis heute ist sie in Deutschland nicht umgesetzt worden.

 

Die Versicherungsvermittler- Richtlinie wird durch einen Gesetzentwurf umgesetzt, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegt hat.

 

Dieses Umsetzungsgesetz soll deutlich früher in Kraft treten als das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragrechts, das aus dem Bundesjustizministerium kommt.

Beneficia non obtruduntur

 

Wohltaten werden nicht aufgedrängt

 

 

 

DRSB

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